Frauenministerin Heinisch-Hosek stellt Gleichbehandlungsberichte vor   

erstellt am
17. 02. 09

"Frauenpolitik ist wie ein Marathon – man braucht einen langen Atem"
Wien (bpd) - Am 16. Feber 1919, vor genau 90 Jahren, wurde das allgemeine Frauenwahlrecht in Österreich eingeführt. Anlass für Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek eine Bilanz über die Errungenschaften für die Frauen zu ziehen, aber auch die neuen Gleichbehandlungsberichte, die am 17.02. den Ministerrat passieren werden, vorzustellen.

„In den letzten 90 Jahren ist viel geschehen“, resümierte die Frauenministerin. Frauenpolitik sei wie ein Marathon: „Beschwerlich und mühsam, man braucht einen sehr langen Atem.“

Ein Meilenstein für die Frauen sei die Umstellung der Familienbesteuerung auf Individualbesteuerung in den frühen 70er Jahren gewesen. Ebenfalls in den 70-er Jahren wurde der Mann als Familienoberhaupt abgelöst, Frauen konnten nun selbst über Berufstätigkeit entscheiden. „Das erst ermöglichte den Frauen ein selbstbestimmtes Berufsleben.“ Seit 20 Jahren stehe die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe, seit 1997 gibt es die Gewaltschutzgesetze.

„Wir sind schon sehr weit gekommen. Aber damit Frauen gleiche Chancen am Arbeitsmarkt haben, im Beruf genauso gut vorankommen wie Männer und es selbstverständlich ist, dass sich Väter zu gleichen Teilen an der Familienarbeit beteiligen, da liegt noch ein Stück des Weges vor uns“, sagte die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.

Die Ministerin präsentierte heute den Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2008 und den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft (2006 und 2007). Beide Berichte würden morgen dem Ministerrat vorgelegt werden.

Der Gleichbehandlungsbericht für den Öffentlichen Dienst ergab, dass weibliche Führungskräfte im Bundesdienst im Vormarsch sind. In den vergangenen zehn Jahren habe sich der Anteil der Frauen in Führungsfunktionen von 18,7 auf 27,3 Prozent gesteigert. Spitzenreiter sind dabei das Bildungsministerium (50,3 Prozent), das Gesundheitsressort (47,1 Prozent) und das Bundeskanzleramt (44,3 Prozent). Schlusslichter sind das Verteidigungsressort (11,5 Prozent) und das Innenministerium (11,1 Prozent).

„Der Öffentliche Dienst geht in der Frauenförderung mit gutem Beispiel voran“, erklärte die Ministerin, „in jeder Begutachtungskommission, die über Bewerbungen zu entscheiden hat, muss eine Frau vertreten sein.“ Auch im Personalplan des Bundes seien Zielvereinbarungen zur Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen festgeschrieben. „Zusätzlich sollen Ausbildungs- und Mentoring-Programme die Frauen individuell fördern“, so Bundesministerin Heinisch-Hosek. Der Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft macht die Arbeit der Gleichbehandlungskommission (GBK) und der Gleichbehandlungsanwaltschaft sichtbar.

Bei der GBK wurden im Berichtszeitraum insgesamt 138 Fälle behandelt, die häufigsten Diskriminierungsgründe in der Arbeitswelt waren sexuelle Belästigung und Ungerechtigkeiten beim Entgelt sowie Benachteiligungen aufgrund ethnischer Zugehörigkeit und Alter. Die Ergebnisse der Kommission sollen nun veröffentlicht werden, die Öffentlichkeitsarbeit soll anlässlich des 30-jährigen Jubiläums intensiviert werden.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat im Berichtszeitraum 2006 und 2007 6.501 Beratungen durchgeführt, das sind mehr als 3.000 Beratungen jährlich. Mehrheitlich haben sich Frauen an die Anwaltschaft gewendet. Männer hätten vor allem im Bereich „Zugang zu Gütern und Dienstleistungen“ über Nachteile geklagt.

„Frauen wenden sich an die Kommission wegen sexueller Belästigung oder wegen Diskriminierungen beim Gehalt, Männer tun dies gehäuft, wenn sie sich etwa bei Preisen für Fußballtickets benachteiligt fühlen“, sagte Heinisch-Hosek abschließend.
     
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