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Novelle der Straßenverkehrsordnung |
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erstellt am
12. 02. 09
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Bures
präsentiert Maßnahmen für mehr Verkehrsicherheit
Bessere Info über Vormerksystem - Kindersicherung soll verbessert werden - Rasen und
Alkohol am Steuer sind keine Kavaliersdelikte
Wien (sk) - Verkehrministerin Doris Bures möchte das Führerscheinvormerksystem stärker
bekannt machen und so mehr Bewusstsein schaffen. Eine Evaluierung des Vormerksystems habe gezeigt, dass viele Menschen
zu wenig über das Vormerksystem informiert sind, so Bures am 12.02. in einer Pressekonferenz. Besonders alarmierend
ist der Anteil ungesicherter Kinder in Autos. Mit Kindersicherungsseminaren sollen daher Erwachsene darin geschult
werden, ihren kleinen Passagieren die größtmögliche Sicherheit zu bieten. Aber auch außerhalb
des Vormerksystems soll mehr Verkehrsicherheit erreicht werden. Bures setzt dabei bei den zwei größten
Gefahrenquellen im Straßenverkehr an, nämlich Rasen und Alkohol.
Bures machte weiters darauf aufmerksam, dass es die ambitionierte Zielsetzung der EU ist, eine drastische Reduktion
der Verkehrsopfer bis hin zur gänzlichen Verhinderung von Todesfällen im Straßenverkehr zu erreichen
("Vision Zero"). Dies sei natürlich ein hohes Ziel, aber um im Bereich der Verkehrsicherheit voranzukommen,
seien hohe Ziele notwendig. "Denn mit jedem Unfall, der verhindert werden kann, verhindern wir auch menschliches
Leid", machte die Ministerin deutlich.
Mit einer Reihe von Maßnahmen möchte die Verkehrsministerin für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
sorgen. Ein Info-Folder zum Vormerksystem soll übersichtlich über die Delikte, ihre Gewichtung und ihre
Folgen informieren. Dieser Folder soll an Interessenvertretungen, Länder, Verkehrsclubs und Polizei gehen.
"Alleine mehr Wissen kann oft schon zu mehr Sensibilität im Verkehr führen", so Bures.
Ein Schwachpunkt im Vormerksystem sei, dass nach der zweiten Verletzung der Kindersicherungspflicht ein allgemeines
Verkehrssicherheitstraining verordnet wird, erläuterte die Ministerin. Hier sind künftig zielgenau eigene
Kindersicherungsseminare vorgesehen. Wie notwendig das ist, zeige eine Statistik zur Kindersicherungsquote. Demnach
hat sich der Anteil ungesicherter Kinder im Auto von 2006 auf 2007 mehr als verdoppelt. Waren 2006 9,2 Prozent
der Kinder ungesichert, waren es 2007 18,5 Prozent. Das bedeutet, jedes 5. Kind ist unzureichend gesichert im Auto
unterwegs. "Diese Zahlen zeigen, dass die Erwachsenen die oft fatalen Folgen fehlender Kindersicherung unterschätzen.
Mit den Kindersicherungsseminaren wollen wir daher für mehr Sensibilisierung sorgen", betonte die Ministerin.
Es gebe noch andere Schwachstellen im Vormerksystem, so Bures weiters. So könne im Rahmen des Systems keine
Gewichtung nach Schwere der Delikte vorgenommen werden. Noch im Februar soll daher eine Expertengruppe die Arbeit
aufnehmen und beginnen, Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten. Beiziehen möchte Bures vor allem auch
die Länder in dieser Frage.
Diskussionen gebe es auch über die Aufnahme von Geschwindigkeitsdelikten in das Vormerksystem. Bures möchte
als wichtige Maßnahme zu mehr Verkehrssicherheit eine einheitliche Mindeststrafe bei Geschwindigkeitsübertretung
von über 30 km/h von 70 Euro einführen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen von 40 km/h im Ortsgebiet
und 50 km/h wird die Mindeststrafe künftig statt 72 Euro 150 Euro betragen. "So soll auch mehr Bewusstsein
dafür geschaffen werden, dass es lebensgefährlich für sich selbst und andere ist, wenn man mit weit
überhöhten Geschwindigkeiten Auto fährt."
