Zwei Abgeordnete könnten in das Europäische Parlament nachrücken
Wien (pk) - Sollte der Vertrag von Lissabon nach einem positiven Ausgang des zweiten Referendums
in Irland doch noch in Kraft treten, hätte das auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Europäischen
Parlaments. Österreich würde, ebenso wie andere kleinere EU-Staaten, davon profitieren und könnte
zwei Abgeordnete mehr nach Brüssel entsenden. Noch ist offen, ob die neue Sitzverteilung unmittelbar nach
Inkrafttreten des Reformvertrags oder erst bei den nächsten Europawahlen im Jahr 2014 wirksam wird, für
den ersten Fall soll aber zur Sicherheit bereits jetzt Vorsorge durch ein eigenes Bundesverfassungsgesetz getroffen
werden.
Der Gesetzentwurf, der am 04.03. mit Zustimmung von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen den Verfassungsausschuss
des Nationalrats passierte, sieht eine Neuermittlung der Mandatsverteilung durch die Bundeswahlbehörde auf
Basis des Ergebnisses der im Juni stattfindenden Europawahl vor, sollte die Anzahl der österreichischen Mandate
im Europäischen Parlament noch während der kommenden Legislaturperiode von 17 auf 19 aufgestockt werden.
Nach der Neuermittlung sollen die zwei zusätzlichen Mandate zugewiesen werden. |