Fekter: Neuregelung des Humanitären Aufenthaltes schafft Klarheit und verhindert Antragsmarathon
Ministerrat beschließt Neuregelung des Humanitären Aufenthalts
Wien (bmi) - Innenministerin Fekter zeigt sich über den Beschluss des Ministerrats vom 24.02.,
wonach der Humanitäre Aufenthalt in Österreich neu geregelt wird, erfreut. "Vorgabe für die
Novelle war, dass es zu keiner Verlängerung der Verfahrensdauer kommt und kein zusätzlicher Antragsmarathon
entsteht", so die Innenministerin. "Außerdem ist im Regierungsprogramm die Neuregelung des Humanitären
Aufenthaltes vereinbart worden."
In Zukunft werden bei allen fremdenrechtlichen Verfahren - Asylverfahren, Ausweisungsverfahren, Abschiebeverfahren
und bei Verfahren zur Niederlassungsbewilligung - die Gründe für einen humanitären Aufenthalt mitgeprüft.
Jeder Fall wird einzeln geprüft und entschieden. Die Voraussetzungen dafür hat der Verfassungsgerichtshof
in seiner Judikatur klar festgehalten:
- Art und Dauer des bisherigen Aufenthaltes und die Frage ob der bisherige Aufenthalt rechtswidrig war;
- das tatsächliche Bestehen eines Familienlebens in Österreich;
- die Schutzwürdigkeit des Privatlebens;
- der Grad der Integration;
- die Bindungen zum Herkunftsstaat;
- die strafgerichtliche Unbescholtenheit;
- Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere im Bereich des Asyl-, Fremdenpolizei-
und Einwanderungsrechts;
- die Frage, ob das Privat- und Familienleben des Fremden in einem Zeitpunkt entstand, in dem sich die Beteiligten
ihres unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren.
"Kettenanträge bei unterschiedlichen Behörden müssen verhindert werden", stellt Fekter
klar. Daher soll künftig die zuständige Behörde in Kenntnis gesetzt werden und einen Aufenthaltstitel
von Amts wegen erteilen können, wenn die Unzulässigkeit der Ausweisung auf Dauer wegen humanitären
Gründen bereits in einem Asyl- oder Fremdenpolizei - Verfahren festgestellt worden ist.
"Diese Neuregelung verhindert einen Antragsmarathon und eine lange Verfahrensdauer und führt so auch
zu einer raschen Rechtssicherheit bei den Betroffenen", ist die Innenministerin überzeugt.
Antragsrecht für Altfälle
"Für Personen, die sich seit dem 1. Mai 2004 dauerhaft in Österreich aufgehalten haben und
deren Aufenthalt überwiegend legal war, schaffen wir ein Antragsrecht auf einen humanitären Aufenthalt
für Altfälle", so Fekter.
Diese seit 2004 oder länger in Österreich aufhältigen Personen, welche nur negative Bescheide
und Gerichtserkenntnisse bekommen haben, können dann einen Antrag stellen, wenn sie die lange, überwiegend
legale Aufenthaltsdauer nachweisen können, beispielsweise durch legale Beschäftigung oder legalen Aufenthalt
wegen langer Verfahrensdauer.
In diesem Sonderverfahren sind zusätzlich zu den Kriterien der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes,
folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Selbsterhaltungsfähigkeit;
- Unterkunft;
- Unterhalt;
- schulische und berufliche Ausbildung;
- Kenntnisse der deutschen Sprache.
Der Antrag ist an den jeweiligen Landeshauptmann zu stellen, bei positiver Erledigung bedarf es der Zustimmung
der Innenministerin. Diese wird durch einen beim Bundesministerium für Inneres eingerichteten Beirat in ihrer
Entscheidung beraten.
Patenschaft als zentraler Bestandteil
"Bei Fehlen bestimmter Voraussetzungen können diese durch die Vorlage einer Patenschaftserklärung
erbracht werden", erklärt Fekter weiter. "Diese Patenschaft kann durch Einzelpersonen oder juristische
Personen übernommen werden. Um jede Form des Missbrauchs zu verhindern bedeutet jegliche Verknüpfung
mit Bedingungen eine Nichtigkeit der Erklärung."
"Wir verhindern damit Zuwanderung in die Armut", betont die Innenministerin. Eine Finanzierung der
Patenschaft aus Steuermitteln ist unzulässig. Sie bedarf einer notariellen Beglaubigung und ist für drei
Jahre gültig. "Durch die Patenschaft kommt es zu einer besseren Integration und zur Entlastung der öffentlichen
Hand", so Fekter weiter.
Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Juni 2008 wurde die nun vorgeschlagene Änderung
notwendig. "Durch diese Neuregelung ist sichergestellt, dass es in Zukunft zu keinen Verfahrensverzögerungen
mehr kommt und kein zusätzlicher Antragsmarathon entsteht - humanitäre Fälle werden pragmatisch,
rechtsstaatlich, menschenwürdig und im Einzelfall gelöst", so die Innenministerin abschließend.
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