Bern (efd) - Das Eidgenössische Finanzdepartement hält fest, dass der Bundesrat nicht das "Aus
fürs Bankgeheimnis" verkündet hat, wie die heutige Ausgabe des "Blick" titelt". Der
Bundesrat hat mehrfach betont, dass die Schweiz am Bankgeheimnis festhält. Für in der Schweiz ansässige
Steuerpflichtige ändert sich nichts durch den Beschluss des Bundesrates, künftig den OECD-Standard bei
der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Art. 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen. Änderungen
gibt es für Bankkunden aus dem Ausland mit einem Konto in der Schweiz: Künftig wird der Informationsaustausch
auch bei Steuerhinterziehung möglich sein, aber nur im Einzelfall und auf konkrete und begründete Anfrage. |