Wien (bmukk) - Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur veranstalteten
Enquete, an der alle wesentlichen Repräsentanten der Literatur und des Verlagswesens teilnahmen, wurde im
Dauerkonflikt von AutorInnen mit Schulbuchverlagen endlich eine Einigung erzielt. Die VertreterInnen der Autoren
und Verlage haben beschlossen, bis Ende Juni dieses Jahres eine vertragliche Vereinbarung auszuarbeiten, die sowohl
die Interessen der AutorInnen als auch der Verlage angemessen berücksichtigt. Grundsätzlich wurde geklärt,
dass literarische Originaltexte im Rahmen der freien Werknutzung in Schulbüchern unverändert wiedergegeben
werden müssen.
Änderungen sind nur mit Zustimmung der Rechteinhaber möglich
"Ich bin froh, dass das Ministerium in diesem wichtigen Bereich zwischen den Betroffenen vermitteln
konnte. Diese Lösung ist im Sinne der AutorInnen und der Verlage", so Bildungsministerin Claudia Schmied.
Die Schulbuchverlage, vertreten durch den Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft, sind an einer pragmatischen,
konsensualen Lösung interessiert. So der Obmann Prof. Michael Kernstock.
Genugtuung über diese Vereinbarung zeigen auch Gerhard Ruiss und Ludwig Laher von der IG Autorinnen/Autoren:
Wir freuen uns, dass unsere Texte endlich so in Schulbüchern wiederzufinden sein werden, wie wir sie aus gutem
Grund geschrieben haben. |