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Unterrichtsministerium legt notwendige Deutsch-Kenntnisse für islamischen Religionslehrer fest |
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Wien (bmukk) - Bis Ende April müssen die Landesschulräte und der Stadtschulrat für Wien die
Deutsch-Kenntnisse der islamischen Religionslehrer in Österreich überprüfen. Die Deutsch-Kenntnisse
jedes Lehrers müssen zur Einhaltung von §16 des Schulunterrichtsgesetzes (Unterrichtssprache Deutsch)
befähigen. Das Unterrichtsministerium legt nun die konkreten Kompetenzniveaus fest, die für die weitere Befähigung zum Unterricht notwendig sind. Jeder Lehrer in Österreich - egal in welchem Fach mit Unterrichtssprache Deutsch, egal welcher Herkunft - muss seinen Unterricht in Deutsch abhalten können. Die Sprachkompetenz muss die bestmögliche Vermittlung des Unterrichts ermöglichen. Das gilt für einen italienischen Physik-Lehrer ebenso wie für einen englischen Biologie-Lehrer oder, wie in diesem Fall, für islamische Religionslehrer mit Migrationshintergrund. Das Unterrichtsministerium legt daher für die Überprüfungen der islamischen Religionslehrer durch die Landesschulräte und den Stadtschulrat österreichweit einheitliche Kompetenzniveaus fest, die die Lehrer erreichen müssen, um ihre Unterrichtserlaubnis zu behalten. Voraussetzung ist die Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch zumindest auf dem Niveau B2 des 'Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen' (GERS). Dieses Niveau bedeutet für den Lehrer: "Versteht Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben". Das seit 1994 bestehende international anerkannte Österreichische Sprachdiplom Deutsch (ÖSD), das von Unterrichts- und Wissenschaftsressort getragen wird, bietet alle Voraussetzungen zu einer anerkannten und qualitätsgesicherten Zertifizierung von Deutsch-Kenntnissen. An 81 lizenzierten Prüfungszentren in Österreich und 117 im Ausland werden die dem GERS verpflichteten Prüfungen abgenommen (http://www.osd.at). Die Modalitäten der Durchführung obliegen den Landesschulräten. Die festgelegten Kompetenzniveaus dienen zur österreichweiten Qualitätssicherung. Sollte ein islamischer Religionslehrer nicht die geforderten Sprach-Kompetenzen aufweisen, darf er so lange nicht unterrichten, bis er sie erreicht. |
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