Beim Thema Alkohol am Steuer gehe es vor allem auch darum, ins Bewusstsein zu rufen, dass dies kein Kavaliersdelikt
ist, hielt Bures fest. Das soll auch mit höheren Strafen ab 0,5 Promille verdeutlicht werden. Im oberen Promillebereich
wird zusätzlich auch noch ein längerer Führerscheinentzug kommen. Bei 0,5 bis 0,79 Promille soll
die Mindeststrafe von 218 auf 300 Euro angehoben werden, bei 1,2 bis 1,59 Promille von 872 auf 1.200 Euro und bei
mehr als 1,6 Promille von 1.162 auf 1.600 Euro. Außerdem soll der Führerschein dann für sechs statt
wie bisher vier Monate weg sein.
Für Othmar Thann vom Kuratorium für Verkehrssicherheit zeigen die Ergebnisse der Evaluierung des Vormerksystems,
dass dieses auf jeden Fall für mehr Verkehrsicherheit sorgt und sich bewährt hat. Die Akzeptanz in der
Bevölkerung sei sehr hoch, drei Viertel bewerten dieses System positiv. Allerdings zeige die Studie auch,
dass es bezüglich der Delikte ein Informationsdefizit gebe. Auch Kenntnisse über den Strafrahmen seien
nur begrenzt vorhanden.
Eigentliches Ziel des Vormerksystems sei die generalpräventive Wirkung - die sei voll aufgegangen, so Thann.
Ein Blick auf die Unfallstatistik zeige - bei einer Gegenüberstellung der beiden Jahre vor und nach Einführung
des Systems - einen deutlichen Unfallrückgang, der jedoch verschwindet, wenn nur die vom Vormerksystem betroffenen
Unfallursachen betrachtet werden. Positive Tendenzen seien nur im Bereich der Kindersicherung erkennbar. Von den
90.000 Vormerkungen gebe es nur 1.800 Personen, die zwei oder mehr Vormerkungen aufweisen. Das heißt, 96
Prozent aller Registrierten haben nur eine Vormerkung. Bei den "Wiederholungstätern" handle es sich
zum größten Teil um Männer mittleren Alters (zwischen 20 und 40).
Basierend auf den Ergebnissen der Evaluierung wurden Empfehlungen erarbeitet. Neben weiterer Informations- und
Aufklärungsarbeit über das Vormerksystem stellt für KFV vor allem die Einführung eines Kindersicherungskurses
als besondere Maßnahme bei Verstößen gegen die Kindersicherheit einen wichtigen Ansatzpunkt dar.
Bei Alkoholdelikten biete sich der Einsatz eines Verkehrscoachings an, um Bewusstseinsbildung zu betreiben. Eines
darf aus Sicht von Thann aber auf keinen Fall passieren: Das etwa im Falle von Alkohol am Steuer ein Eintragung
ins Vormerksystem den Führerscheinentzug ersetzt. "Damit würde man den Teufel mit dem Belzebub austreiben",
so der Verkehrsexperte. |
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Maier: Mehr Sicherheit im Verkehr durch bildverarbeitende Verfahren zur Abstandsmessung
Novelle der Straßenverkehrsordnung heute im Verkehrsausschuss
Wien (övp-pk) - Viele Verkehrsunfälle werden durch Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes
verursacht. 46.166 Übertretungen wegen zu geringen Abstands wurden im Vorjahr von der Exekutive festgestellt.
Bei Missachtung des Sicherheitsabstandes winkt eine Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro und unter Umständen
eine Vormerkung oder der Führerscheinentzug. "Ziel muss es weiterhin sein, die Sicherheit im Verkehr
wesentlich zu erhöhen", so ÖVP- Verkehrssprecher Abg. Dr. Ferdinand Maier.
Die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) kippte den Einsatz mobiler Systeme zur Abstandsmessung.
Der Gerichtshof befand, dass für den Einsatz von Abstandsmessgeräten eine ausdrückliche gesetzliche
Grundlage fehlt. Zwar kann die Polizei - aufgrund der eigenen Wahrnehmung - Autofahrer anzeigen und Organmandate
verhängen, wenn sie gegen die Abstandsregeln verstoßen, aber der Einsatz von videogestützten Verkehrs-Kontrollsystemen
ist derzeit nicht möglich. Für deren Einsatz gibt es derzeit keine rechtliche Basis im Sinne des Datenschutzgesetzes.
