Bern (sbf) - Im Hinblick auf eine künftige Vollbeteiligung der Schweiz an den europäischen Bildungs-
und Jugendprogrammen im Rahmen eines bilateralen Abkommens hat eine Schweizer Delegation unter der Leitung des
Staatssekretariats für Bildung und Forschung am 11.02. offene technische Fragen mit der EU-Kommission diskutiert.
Die europäischen Bildungs- und Jugendprogramme (,Lebenslanges Lernen": allgemeine und berufliche Bildung;
,Jugend in Aktion": ausserschulische Jugendaktivitäten) haben zum Ziel, Angebot und Mobilität in
der Aus- und Weiterbildung zu steigern. Dies geschieht durch die Vernetzung der europäischen Bildungsinstitutionen
sowie durch die Förderung von Auslandsaufenthalten für Schüler, Lehrlinge, Studierende und Lehrpersonen.
Dadurch soll die Ausbildungsqualität erhöht werden.
An diesen Bildungsprogrammen nimmt die Schweiz bislang nur indirekt teil, das heisst im Rahmen einzelner Projekte
auf der Basis von Vereinbarungen mit den EU-Projektkoordinatoren oder -Partnerinstitutionen. Zur integralen Teilnahme
ist ein entsprechendes Abkommen auszuhandeln, so wie es bereits im Rahmen der Bilateralen II zwischen der Schweiz
und der EU in Form einer politischen Erklärung beabsichtigt wurde. Vor diesem Hintergrund hat eine Schweizer
Delegation unter der Leitung des Staatssekretariats für Bildung und Forschung am 11. Februar offene technische
Fragen mit der EU-Seite diskutiert. Dabei ging es unter anderem um eine Regelung der Modalitäten, unter denen
sich die Parteien für Fragen der Umsetzung des Abkommens (sachgerechte Anwendung, allfällige Weiterentwicklungen)
treffen können.
Die Zusammenarbeit mit der EU würde durch ein Abkommen rechtlich abgesichert und ausgebaut. Schweizerische
Bildungsstätten könnten ihre grenzüberschreitenden Kontakte intensivieren. Und Schweizerinnen und
Schweizern würden verbesserte Möglichkeiten zu Auslandaufenthalten für Studium, Berufspraktika und
ausserschulischen Aktivitäten eröffnet. |