Hofer: Finanzministerium vorbildlich bei Einstellung Behinderter   

erstellt am
05. 02. 09

FPÖ beantragt Einführung einer progressiven Ausgleichstaxe
Wien (fpd) - Erfreut zeigt sich heute der freiheitliche Behindertensprecher NAbg Norbert Hofer über die Anfragebeantwortung von Finanzminister Josef Pröll zur Behinderteneinstellungspflicht und findet auch lobende Worte dafür: "Das Finanzministerium ist sehr vorbildlich bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen. Es sind sogar mehr Menschen mit Behinderungen eingestellt, als vom Gesetz her verpflichtend vorgeschrieben ist. Ich ersuche allerdings jene Ministerien, die zu wenige Menschen mit Behinderungen eingestellt haben, diesem Beispiel zu folgen. Denn die Einstellungspflicht dient dem Schutze von Menschen mit Behinderungen und es ist daher nötig, dass die Republik ihrer Verpflichtung zu 100 Prozent nachkommt."

Ebenfalls stärker eingebunden sehen möchte der freiheitliche Behindertensprecher Menschen mit Behinderungen in der Privatwirtschaft: "Viele Unternehmer kommen ihrer gesetzlichen Pflicht, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen, nicht nach und entrichten stattdessen lieber die so genannte Ausgleichstaxe", so Hofer. Der freiheitliche Behindertensprecher schlägt nun aufgrund dieser Tatsache die Einführung einer progressiven Ausgleichstaxe vor und hat dieses neue Modell bereits im Nationalrat beantragt.

"Sinn der Ausgleichstaxe kann nicht die Geldbeschaffung für den Ausgleichstaxenfonds sein. Ihr Zweck muss viel mehr darin liegen, die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung zu senken. Viele Behinderte sind für einen Arbeitsplatz genauso qualifiziert, wie Personen ohne Behinderung. Sie werden oft unterschätzt und bekommen deshalb seltener die Chance, ihre Fähigkeiten am Arbeitsmarkt und für ein Unternehmen unter Beweis zu stellen", erläutert Hofer. Die FPÖ möchte daher eine progressive Ausgleichstaxe einführen, die vor allem größeren Betrieben einen Anreiz bietet, ihrer Pflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zur Einstellung mehrerer behinderter Arbeitnehmer nachzukommen.

Konkret soll der § 9 Abs 2 geändert werden. Für den ersten begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, soll demnach nach wie vor ein Fixbetrag zu entrichten sein. Dieser Fixbetrag ist durch Verordnung des Sozialministers festzulegen. Dieser Betrag bildet gleichzeitig den Ausgangswert für die weitere Berechnung der Ausgleichstaxe. Für jeden weiteren begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, setzt sich die Ausgleichstaxe aus jener Ausgleichstaxe der vorhergehenden nicht beschäftigten Person und der Hälfte des Ausgangswertes zusammen. Die Ausgleichstaxe ist jedoch mit dem Fünffachen des Ausgangswertes gedeckelt.

Stellt ein Unternehmen beispielsweise zehn begünstigte Behinderte nicht ein, obwohl es dazu verpflichtet ist, errechnen sich die Ausgleichstaxen wie folgt:

Ausgleichstaxe Summe
1. beg. Behinderter Euro 209,00 Euro - 209,00
2. beg. Behinderter Euro 313,50 Euro - 522,50
3. beg. Behinderter Euro 418,00 Euro - 940,50
4. beg. Behinderter Euro 522,50 Euro - 1.463,00
5. beg. Behinderter Euro 627,00 Euro - 2.090,00
6. beg. Behinderter Euro 731,50 Euro - 2.821,50
7. beg. Behinderter Euro 836,00 Euro - 3.657,50
8. beg. Behinderter Euro 940,50 Euro - 4.598,00
9. beg. Behinderter Euro 1.045,00 Euro - 5.643,00
10. beg. Behinderter Euro 1.045,00 Euro - 6.688,00

Die Ausgleichstaxe für die zehnte Person, die einzustellen wäre, würde das Fünffache des Ausgangswertes überschreiten, dies ist aufgrund der Deckelung jedoch nicht möglich.

Ein Unternehmen, das seiner Pflicht zur Einstellung von drei begünstigten Behinderte nicht nachkommt, zahlt also statt wie bisher 627 Euro jeden Monat 940,50 Euro. Ein Großunternehmen, das zwischen 250 und 274 Mitarbeiter beschäftigt und keinen begünstigten Behinderten eingestellt hat, hat monatlich nicht wie bisher 2.090 Euro sondern 6.688 Euro an Ausgleichstaxen zu entrichten.

FPÖ-Behindertensprecher Hofer erklärt dazu abschließend: "Ganz besonders wichtig bei dieser Änderung ist, dass die Maßnahme keine Verschlechterung für Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte, Anm.) mit sich bringt, denen es aufgrund einer geringen Anzahl an Mitarbeitern und der Struktur des Unternehmens unter bestimmten Umständen schwerer fallen kann, einen geeigneten Arbeitsplatz für einen begünstigten Behinderten bereitzustellen. Kleinunternehmen müssen nie mehr als einen begünstigten Behinderten einstellen und sind daher von der progressiven Ausgleichstaxe auch nicht betroffen."
     
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