Heute soll eine entsprechende Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVo) im Verkehrsausschuss verhandelt
werden. In kürzester Zeit soll dieser formalrechtliche Fehler behoben sein.
Dazu der ÖVP-Verkehrssprecher weiter: "Der Gesetzgeber hat alles zu unternehmen, um der Exekutive eine
effektive Verkehrsüberwachung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ermöglichen und die Rechtssicherheit
und den Schutz der Privatsphäre im Sinne verfassungsrechtlicher Vorgaben zu gewährleisten. Keinesfalls
kann es einen Freibrief für Raser und Drängler geben." |
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Hagen: Nur Anheben der Strafsätze allein ist zuwenig
Die Bestrafung sofort nach dem Verstoß ist immer noch
die wirksamste Verkehrserziehungsmaßnahme
Wien (bzö) - "Schnellfahrern mindestens 70 Euro abzuknöpfen ist der falsche Weg und hilft der
Verkehrssicherheit nicht. Zudem trifft es nur die Österreicher, weil sich viele Ausländer "abputzen",
wenn sie Anzeigen in die Heimat nachgeschickt bekommen", kommentiert BZÖ-Verkehrssprecher Abg. Christoph
Hagen die diesbezüglichen Wünsche von Verkehrsministerin Bures. Wesentlich sinnvoller sei mehr Exekutive
auf den Straßen und mehr Überwachung, so Hagen - im "Zivilberuf" Polizist. Gleichzeitig fordert
er einen bundesweit einheitlichen und verbindlichen Bußgeldkatalog.
"Die Bestrafung sofort nach dem Verstoß ist immer noch die wirksamste Verkehrserziehungsmaßnahme",
so Hagen. Die Anhebung der Mindeststrafen mache es grundsätzlich möglich, auch ausländische Raser
per Anzeige zur Kasse zu bitten; in der Praxis funktioniert dieses System aber nicht, so Hagen. Leidtragende bei
einer Anhebung seien die Österreicher, die selbst bei "kleinen" Vergehen plötzlich das Dreifache
zahlen müssten.
"Zwischenstaatliche Abkommen hin oder her, in Deutschland können viele Österreichische Radarfotos
nicht zur Bestrafung herangezogen werden, weil nach deutschem Recht der Lenker zu erkennen sein muss", erklärt
Hagen die Praxis. Viele Länder wie Tschechien oder Polen etwa seien bei der Bekanntgabe von Daten der Schnellfahrer
"nicht besonders behilflich", wie es Hagen formuliert. Anders die Österreichischen Behörden,
sie geben ausländischen Polizeidienststellen sofort und rasch die gewünschten Daten eines Fahrzeughalters
weiter. |
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ÖAMTC: Maßnahmenpaket des Führerschein-Vormerksystems
muss überprüft werden
Club verlangt spezielle Kurse für richtige Kindersicherung im Auto
Wien (öamtc) - Der ÖAMTC begrüßt, dass Bundesministerin Doris Bures sich für
Information und Aufklärungsmaßnahmen in Sachen Vormerksystem stark machen will. "Der Abschreckungseffekt
ist einfach höher, wenn die Kraftfahrer über konkrete Sanktionen wegen einer gesetzeswidrigen Handlung
Bescheid wissen", betont Hugo Haupfleisch, Chefjurist des ÖAMTC. Besonders im Bereich der Kindersicherungspflicht
sind aus Sicht des ÖAMTC bewusstseinsbildende Maßnahmen dringend notwendig. "Der Stellenwert der
Kindersicherheit im Auto ist bei vielen Autofahrern offenbar sehr niedrig angesetzt. Es ist erschreckend, dass
75 Prozent der Lenker, die bereits eine Vormerkung wegen falscher Sicherung eines Kindes im Auto erhalten haben,
Wiederholungstäter wurden und neuerlich Kinder ungesichert befördert haben", betont Haupfleisch.
Der ÖAMTC hat bereits vor Jahren auf die Einführung von spezifischen Kindersicherheitskursen für
Wiederholungstäter gedrängt. Daher befürwortet der ÖAMTC-Chefjurist die entsprechenden Pläne
der Bundesministerin und fordert, dass der Inhalt dieser Kurse rasch durch Verordnung konkretisiert wird.
