Beschlüsse der Ausschüsse des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - In einer Unterbrechung der Plenarsitzung traten am 04.02. der Finanzausschuss sowie
der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages zu Beratungen zusammen. Zunächst behandelte
der Finanzausschuss unter dem Vorsitz von LAbg. Hilde Wanner (SPÖ) eine Vorlage der Landesregierung zur Zustimmung
des Landtages zu Bürgschaften/Haftungen beziehungsweise Belastungen von Landesvermögen im Zusammenhang
mit der Pinzgaubahn und nahm diese einstimmig an.
Der Vertrag beinhaltet den Kauf der Liegenschaften der Pinzgaubahn durch das Land um den Preis von einem Euro sowie
die wechselseitige Einräumung von Dienstbarkeiten und Reallasten. Laut Vertrag übernimmt das Land weiters
die Erhaltung von Eisenbahnanlagen der Pinzgaubahn zugunsten der ÖBB als Sicherungsmaßnahme für
die in diesem Bereich parallel verlaufende Westbahn sowie die Erhaltung von Eisenbahnanlagen der Pinzgaubahn auf
ÖBB-Liegenschaften und ersetzt den ÖBB die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen. Umgekehrt übernehmen
die ÖBB im Parallelverkehrsbereich die Erhaltung von gemeinsamen Eisenbahnanlagen, wobei aber das Land ein
Viertel der Gesamterhaltungskosten tragen muss. In einem weiteren Vertragspunkt verpflichtet sich das Land, für
die Befestigung einer Zufahrt auf eigene Kosten zu sorgen. Weiters ist – befristet bis 31. Dezember 2010 – in dem
Vertrag die Reallast enthalten, wonach das Land zugunsten der ÖBB eine Telefonstandleitung zwischen Zell am
See und Uttendorf in Betrieb hält. Die Kosten tragen ÖBB und Land je zur Hälfte.
ÖVP-LAbg. Michael Obermoser betonte, die Pinzgaubahn sei gut auf Schiene gekommen und eine enorme Bereicherung
für die regionale Entwicklung. Für die SPÖ sagte Klubvorsitzender Walter Steidl, es sei nun möglich,
neue Perspektiven für den Nahverkehr und die wirtschaftliche Nutzung der Bahn im Oberpinzgau zu eröffnen.
LAbg. Rosemarie Blattl (FPÖ) ergänzte, ihre Partei habe den Erhalt der Bahn immer unterstützt. Sie
hoffe, so LAbg. Dr. Heidi Reiter von den Grünen, dass die Bahn entsprechend ausgebaut werde und dies der Beginn
für die positive Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im Pinzgau sei.
Zuschuss zu Betreuungskosten für alle Kindergarten-Kinder
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss nahm unter dem Vorsitz von LAbg. Dr. Florian Kreibich (ÖVP) eine
Vorlage der Landesregierung zur Änderung des Salzburger Kindergartengesetzes einstimmig an. Mit dieser Novelle
wird ab September 2009 der Zuschuss zu den Kostenbeiträgen für die Betreuung von nicht schulpflichtigen
Kinder durch Tageseltern, in Krabbelgruppen, alterserweiterten Gruppen und Kindergärten einschließlich
Übungskindergärten auf alle Altersgruppen ausgedehnt.
Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro Kind und Monat, wenn die Kinder 31 und mehr Wochenstunden betreut werden
und das Mittagessen bei den Tageseltern bzw. in der Kinderbetreuungseinrichtung eingenommen wird. Ein Zuschuss
von 25 Euro pro Kind und Monat wird gewährt, wenn die Kinder bis 30 Wochenstunden betreut werden oder das
Mittagessen nicht bei den Tageseltern bzw. in der Kinderbetreuungseinrichtung einnehmen. Derzeit gelten diese Zuschüsse
nur für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren bzw. für die Betreuung von Kindern im Jahr vor dem
Schuleintritt.
Für ÖVP-LAbg. Theresia Fletschberger bedeutet dieses Gesetz einen wichtigen Schritt zur Entlastung der
Eltern und anderen Erziehungsberechtigten und zur Unterstützung der Familien. LAbg. Hilde Wanner (SPÖ)
sprach von einem weitern Schritt in Richtung einer möglichst kostenfreien Kinderbetreuung. FPÖ-LAbg.
Lukas Essl sagte, er sei froh darüber, dass diese Initiative nun von allen unterstützt und umgesetzt
werde – es sei ein Schritt in die richtige Richtung. LAbg. Cyriak Schwaighofer von den Grünen stellte fest,
man dürfe über diesen Schritt hinaus aber auch die Qualitätsverbesserung in den Betreuungseinrichtungen
nicht vergessen.
Beamtengesetz und Vertragsbedienstetengesetz geändert
Weiters nahm der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter dem gleichen Vorsitzenden eine Vorlage der Landesregierung
für eine Änderung des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987 sowie eine Vorlage der Landesregierung für
eine Änderung des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001 einstimmig an.
Die Novelle des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987 sieht für die Abgeltung von Mehrdienstleistungen bei
Teilzeitbeschäftigten die Angleichung des Dienstrechtes der Landesbediensteten an jenes der Bundesbediensteten
vor. Teilzeitbeschäftigte Bedienstete erhalten derzeit im Landesdienst nur für jene Mehrdienstleistungen,
mit denen die volle Wochendienstzeit überschritten wird, einen Überstundenzuschlag. Diese Rechtslage
hat lange Zeit auch für die Privatwirtschaft und für Bundesbedienstete gegolten. Aktuelle Bundesgesetze
sehen jedoch mittlerweile vor, dass Teilzeitbeschäftigte auch für jene Mehrdienstleistungen, die unter
der vollen Wochendienstzeit liegen, einen Überstundenzuschlag erhalten, wenn innerhalb des betreffenden Kalendervierteljahres
kein Zeitausgleich möglich ist. Diese Rechtslage wird nunmehr auch für Landesbedienstete (Beamte und
Vertragsbedienstete) herbeigeführt werden.
Die Änderung des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001 enthält Neuregelungen zur Ermittlung des
Vorrückungsstichtages und die Berücksichtigung von Karenzurlaubszeiten für zeitabhängige Rechte
unter dem Gesichtspunkt einer möglichst weitgehenden Vereinfachung der Vollziehung. Deshalb wird die bisher
sehr komplizierte Berechnung des Vorrückungsstichtages gänzlich neu geregelt und ein ausschließlich
am Lebensalter der neu eintretenden Bediensteten orientiertes System eingeführt. Die Ermittlung des Vorrückungsstichtages
setzt nur mehr die Kenntnis des Geburtsdatums und des Datums des Diensteintritts voraus. Eine Tabelle sieht durchgehend
eine Berücksichtigung von rund 70 Prozent der Vordienstzeiten vor. Auch für Personen mit einem höheren
Lebensalter und dementsprechend höherer Berufserfahrung eröffnet sich so beim Wechsel in den Gemeindedienst
die Aussicht auf eine attraktive Besoldungslaufbahn, heißt es in den Erläuterungen zu dieser Vorlage.
Weiters werden in Zukunft alle Karenzurlaubszeiten mit dem Dienstantritt zur Gänze wieder für die Vorrückung
wirksam. Auch diese Maßnahme soll den Vollziehungsaufwand vermindern |