FPÖ beantragt Einführung einer progressiven Ausgleichstaxe
Wien (fpd) - Erfreut zeigt sich heute der freiheitliche Behindertensprecher NAbg Norbert Hofer über
die Anfragebeantwortung von Finanzminister Josef Pröll zur Behinderteneinstellungspflicht und findet auch
lobende Worte dafür: "Das Finanzministerium ist sehr vorbildlich bei der Einstellung von Menschen mit
Behinderungen. Es sind sogar mehr Menschen mit Behinderungen eingestellt, als vom Gesetz her verpflichtend vorgeschrieben
ist. Ich ersuche allerdings jene Ministerien, die zu wenige Menschen mit Behinderungen eingestellt haben, diesem
Beispiel zu folgen. Denn die Einstellungspflicht dient dem Schutze von Menschen mit Behinderungen und es ist daher
nötig, dass die Republik ihrer Verpflichtung zu 100 Prozent nachkommt."
Ebenfalls stärker eingebunden sehen möchte der freiheitliche Behindertensprecher Menschen mit Behinderungen
in der Privatwirtschaft: "Viele Unternehmer kommen ihrer gesetzlichen Pflicht, auf je 25 Dienstnehmer mindestens
einen begünstigten Behinderten einzustellen, nicht nach und entrichten stattdessen lieber die so genannte
Ausgleichstaxe", so Hofer. Der freiheitliche Behindertensprecher schlägt nun aufgrund dieser Tatsache
die Einführung einer progressiven Ausgleichstaxe vor und hat dieses neue Modell bereits im Nationalrat beantragt.
"Sinn der Ausgleichstaxe kann nicht die Geldbeschaffung für den Ausgleichstaxenfonds sein. Ihr Zweck
muss viel mehr darin liegen, die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung zu senken. Viele Behinderte sind
für einen Arbeitsplatz genauso qualifiziert, wie Personen ohne Behinderung. Sie werden oft unterschätzt
und bekommen deshalb seltener die Chance, ihre Fähigkeiten am Arbeitsmarkt und für ein Unternehmen unter
Beweis zu stellen", erläutert Hofer. Die FPÖ möchte daher eine progressive Ausgleichstaxe einführen,
die vor allem größeren Betrieben einen Anreiz bietet, ihrer Pflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
zur Einstellung mehrerer behinderter Arbeitnehmer nachzukommen.
Konkret soll der § 9 Abs 2 geändert werden. Für den ersten begünstigten Behinderten, der zu
beschäftigen wäre, soll demnach nach wie vor ein Fixbetrag zu entrichten sein. Dieser Fixbetrag ist durch
Verordnung des Sozialministers festzulegen. Dieser Betrag bildet gleichzeitig den Ausgangswert für die weitere
Berechnung der Ausgleichstaxe. Für jeden weiteren begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen
wäre, setzt sich die Ausgleichstaxe aus jener Ausgleichstaxe der vorhergehenden nicht beschäftigten Person
und der Hälfte des Ausgangswertes zusammen. Die Ausgleichstaxe ist jedoch mit dem Fünffachen des Ausgangswertes
gedeckelt.
Stellt ein Unternehmen beispielsweise zehn begünstigte Behinderte nicht ein, obwohl es dazu verpflichtet ist,
errechnen sich die Ausgleichstaxen wie folgt:
Ausgleichstaxe Summe
1. beg. Behinderter Euro 209,00 Euro - 209,00
2. beg. Behinderter Euro 313,50 Euro - 522,50
3. beg. Behinderter Euro 418,00 Euro - 940,50
4. beg. Behinderter Euro 522,50 Euro - 1.463,00
5. beg. Behinderter Euro 627,00 Euro - 2.090,00
6. beg. Behinderter Euro 731,50 Euro - 2.821,50
7. beg. Behinderter Euro 836,00 Euro - 3.657,50
8. beg. Behinderter Euro 940,50 Euro - 4.598,00
9. beg. Behinderter Euro 1.045,00 Euro - 5.643,00
10. beg. Behinderter Euro 1.045,00 Euro - 6.688,00
Die Ausgleichstaxe für die zehnte Person, die einzustellen wäre, würde das Fünffache des Ausgangswertes
überschreiten, dies ist aufgrund der Deckelung jedoch nicht möglich.
Ein Unternehmen, das seiner Pflicht zur Einstellung von drei begünstigten Behinderte nicht nachkommt, zahlt
also statt wie bisher 627 Euro jeden Monat 940,50 Euro. Ein Großunternehmen, das zwischen 250 und 274 Mitarbeiter
beschäftigt und keinen begünstigten Behinderten eingestellt hat, hat monatlich nicht wie bisher 2.090
Euro sondern 6.688 Euro an Ausgleichstaxen zu entrichten.
FPÖ-Behindertensprecher Hofer erklärt dazu abschließend: "Ganz besonders wichtig bei dieser
Änderung ist, dass die Maßnahme keine Verschlechterung für Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte,
Anm.) mit sich bringt, denen es aufgrund einer geringen Anzahl an Mitarbeitern und der Struktur des Unternehmens
unter bestimmten Umständen schwerer fallen kann, einen geeigneten Arbeitsplatz für einen begünstigten
Behinderten bereitzustellen. Kleinunternehmen müssen nie mehr als einen begünstigten Behinderten einstellen
und sind daher von der progressiven Ausgleichstaxe auch nicht betroffen." |