Bessere Förderung für kleine Tourismusbetriebe   

erstellt am
20. 02. 09

LH Niessl präsentiert "Privatzimmer-Förderungsaktion"
Eisenstadt (blms) – Die burgenländische Tourismus-Branche soll auch in der momentanen Konjunktur-Delle ihren Rekordkurs fortsetzen. Um die Betriebe dabei zu unterstützen haben heute Landeshauptmann Hans Niessl und Finanzlandesrat Helmut Bieler die Anhebung der Fördersätze für touristische Klein- und Mittelbetriebe präsentiert. Darüber hinaus soll Kleinst-Betrieben durch die neue „Privatzimmer-Förderungsaktion Burgenland“ unter die Arme gegriffen werden.

„Wir wollen die Qualität des Tourismus-Angebots weiter heben und setzen dabei einen Schwerpunkt bei den touristischen Klein- und Mittelbetrieben“, so LH Hans Niessl im Anschluss an die Sitzung der WIBAG-Beurteilungskommission. Der WIBAG obliegt unter anderem das Management der Förderungen des Landes Burgenland.

Die Fördersätze für touristische Klein- und Mittelbetriebe werden im Burgenland um 5 Prozent angehoben. Somit beträgt die Gesamtförderung von Investitionen im Norden des Landes 30 Prozent, bzw. im Süden 35 Prozent. Gefördert werden z.B. Neu-, Aus- und Umbauten, Qualitätsverbesserungen, Maßnahmen, die zur Saisonverlängerung beitragen, regionale und überregionale Kooperationen. „Ziel dieser Maßnahmen ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des burgenländischen Tourismus“, erläuterte Landeshauptmann Niessl.

Neu ist auch die „Privatzimmer-Förderungsaktion Burgenland“. Damit soll eine Angebots- und Qualitätsverbesserung im Bereich der Privatzimmervermietung erreicht werden. Zielgruppe dieser neuen Aktion sind Privatzimmervermieter mit insgesamt bis zu 10 Betten. Gefördert werden Investitionen in Gästezimmer oder Ferienwohnungen, zum Beispiel Investitionen im Sanitärbereich, in die Einrichtung und Ausstattung bzw. Adaptierung von Gästezimmern oder Ferienwohnungen.

Pro Privatzimmervermieter werden maximal 5 Gästezimmer bzw. 2 Ferienwohnungen gefördert. Die Förderung wird als nicht rückzahlbare Einmalprämie gewährt.

Die Einmalprämie beträgt:

  • für den Einbau oder die Totalerneuerung eines Sanitärraumes: 800,- Euro (bei 5 Gästezimmern sind das 4.000 Euro)
  • für die Neueinrichtung, Ausstattung und Adaptierung eines Gästezimmers: 600,- Euro (bei 5 Gästezimmern bedeutet das 3.000 Euro)
  • für die Errichtung, Einrichtung und Ausstattung von Frühstücks- und/oder Aufenthaltsräumen: 1.000 Euro
  • für die Errichtung, Einrichtung und Ausstattung einer neuen oder die Adaptierung, Neueinrichtung und Ausstattung einer bestehenden Ferienwohnung: 3.500 Euro


Beschlossene Förderprojekte
Darüber hinaus wurde in der heutigen Sitzung der Beurteilungskommission eine ganze Reihe von Förderprojekten beschlossen. In Summe mit einem Investitionsvolumen von rund 31 Millionen Euro, diese Investitionen werden mit insgesamt rund 5,15 Millionen Euro von Bund, Land und EU gefördert. Es handelt sich um Projekte in den Bereichen Gewerbe und Industrie, Tourismus, Aus- und Weiterbildung, ein Schwerpunkt liegt bei der Stärkung von burgenländischen Klein- und Mittelbetrieben. Mit den heute beschlossenen Förderprojekten werden rund 500 Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen.

In der Sitzung wurden darüber hinaus Haftungen im Wert von neun Millionen Euro behandelt, davon wurden bereits Haftung im Umfang von 5,7 Millionen Euro ausgestellt, genehmigt oder heute beschlossen. Finanzlandesrat Helmut Bieler bezeichnete die Landeshaftungen einerseits als „Reizthema im Landtag“ andererseits als „wichtige, notwendige Wirtschaftsförderung, die immer mehr von den Unternehmen angenommen wird.“ Daher habe man auch kürzlich den Haftungsrahmen von 80 auf 100 Millionen Euro erweitert.

„Wir haben in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass es besser ist, Haftungen zu geben, als direkte Förderungen, weil die sofort weg sind“, erklärte Landesrat Bieler. Die direkte Förderung sei sofort weg. Eine Haftung werde dagegen möglicherweise niemals schlagend. Darüber hinaus teile sich das Risiko auf, weil der Unternehmer auch Eigenkapital einbringen müsse.

     
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