Am Grundprinzip der Vormerkdelikte darf nicht gerüttelt werden
Diskussionsbereit ist der ÖAMTC bei der vorgeschlagenen Optimierung des Vormerkdelikt-Systems durch
eine Expertengruppe. Grundprinzip des österreichischen Katalogs der Vormerkdelikte ist, dass sie mit der konkreten
Gefährdung von anderen Personen im Zusammenhang stehen. Beispiele sind die Gefährdung einer Person auf
einem Schutzweg oder ungesicherte Kinder im Auto. "In Österreich wurden aus gutem Grund nur 13 Verstöße
als Vormerkdelikte definiert", erläutert der ÖAMTC-Chefjurist. "Dieses bestehende Grundprinzip
muss gewahrt bleiben", stellt Haupfleisch klar. "Der Gedanke an 165 eintragungspflichtige Delikte, wie
sie im aufwändig zu administrierenden deutschen Punkteführerschein-System verankert sind, ist mehr als
abschreckend. Da vergeht dem Amtsschimmel das Wiehern."
Neustart für Alkopaket und höhere Tempostrafen
Bewegung kommt endlich auch in die Causa "Verschärfung von Alkosanktionen". Die von Bundesministerin
Bures präsentierten Maßnahmen beruhen weitgehend auf Rahmenbedingungen, die bereits im Dezember 2007
im Ministerrat abgesteckt worden sind. "Seither ist leider nichts mehr damit passiert", beklagt der ÖAMTC-Jurist.
Ins Spiel gebracht wurden damals die mögliche Einführung eines zusätzlichen Verkehrscoachings für
0,5 Promille-Lenker, die Erhöhung der Mindeststrafen für alkoholisierte Lenker bis hin zu einer Verlängerung
der Führerschein-Entziehungszeiten.
Haupfleisch präzisiert die Clubhaltung zu den nunmehrigen Plänen der Verkehrsministerin: "Der ÖAMTC
steht einer angemessenen Valorisierung der Geldstrafen durchaus aufgeschlossen gegenüber, weil die letzte
Festlegung im Jahre 1998 erfolgt ist." Die Mindestgeldstrafe für die Missachtung der 0,8-Promillegrenze
von 581 Euro (damals 8.000 Schilling) wurde bereits im Mai 1986 eingeführt. Allerdings darf man sich nach
Ansicht des ÖAMTC nicht der Illusion hingeben, dass die bloße Erhöhung von Strafen auf Alkolenker
abschreckend wirkt. "Vor allem nämlich dann, wenn die drohenden Sanktionen nach wie vor weitgehend unbekannt
sind", betont der ÖAMTC-Jurist. "Es bleibt zu hoffen, dass runde Strafbeträge, die sich an
der Höhe des Promillewertes orientieren - beispielsweise 1.200 Euro ab 1,2 Promille Alkohol - sich besser
in das Bewusstsein der Kraftfahrer einprägen als die derzeitigen unrunden Euro-Beträge."
Die vorgeschlagene Verlängerung der Dauer der Führerscheinentziehung wird nach Ansicht des Clubs bei
vielen Promillefahrern noch keine charakterliche Besserung bewirken. Daher sollte bei längerer Entziehung
von alkoholauffälligen Kraftfahrern durch den freiwilligen Besuch von Aufbaukursen die Möglichkeit zur
Verkürzung der Entziehungszeit geboten werden. Derartige Einstellungs- und Verhaltenstrainings für Alkolenker
werden seit Jahren in Deutschland und der Schweiz erfolgreich durchgeführt. Weiters tritt der ÖAMTC dafür
ein, dass die rechtlichen Grundlagen zum Einsatz von Zündsperren - so genannten Alko-Lock-Systemen - geschaffen
wird. "Damit kann man wiederholt auffällig gewordene Alkolenker nachhaltig daran hindern, im alkoholisierten
Zustand das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen", erläutert Haupfleisch.
Pläne zur Anhebung der Mindeststrafe auf 70 Euro bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30
km/h sind in der vergangenen Legislaturperiode ebenfalls liegengeblieben. Aus Sicht des ÖAMTC ist die punktuelle
Anhebung einzelner Strafsätze kontraproduktiv. "Das derzeitige System von Strafrahmen in der Straßenverkehrsordnung
ist ohnedies schon sehr unübersichtlich und daher auch schwierig zu kommunizieren", kritisiert Haupfleisch.
