Lebensministerium schickt Neuerungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Begutachtung
Wien (bmlfuw) - Das Lebensministerium hat am 12.02. die Novelle zum Umwelt- verträglichkeits-
prüfungsgesetz in Begutachtung geschickt. „Die Neuerungen stellen sicher, dass die Genehmigungsverfahren von
umweltrelevanten Großvorhaben noch effizienter und einfacher ablaufen, unter Beibehaltung des hohen Schutzniveaus
für die Umwelt und der Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit sowie der bewährten Kontrolle
durch den Umweltsenat“, so Umweltminister Niki Berlakovich.
Eine wesentliche Zielsetzung ist dabei der Bürokratieabbau. Hinkünftig sollen im Vorfeld der Einreichung
durchgeführte Prüfungen und vorliegende Gutachten im Verfahren berücksichtigt werden. Eine mündliche
Verhandlung soll entfallen, falls keine Einwendungen erhoben wurden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung
entfällt hinkünftig für Maßnahmen, die nachweislich keine erheblichen Auswirkungen auf die
Umwelt haben, wie z.B. die Optimierung einer Wasserkraftanlage durch einen Turbinentausch mit Leistungserhöhung.
Mehr Beachtung bekommt hinkünftig die Empfindlichkeit des Standortes eines Großprojektes, so soll z.B.
auf die Lage in einem bereits mit Luftschadstoffen belasteten Gebieten, in einem Wasserschutz- und Schongebiet
oder einer UNESCO-Welterbestätte besonders Rücksicht genommen werden. Außerdem spielen die Auswirkungen
auf das Klima eine zentrale Rolle im Genehmigungsverfahren. Eine effiziente Energieverwendung und die Minimierung
von klimarelevanten Treibhausgasemissionen werden explizite Kriterien in der Bewertung von Projekten.
"Unsere hohen Umweltstandards bleiben weiterhin aufrecht. Die Verfahren müssen auch in Hinkunft korrekt
und unter Einbindung sämtlicher Interessensgruppen abgewickelt werden. Das Ziel sind weniger Bürokratieaufwand
und raschere Entscheidungen," so Minister Berlakovich. |