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Humanitäres Aufenthaltsrecht neu gestaltet |
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erstellt am
05. 03. 09
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Fekter:
Änderungen haben Innenausschuss passiert
Die Gesetzesänderung muss noch im Plenum abgesegnet werden.
Wien (övp-pd) - Die Neuerungen des humanitären
Bleiberechtes haben den Innenausschuss des Parlaments passiert. Die Regierung verabschiedete die entsprechenden
Änderungen des Asylgesetzes, des Fremdenpolizeigesetzes und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes. Somit
sind die Weichen für ein humanitäres Bleiberecht auf Antrag gestellt. Für gut integrierte Zuwanderer,
die schon länger im Land sind, für die es aber keine Asylgründe gibt, wird sich somit eine neue
Möglichkeit öffnen, legal in Österreich zu bleiben.
Durch einen Spruch des Verfassungsgerichtshofes wurden die Änderung ins Laufen gebracht. Dieser hatte verlangt,
dass es einen Antrag der Betroffenen auf Verfahren für das humanitäre Bleiberecht geben muss. Bisher
konnte das Bleiberecht nur von Amts wegen erteilt werden. Die Möglichkeit eines Antrags gab es bisher nicht.
Die Gesetzesänderung muss nun noch im Plenum abgesegnet werden.
Bedenken wurden berücksichtigt
Innenministerin Maria Fekter wies in ihrer Wortmeldung darauf hin, dass laut den Experten im Hearing, die Bedenken,
die schriftlich im Begutachtungsverfahren deponiert worden sind, im Gesetz Berücksichtigung gefunden haben.
Auch bei den Beiratsfällen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Für Fekter steht fest, dass
es in Österreich kein allgemeines Bleiberecht gibt. |
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Pendl: Neuregelung ist gelungen
Reaktionen der Opposition als Signal für Ausgewogenheit
Wien (sk) - Als "gelungene Neuregelung" bezeichnete SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl
den vorliegenden Beschluss zum humanitären Aufenthaltsrecht nach dem Innenausschuss am 04.03. im Parlament.
"Die überzogenen Reaktionen der Opposition werte ich als Signal für die Ausgewogenheit des vorliegenden
Beschlusses", so Pendl gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Hintergrund für diese Neuregelung war
die 2008 getroffene Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, dass die Erteilung des humanitären Aufenthaltes
nur von Amts wegen - also ohne Antragsmöglichkeit der Betroffenen - verfassungswidrig ist. Der Verfassungsgerichtshof
hat der Bundesregierung und dem Nationalrat eine Frist bis Ende März 2009 zur Reparatur dieser Bestimmung
eingeräumt. "Wir konnten nach oft nächtelangen Verhandlungen mit Bundesministerin Fekter einen tauglichen
Vorschlag erarbeiten", zeigte sich Pendl zufrieden.
Breite Unterstützung erhielt Pendl von zahlreichen ExpertInnen im gestern stattfindenden öffentlichen
Parlamentshearing. So betonte der Experte der Arbeiterkammer "den goldenen Mittelweg", der auf der einen
Seite den Bedingungen der Grundrechte genügt und auf der anderen Seite ein neues System vorsieht, mit dem
die humanitären Gründe im Regelverfahren selbst - also ohne neues zusätzliches Verfahren - geprüft
werden. "Entscheidungen werden in Zukunft rascher getroffen, ganz im Sinne der Betroffenen wird bereits im
Erstverfahren festgestellt, ob ihm/ihr humanitärer Aufenthalt zusteht oder nicht", erklärte Pendl.
Für Altfälle - also für jene Menschen, die bereits vor 1. Mai 2004 in Österreich aufhältig
waren, wird es ein eigenes Verfahren geben. Die Letztentscheidung über das humanitäre Aufenthaltrecht
erteilt die Innenministerin, davor berät ein Beirat - bestehend aus VertreterInnen von NGOs sowie Städte-
und Gemeindebund. "Es war uns wichtig, vor allem jene miteinzubeziehen, die über die lokalen Verhältnisse
urteilen können", so Pendl.