Der Club schlägt - zum wiederholten Male - die Erarbeitung eines bundesweit einheitlichen, verbindlichen und
nach der Schwere der Übertretung gestaffelten Bußgeldkatalogs vor. |
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ARBÖ: Vormerksystem hat Zielsetzung verfehlt
ARBÖ für Strafverschärfung bei Alkoholdelikten und für "Gleichheitsgrundsatz"
bei Tempoverstößen
Wien (arbö) - Erklärtes Ziel des vor drei Jahren auf Vorschlag des damaligen Verkehrsministers
Hubert Gorbach beschlossenen Vormerksystems war es, "Hochrisikolenker" bzw. "rücksichtslose
oder unverbesserliche Wiederholungs- und Mehrfachtäter" aus dem Verkehr zu ziehen. "Dieses Ziel
hat das Vormerksystem klar verfehlt. Der ARBÖ sieht sich in seiner kritischen Ablehnung dieses Systems bestätigt",
stellt der geschäftsführende Vizepräsident Dr. Herbert Grundtner fest. Das Vormerksystem weiter
auszudehnen - etwa auf Handy-Delikte - lehnt der ARBÖ daher entschieden ab, begrüßt jedoch die
Behandlung dieses Themas in einer Experten-Arbeitsgruppe.
Schon vor Einführung hatte der ARBÖ kritisiert, dass das Vormerksystem bei leichten Alkoholdelikten (zwischen
0,5 und 0,8 Promille) und technischen Mängeln sogar zu Straferleichterungen geführt hatte: So wurde früher
bei der sogenannten "Minderalkoholisierung" (zwischen 0,5 und 0,8 Promille) schon beim zweiten Mal der
Führerschein abgenommen, beim Vormerksystem aber erst beim dritten Mal. "Wenn jetzt Doris Bures, Bundesministerin
für Verkehr, Infrastruktur und Innovation bei der 'Minderalkoholisierung' zusätzlich ein Coaching vorschlägt,
ist dies als eine Art Reparatur durchaus zu begrüßen und wird vom ARBÖ voll unterstützt",
setzt Grundtner fort. Insbesondere beim Alkohol gelte es, den Anfängen zu wehren.
Der ARBÖ steht - wie bereits im September 2007 öffentlich gemacht und in diversen Arbeitsgruppen des
BMVIT im Herbst 2007 deponiert - generell zu höheren und "runderen" Strafen für Alkoholdelikte
sowie zu einer neuen Mindeststrafe für Tempoüberschreitungen. "Wir müssen und wollen Verkehrsopfer
sowie menschliches Leid vermeiden. Alkohol hat hinter dem Steuer nichts verloren. Bei Tempoüberschreitungen
geht es in erster Linie um den Gleichheitsgrundsatz zwischen inländischen und ausländischen Fahrern.
"Mit der neuen Mindeststrafe von 70 Euro ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um auch ausländische
Temposünder grenzüberschreitend verfolgen zu können und ein erster Schritt zur österreichweiten
Strafharmonisierung gesetzt", unterstreicht der geschäftsführende ARBÖ-Präsident. |
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VCÖ begrüßt geplante Verbesserung des Vormerksystems
Vorbilder Deutschland und Italien – VCÖ: Delikte wie Schnellfahren und Handy am Steuer
aufnehmen
Wien (vcö) - Der VCÖ begrüßt die von Verkehrsministerin Doris Bures angekündigte
Reform des Vormerksystems. Im internationalen Vergleich sind die Modelle in Italien und Deutschland am besten.
Die Unfallstatistik fordert zum raschen handeln auf: Heuer sind bereits 70 Menschen bei Verkehrsunfällen tödlich
verunglückt, um 25 Prozent mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres.
"Der Vorschlag von Verkehrsministerin Doris Bures, eine Expertengruppe zur Reform des Vormerksystems einzusetzen,
ist sehr zu begrüßen. Eine Verbesserung des Vormerksystems bedeutet mehr Verkehrssicherheit und damit
weniger Unfälle, weniger Verletzte und weniger Todesopfer", betont VCÖ-Experte DI Martin Blum.
Wichtig risikoreiche Vergehen, wie etwa Schnellfahren und Handy am Steuer in den Vormerkkatalog aufzunehmen. Anregung
kann sich Österreich auch aus dem benachbarten Ausland holen. Im internationalen Vergleich schneiden die Modelle
in Italien und Deutschland am besten ab. |
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