Bericht über die landwirtschaftlichen Maßnahmen im Jahr 2009   

erstellt am
03. 03. 09

Die Schwerpunkte der Agrarwirtschaft
Wien (pk) - Die agrarpolitischen Konsequenzen aus dem Grünen Bericht 2008 sind für die Maßnahmen gemäß Paragraph 9 (Abs. 2) des Landwirtschaftsgesetzes im Jahre 2009 eine wichtige Basis. Die Finanzierung dieser Maßnahmen, die in einem eigenen Bericht ( III-5) dargestellt werden, erfolgt durch die EU, den Bund und die Länder.

Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums stellt hinsichtlich des finanziellen Ausmaßes das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik dar. Die Genehmigung des neuen Programms zur ländlichen Entwicklung erfolgte auf solider Basis durch die EU-Kommission im Oktober 2007 und gewährleistet den bäuerlichen Betrieben Rechtssicherheit für die nächsten Jahre. Die im Bericht angeführten Maßnahmen für 2009 und deren budgetäre Dotierung bilde eine wichtige Basis zur Absicherung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich, heißt es in der Zusammenfassung.

Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft 2009
Die Bundesregierung bekennt sich gemäß LWG zu einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft. Um deren Zielsetzungen gerecht zu werden und den agrarwirtschaftlichen, ökologischen, regionalen, sozialen sowie betriebsspezifischen Notwendigkeiten verstärkt Rechnung tragen zu können, sind zur Wahrung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrarprodukte im EU-Binnenmarkt und zur weiteren Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik grundsätzlich folgende Maßnahmen und Instrumente vordringlich: eine effiziente und transparente Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Vereinfachung von Kontrolle und Verwaltung; die Umsetzung und Absicherung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes; eine optimale Inanspruchnahme der EU-Kofinanzierung; Qualitätsanstrengungen in der Produktion unter besonderer Ausrichtung auf die Wünsche der Konsumentinnen und der Konsumenten (z.B. Lebensmittelsicherheit und -qualität, Kennzeichnung); die Weiterführung des Bio-Aktionsprogramms; das Aktionsprogramm Tierische Veredelung 2008 - 2010; eine Verbesserung der Marktposition der Betriebe und des Agrarmarketings; die Verbesserung der Wettbewerbssituation im europäischen Binnenmarkt durch Anwendung von EU-Standards im gesamten EU-Raum; wettbewerbsfähige Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie die Stärkung der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mit offensiven Exportstrategien; eine verstärkte Bildungs- und Beratungsarbeit für die bäuerlichen Familien und den ländlichen Raum und die Konzentration der Forschung im Ressortbereich.

Die Schwerpunktmaßnahmen im Jahr 2009
Im Bereich der EU-kofinanzierten Förderungsmaßnahmen bildet das "Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums" den Rahmen der Förderungen zur Sicherung einer multifunktionalen, nachhaltigen und wettbewerbsorientierten Land- und Forstwirtschaft sowie der Stärkung des ländlichen Raums. In der aktuellen Förderperiode wird sich die Umsetzung auf folgende Kernbereiche konzentrieren: betriebliche Investitionsförderung und Beihilfen für die Erstniederlassung; Berufsbildung (insbesondere hinsichtlich einer qualitativen Neuausrichtung der Erzeugung sowie hinsichtlich der Verbesserung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Betriebe); Förderung in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten; Agrarumweltförderung und biologische Landwirtschaft (rund 75% aller landwirtschaftlichen Betriebe mit rund 87% der landwirtschaftlich genutzten Fläche nahmen am ÖPUL teil); Aktionsprogramm tierische Veredelung; Verarbeitungs- und Vermarktungsförderung sowie Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft (erneuerbare Energie- und Rohstoffpotenziale, Kulturlandschaft und Umwelt, Infrastruktur, Direktvermarktung, Tourismus und Gewerbe sowie Dorferneuerung und –entwicklung); forstliche Maßnahmen und Investitionen; Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung, der Verarbeitung und Vermarktung von heimischem Fisch sowie Unterstützung auf die Umstellung auf

Biofischproduktion.
Was die nationalen Förderungsmaßnahmen angeht, so wurden folgenden Schwerpunkte gesetzt: Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Ausbau der Arbeitskreisberatung und Entwicklung von maßgeschneiderten Zertifikatslehrgängen); Forschung (Programm PFEIL 10); Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung (z.B. Ausarbeitung von speziellen Tiergesundheitsprogrammen); Qualitätsverbesserung im Pflanzenbau (z.B. Maßnahmen zur Erhaltung von wertvollem Genmaterial sowie zur Gesunderhaltung von Vermehrungssaatgut und –pflanzgut); Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft; bauliche und landtechnische Investitionen; Förderung von Innovationen (z.B. durch die Entwicklung und Verbreiterung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben); Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur, Werbung und Markterschließung; Förderung landtechnischer Maßnahmen (z.B. Vermittlung von zwischenbetrieblichem Maschineneinsatz) und Forstwirtschaft.

Ein weiterer Abschnitt des Berichts befasst sich mit den EU-Marktordnungsmaßnahmen im pflanzlichen Bereich, dem Vieh- und Fleischbereich sowie im Milchbereich.
     
Informationen: http://www.parlinkom.gv.at    
     
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