In einem Interview mit dem „Wirtschaftsblatt" am 9. März 2009
nahm Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner zu Ihren Reformvorhaben im Bereich Wirtschaftsrecht Stellung.
Wien (bmj) - „Ich möchte eine Präzisierung der Antikorruptionstatbestände bis zum
Sommer umsetzen. Die derzeitigen Regelungen haben zu Unsicherheiten und Überreaktionen geführt, und es
soll ja nicht jede Sponsoringleistung kriminalisiert werden. Die Antikorruptionsbestimmungen sollen der Wirtschaft
nutzen und korrekte Unternehmer vor unlauteren Mitbewerbern schützen“, so die Ministerin zur geplanten Reform
des Korruptionsstrafrechts.
Der Begriff des Amtsträgers müsse, so Bandion-Ortner weiter, ebenso präzisiert werden wie der des
persönlichen Vorteils: „Wirkliche Korruption muss natürlich vehement verfolgt werden und es ist mir ein
Anliegen, dass die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft mit den nötigen Ressourcen ausgestattet wird.“
Zur GmbH-Reform bemerkte die Ministerin, dass man dem internationalen Trend folgen müsse, um die Chancen des
Wirtschaftsstandorts Österreich zu erhalten. GmbH-Gründungen sollen erleichtert werden – sei es von den
Behördenwegen her, sei es durch Herabsetzung des Stammkapitals. Auf einen konkreten Betrag wollte sich Bandion-Ortner
nicht festlegen, es müsse aber klar sein, dass der Gläubigerschutz nach wie vor gewährleistet bleibt.
Die Reform des Insolvenzverfahrens bezeichnete die Bundesministerin als „Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit“,
weil dabei unter dem Motto „Retten statt Ruinieren“ mehr auf die Unternehmenssanierung gedrängt werde: „Die
Eröffnung eines Insolvenzantrags sollte für Unternehmer attraktiver gestaltet werden, indem sie mehr
mitbestimmen können. Unsere Reformkommission ist schon weit fortgeschritten und ich denke, dass wir damit
im Herbst in die Begutachtung gehen können. Die Reform hat Priorität in wirtschaftlich schwierigen Zeiten,
in denen Insolvenzverfahren steigen dürften.“ |