Kommission eröffnet förmliches Prüfverfahren zum Verkauf an Lufthansa und zu
den Umstrukturierungsplänen der österreichischen Regierung
Brüssel (ec.europa.eu) - Die Europäische Kommission hat am 11.02. beschlossen, im Zusammenhang
mit der Privatisierung und Umstrukturierung von Austrian Airlines und der geplanten Übernahme durch Lufthansa
ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Die Kommission meldet Zweifel daran an, dass der von Lufthansa
zu zahlende Preis dem Marktpreis des zu veräußernden Unternehmens entspricht, dass der österreichische
Staat wie ein privater Investor agiert und dass der notifizierte Umstrukturierungsplan im Einklang mit den Gemeinschaftsvorschriften
für die Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten steht.
Im Anschluss an ein Privatisierungsverfahren wurde Lufthansa als Käufer für die vom österreichischen
Staat gehaltenen Anteile (41,56 %) an Austrian Airlines ausgewählt. Im Rahmen der Transaktion ist Folgendes
vorgesehen:
- Lufthansa zahlt einen Kaufpreis von 366 268,75 EUR.
- Der Staat erhält einen Besserungsschein, aus dem ein zusätzlicher Zahlungsanspruch erwachsen kann.
- Der Staat leistet eine Zahlung in Höhe von 500 Mio. EUR, die Lufthansa für eine Kapitalerhöhung
bei Austrian Airlines verwendet.
Die Kommission hat beschlossen, das Verfahren zur Prüfung staatlicher Beihilfen einzuleiten, da sie Zweifel
hegt, ob eine staatliche Beihilfe vorliegt und – falls dies der Fall ist – ob diese staatliche Beihilfe für
mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden kann. Insbesondere bezweifelt sie, dass der vereinbarte
Preis (einschließlich Besserungsschein) dem Marktpreis von Austrian Airlines zum Zeitpunkt des Verkaufs entspricht.
Ferner äußert sie Bedenken, ob das Verkaufsverfahren wirklich offen, transparent und nicht an Bedingungen
geknüpft war und ob der Staat tatsächlich als marktwirtschaftlich handelnder Investor agiert hat.
Hinsichtlich der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt meldet die Kommission Zweifel an, ob der
Umfang der finanziellen Unterstützung auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt wurde und ob der von
Österreich vorgelegte Umstrukturierungsplan geeignet ist, in kürzestmöglicher Zeit die langfristige
Rentabilität des Unternehmens wiederherzustellen, ohne dass künftig weitere Unterstützungsmaßnahmen
notwendig werden. Nach Prüfung des Umstrukturierungsplans stellt die Kommission somit bestimmte Elemente dieses
Plans in Frage und äußert Bedenken, ob sie den Kriterien für die Genehmigung von Umstrukturierungsbeihilfen
genügen, die in den Leitlinien der Kommission für die Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in
Schwierigkeiten festgelegt sind. Im Übrigen bezweifelt die Kommission, dass die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen
genügen, um den durch die Beihilfegewährung bewirkten Wettbewerbsverzerrungen zu begegnen, und ob Austrian
Airlines und Lufthansa einen ausreichenden Eigenbeitrag zur Umstrukturierung leisten werden.
Die Kommission hat bereits am 19. Januar 2009 in einer gesonderten – aber mit der heutigen Entscheidung zusammenhängenden
– Entscheidung eine Rettungsbeihilfe für Austrian Airlines in Form einer Darlehensbürgschaft über
200 Mio. EUR genehmigt.
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