Wahlkarten für die Briefwahl oder Wählen außerhalb der Heimatgemeinde können
bis 26. Februar beantragt werden
Salzburg (lk) - Erstmals kann heuer sowohl bei der Landtagswahl als auch bei den Bürgermeister-
und den Gemeindevertretungswahlen per Briefwahl gewählt werden. Dafür ist es zunächst erforderlich,
dass Wahlberechtigte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie verzeichnet sind, eine Wahlkarte beantragen.
Der Antrag kann bis spätestens Donnerstag, 26. Februar, per Post, persönlich, per Telefax, gegebenenfalls
auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde gestellt werden. Die Wahlkarten werden dann, sobald
die amtlichen Stimmzettel vorliegen, das ist voraussichtlich ab 16. Februar, per Post zugesandt oder können
persönlich im Gemeindeamt abgeholt werden. Dies teilte der Leiter der Landeswahlbehörde, Mag. Michael
Bergmüller, am 06.02. mit.
So wie die Stimmzettel und Stimmkuverts sind auch die Wahlkarten für die Landtagswahl weiß und für
die Bürgermeisterwahlen und Gemeindevertretungswahlen gelb. In den Wahlkarten befinden sich die Kuverts und
Stimmzettel. Vor allem um ungewollt ungültige Stimmen zu vermeiden, wurde gegenüber der Nationalratswahl
im Herbst 2008 die Stimmabgabe per Briefwahl vereinfacht. Die Stimmzettel müssen nach Ankreuzen der gewählten
Partei bzw. Person in das gleichfarbige Stimmkuvert und das Kuvert dann in die gleichfarbige Wahlkarte gesteckt
werden. Die beiden gelben Stimmzettel, der für die Bürgermeister- und der für die Gemeindevertretungswahl,
sind in die eine gelbe Wahlkarte zu stecken. Auf der Wahlkarte ist die Adresse der Bezirkswahlbehörde bzw.
der Gemeindewahlbehörde, an die die Wahlkarte gesendet werden muss, bereits aufgedruckt. Auf der Wahlkarte
muss der Wahlberechtigte mit seiner Unterschrift eidesstattlich erklären, dass der Stimmzettel persönlich,
unbeobachtet und unbeeinflusst sowie vor Schließen des letzten Wahllokales, das ist bei der Landtagswahl
am Sonntag, 1. März, um 17.00 Uhr, ausgefüllt wurde. Im Gegensatz zur Nationalratswahl ist es jedoch
nicht mehr erforderlich, dass auf der Wahlkarte auch das Datum und die Uhrzeit der Stimmabgabe vermerkt werden.
Die Stimme kann bereits nach Erhalt der Wahlkarte, also auch vor dem 1. März, abgegeben und der zuständigen
Wahlbehörde übermittelt werden. Sie muss jedoch bis spätestens Donnerstag, 5. März, 14.00 Uhr,
dort eintreffen. Sie muss nicht mit der Post übermittelt werden, sondern kann auch auf anderem Wege, etwa
persönlich oder von einem Boten, abgegeben werden. Per Briefwahl kann von jedem beliebigen Ort, auch vom Ausland
aus, gewählt werden.
Darüber hinaus kann mit einer Wahlkarte für die Landtagswahl, so wie bisher auch, in jeder Salzburger
Gemeinde vor einer Wahlkommission (in einem Wahllokal) gewählt werden. Für die Bürgermeister- bzw.
Gemeindevertretungswahlen kann mit einer Wahlkarte jedoch nur innerhalb der Heimatgemeinde, jedoch in einem anderen
Sprengel, gewählt werden. |