SPÖ-Sicherheitssprecher Pendl erläuterte, dass durch dieses neue Verfahren alle verfassungsrechtlichen
Bedenken ausgeräumt wurden, wie dies auch von den Universitätsprofessoren Funk und Liembacher in dem
öffentlichen Hearing bestätigt wurde. "Ich bin überzeugt, dass damit den Interessen der ÖsterreicherInnen
einerseits und andererseits den Interessen von gut integrierten ausländischen Familien entsprochen wird",
betonte Pendl abschließend. |
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Rosenkranz: Fekter in ihrem Blindflug unbeirrbar
Im Innenausschuss habe Fekter untermauert, keinerlei Änderungen ihres Gesetzesentwurfes
durchführen zu wollen
Wien (fpd) - Es sei ein Skandal von Innenministerin Fekter, wie sie über die Meinung von Experten starrköpfig
hinwegsehe und felsenfest an ihrer Version der Bleiberechtsregelung festhalte, äußerte FPÖ-NAbg.
Walter Rosenkranz am Rande des Innenausschusses. "Fekter desavouiert damit ganz eindeutig die Experten."
Im Rahmen des gestrigen Expertenhearings habe sich Fekter bekanntlich der Tatsache stellen müssen, dass ihr
Gesetzesentwurf zur Einführung eines humanitären Aufenthaltsrechtes von sämtlichen Fachleuten als
ungenügend und in manchen Punkten als nicht praktikabel bewertet worden sei, so Rosenkranz.
Im Innenausschuss habe Fekter untermauert, keinerlei Änderungen ihres Gesetzesentwurfes durchführen zu
wollen. Durch ihre Unbeirrbarkeit in diesem Bleiberechts-Blindflug zeichne sie nicht gerade ein positives Bild
einer verantwortungsvollen Innenministerin, schließt Rosenkranz. |
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Westenthaler: Fekters Bleiberechts-Gesetz gescheitert
Künftig wird dem Missbrauch und ungerechtfertigten
Aufenthalt Tür und Tor geöffnet
Wien (bzö) - "Das von ÖVP-Innenministerin Fekter vorgelegte humanitäre Bleiberechts-Gesetz
ist in der heutigen Sitzung des Innenausschusses, in dem auch ein öffentliches Hearing stattfand, de facto
gescheitert", stellte BZÖ-Sicherheitssprecher Abg. Peter Westenthaler fest. "Noch nie zuvor wurde
ein Gesetz in einem öffentlichen Hearing von Verfassungsexperten wie etwa von Prof. Funk derartig vernichtend
kritisiert, wie nun der vorliegende Entwurf", so Westenthaler weiter.
So sei wortwörtlich von "regulativer Diffusität", "mehr Unübersichtlichkeit",
"ein Gesetz, das von gutem Willen des Vollzugs abhängt", so wie von wortwörtlich "totem
Recht" gesprochen worden. "Wenn nun die Innenministerin auch nur einen Funken von Seriosität und
Ernsthaftigkeit dieser Kritik beimisst, müsste sie diesen Entwurf sofort zurückziehen", meinte Westenthaler.
Darüber hinaus komme noch die Tatsache zum Tragen, dass durch dieses Gesetz eine flächige Legalisierung
von Scheinasylanten durchgeführt werde, da sich auch jene Zuwanderer um ein humanitäres Bleiberecht bewerben
dürfen, die sogar bis zur Hälfte ihrer Aufenthaltszeit illegal in Österreich verwenden.
Weiters werde erstmals im österreichischem Recht die Terminologie des "Einwanderungsrecht" gesetzlich
festgeschrieben, was sozusagen erstmals ein Recht auf Einwanderung determiniert. "Die ÖVP mit Innenministerin
Fekter verabschiedet sich mit diesem Gesetz endgültig von den strengen Zuwanderungsregelungen, die in der
gemeinsamen Koalition mit dem BZÖ beschlossen worden sind. Künftig wird dem Missbrauch und ungerechtfertigten
Aufenthalt Tür und Tor geöffnet", schloss Westenthaler. |
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Korun: Experten bestätigen grüne Kritik
Mit der anstehenden Beschlussfassung im Ausschuss ist noch nicht das letzte Wort gesprochen
Wien (grüne) - Das ExpertInnenhearing im Innenausschuss bestätigte die Bedenken der Grünen,
dass viele der Bleiberechtsfälle nicht zu ihrem Recht kommen könnten. "Wie auch Verfassungsrechtler
Prof. Funk betonte, macht die Regierungsvorlage die Ausländergesetze nur noch unübersichtlicher. Zudem
werden viele, die ein Bleiberecht bekommen, weiterhin vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sein, was nur eine halbe
Lösung wäre. Mit der anstehenden Beschlussfassung im Ausschuss ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Bis zur Parlamentssitzung am 11. März müssen die Anregungen der ExpertInnen für ein praktikables
und rechtsstaatliches Bleiberecht in das Gesetz eingearbeitet werden", fordert die Menschenrechtssprecherin
der Grünen, Alev Korun. |
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