Organtransplantation und Arbeits- und Legislativprogramm der EU-Kommission 2009 auf der Tagesordnung
des EU-Bundesratsausschusses
Wien (övp-pk) - Ein Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche
Organe, das Arbeits- und Legislativprogramm der EU-Kommission 2009 sowie ein Vorschlag für eine Richtlinie
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern
in den Mitgliedstaaten standen am Nachmittag des 03.02. auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrats.
"Wir sind grundsätzlich für ein einheitliches Asylverfahren, haben aber noch einige Bedenken gegenüber
den Vorschlägen der Europäischen Kommission", so der Vorsitzende des EU-Ausschusses des Bundesrats,
ÖVP-BR Gottfried Kneifel.
Positiv steht Kneifel der Richtlinie über Organtransplantationen gegenüber. Diese lege die in jedem Transplantationssystem
notwendigen grundlegenden Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen fest, erläuterte der oberösterreichische
Bundesrat. Der Richtlinienvorschlag sieht die Schaffung oder Benennung einer zuständigen nationalen Behörde
in jedem Mitgliedstaat vor. Diese zuständigen Behörden sollen sicherstellen, dass die Vorschriften der
Richtlinie eingehalten werden. Die Richtlinie sieht außerdem ein System für die Genehmigung von Programmen
zur Organbeschaffung und -transplantation auf der Grundlage gemeinsamer Qualitäts- und Sicherheitskriterien
vor.
Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat zudem eine Ausschussfeststellung beschlossen. In dieser Stellungnahme an die
Europäische Kommission unterstützt der EU-Ausschuss des Bundesrates ausdrücklich das Ziel der Mitgliedsstaaten,
ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu verwirklichen, hat aber hinsichtlich einiger Punkte massive Bedenken.
Der Bundesrat spricht sich beispielsweise hinsichtlich der Neufassung der "Aufnahmerichtlinie" für
eine Beibehaltung der derzeitigen Definition von "Familienmitgliedern" aus. Der Vorschlag der Europäischen
Kommission würde eine Ausweitung des Familienbegriffs vorsehen, was unter anderem zu einem wesentlich breiteren
Kreis von Grundversorgungsempfängern führen würde.
Der aus der Sicht des EU-Ausschusses des Bundesrates wesentlichste Punkt betrifft den Zugang zum Arbeitsmarkt.
So wäre nach Auffassung des EU-Ausschusses des Bundesrates unbedingt klarzustellen, dass das österreichische
Bewilligungsverfahren des Arbeitsmarktservice, inklusive Ersatzkraftverfahren, weiterhin zur Anwendung kommen kann,
ohne die Richtlinie zu verletzen.
Hinsichtlich der Änderungen bei der materiellen Absicherung für Asylwerber - insbesondere die vorgesehene
Gleichstellung mit Beziehern von Sozialhilfe - meinte der Bundesratsausschuss, dass derartige Maßnahmen über
die zulässigerweise gemeinschaftsrechtlich regelbaren Angelegenheiten hinausgehen. Kneifel: "Es ist nicht
Angelegenheit der Union, die Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfe zu regeln, zumal Änderungen des
bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Besitzstandes in diesem Bereich überhaupt nicht erforderlich sind."
Die vorgeschlagene Regelung betreffend Sozialhilfe könne auch eine massive finanzielle Belastung von Mitgliedsstaaten,
in Österreich auch der Bundesländer, bewirken. Daher regt der Bundesrats-Ausschuss eine Änderung
dahingehend an, dass die "Gewährung von Mitteln für einen angemessenen Lebensstandard" sichergestellt
wird.
Der Bundesrat spricht sich zudem für die Beibehaltung der bisherigen Entzugsgründe der Grundversorgung
aus, damit der Asylwerber auch weiterhin einen Anreiz hat, am Asylverfahren aktiv mitzuwirken.
Auch hinsichtlich der Neufassung der Dublin-Verordnung gibt es Anregungen vom Bundesrat: So sieht er keine Notwendigkeit
für die Änderungen, die ein Aussetzen der Rücküberweisung vorsehen, wenn ein Mitgliedsstaat
dies wegen "Überlastung" verlangt oder wenn festgestellt wird, dass in einem Mitgliedsstaat ein
zu niedriges Schutzniveau besteht. "Ziel muss vielmehr sein, einerseits in allen Mitgliedsstaaten ein den
internationalen Menschenrechtsstandards entsprechendes Schutzniveau in rechtlicher und materieller Hinsicht zu
sichern, andererseits aber dem ‚Asyl-Shopping' wirksam zu begegnen", so der Wortlaut der Ausschussfeststellung.
Die von der Kommission vorgeschlagene Regelung könnte nämlich genau in die Gegenrichtung wirken, befürchtet
Kneifel: "Je schlechter das Schutzniveau in einem Mitgliedsstaat und je geringer die Effizienz der Verfahren,
umso schneller sind die dortigen Behörden überlastet. Dann können in diesen Staat auch keine Asylwerber
mehr zurückgeschoben werden. Das kann aber nicht Ziel der Politiken der Union sein." |