Wien (statistik austria) - Die vorläufige Zahl der standesamtlichen
Eheschließungen sank im Jahr 2008 um 760 bzw. 2,1% auf 35.098. Unter Berücksichtigung des Schaltjahres
2008 läge das bereinigte Minus zum Vorjahr sogar bei 2,4%. Damit sank die Zahl der Hochzeiten laut Statistik
Austria zum dritten Mal in Folge. 2006 betrug der Rückgang 5,9%, im Jahr 2007 2,4%. Mit Ausnahme von Salzburg
(+1,0%) wurden in allen Bundesländern weniger Eheschließungen registriert, wobei Kärnten mit 5,7%
den stärksten Rückgang verzeichnete.
Die vorläufige Zahl der Eheschließungen im August 2008 lag mit insgesamt 6.875 um 61,3% über jener
des gleichen Vorjahresmonats (August 2007: 4.262). Damit war der August in der historischen Betrachtung seit 1955
erstmals der beliebteste Heiratsmonat. Ein Viertel der heiratswilligen Paare (1.712 bzw. 24,9%) hatte offenbar
das "magische" Datum 8.8.2008 abgewartet, um genau an diesem Tag den Bund fürs Leben zu schließen.
Dieser Tag nimmt damit im Langzeitvergleich den dritten Rang ein, nach dem 7.7.2007 mit 2.457 und dem 12.12.1987
mit 1.838 Trauungen an einem einzigen Tag.
In allen Bundesländern – mit Ausnahme von Salzburg (+1,0%) – wurden im Jahr 2008 weniger standesamtliche Eheschließungen
registriert. Die Rückgänge der Trauungen waren am deutlichsten in Kärnten (-5,7%), gefolgt vom Burgenland
(-3,5%), der Steiermark (-3,4%) sowie Wien (-2,8%) und Tirol (-2,4%). Unterdurchschnittliche Rückgänge
der Eheschließungszahlen verzeichneten Vorarlberg (-1,6%), Niederösterreich (-1,1%) und Oberösterreich
(-0,8%).
Im Jahresverlauf wurde mit +0,7% im 4. Quartal die einzige Zunahme registriert und im 1. Quartal mit -6,2% der
stärkste Rückgang. Im 3. Quartal war mit -3,1% der zweitstärkste Rückgang zu beobachten, trotz
des datumsbedingt starken August, der damit im Jahr 2008 den traditionell beliebtesten Hochzeitsmonat Mai (5.099)
auf den zweiten Platz verdrängte. Seit dem Jahr 1955 waren die meisten Eheschließungen insgesamt nur
sieben Mal nicht im Monat Mai sondern im Juni (1957, 1962 und 2006) bzw. im Juli (2007), im September (1999) oder
– wegen der Abschaffung der Heiratsbeihilfe am 1.1.1988 – im Dezember (1987). |