Faymann:
Übergangsregelungen bis 2011 verlängert
Neuaufnahme von 300 Lehrlingen im Öffentlichen Dienst
Wien (sk) - Angesichts der schwierigen Situation am Arbeitsmarkt und des "großen Lohngefälles",
das es in den 2004 der EU beigetretenen Staaten immer noch gebe, "haben wir die Übergangsregelungen für
den Arbeitsmarkt, die es für die betreffenden Mitgliedsstaaten (z.B. Tschechische Republik, Slowenien, Estland)
gibt, bis 2011 verlängert", so Bundeskanzler Werner Faymann am 17.02. nach dem Ministerrat. Faymann informierte
weiters darüber, dass im Öffentlichen Dienst, der "mit gutem Beispiel voran gehen soll, eine Neuaufnahme
von 300 Lehrlingen geplant" sei. Damit gebe es auch heuer wieder über 1.000 Lehrlinge, die im Bundesdienst
beschäftigt sind.
Mit der Verlängerung der Übergangsregelungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit habe man eine "Regelung
ausgeschöpft", die Österreich vertraglich zugesichert wurde und Teil der Vertragsbestimmungen war,
ergänzte Faymann. Auch sei es - trotz der bestehenden Ausnahmen - "nicht gleichgültig", ob
man eine Regelung, die vereinbart wurde, ausschöpft oder nicht, so Faymann mit Hinweis darauf, dass "der
Unterschied zwischen Übergangsregelungen beschließen oder nicht beschließen zwischen 40.000 und
80.000 ArbeitnehmerInnen liegt". Ausnahmen gebe es hier etwa für Führungs- und Pflegekräfte,
machte Faymann klar. |