|
EU-Wegekostenrichtlinie |
|
erstellt am
12. 03. 09
|
Erster Schritt zur Anwendung des Verursacherprinzips im Straßenverkehr
Umwelt- und Staukosten dürfen auf LKW-Maut angerechnet werden
Straßburg (europarl.eu) - Den EU-Mitgliedstaaten soll es nach dem Willen des Europäischen
Parlaments künftig möglich sein, LKWs auch die Kosten zu berechnen, die sie durch Staus, Lärm und
Luftverschmutzung verursachen. Bisher dürfen lediglich die Infrastrukturkosten auf die Mautgebühren angerechnet
werden. Die Einführung einer LKW-Maut sowie die Anrechnung der externen Kosten werden jedoch nicht verbindlich
vorgeschrieben, sondern bleiben weiterhin den Mitgliedsstaaten überlassen.
Im Juli 2008 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Überarbeitung der bestehenden
EU-Wegekostenrichtlinie unterbreitet, dem zufolge die Mitgliedstaaten eine Gebühr in Form einer Maut für
bestimmte externe Kosten erheben dürften. Darunter fallen die Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung und
Lärmbelastung sowie die Kosten für Staus.
"Schritt zur Anwendung des Verursacherprinzips im Straßenverkehr"
Für Berichterstatter EL KHADRAOUI (SPE, Belgien) ist die Richtlinie "ein erster Schritt zur Anwendung
des Verursacherprinzips im Straßenverkehr". Das Parlament macht deutlich, dass das Verursacherprinzip
durch die Gebühr für externe Kosten umgesetzt und dies ebenfalls zur Verringerung von externen Kosten
beitragen werde. Zudem besitze die Einbeziehung der externen Kosten die "Qualität eines Steuerungsinstruments".
Straßennutzer sowie Industrie würden dazu angehalten, "ihre jeweiligen Kapazitäten im Bereich
umweltfreundlichen Transports auszuschöpfen und zu erweitern".
Damit die europäischen Transportunternehmer "klare Preissignale zur Verhaltensoptimierung" erhalten,
sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, "mittelfristig eine Konvergenz bei der Anrechnung der externen
Kosten bei allen europäischen Gebührensystemen anzustreben". Die Höhe der Gebühr für
externe Kosten wird von jedem Mitgliedstaat festgesetzt.
Anwendungsbereich
Die Mitgliedstaaten dürfen Maut- und/oder Benutzungsgebühren auf dem transeuropäischen Straßennetz
"oder auf einem willkürlichen Abschnitt ihres Straßennetzes, auf dem regelmäßig ein
wichtiger internationaler Warentransport stattfindet", beibehalten oder einführen.
Mautgebühren und Benutzungsgebühren gleichzeitig zu erheben, ist nicht möglich. Ein Mitgliedstaat,
der auf seinem Straßennetz eine Benutzungsgebühr erhebt, kann jedoch auch Mautgebühren für
die Benutzung von Brücken, Tunneln und Gebirgspässen erheben.
Die Benutzungsgebühren müssen im Verhältnis zu der Dauer der Benutzung der betreffenden Verkehrswege
stehen, und es müssen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahrestarife verfügbar sein. Dabei darf der Monatstarif
nicht mehr als 10 % des Jahrestarifs, der Wochentarif nicht mehr als 5 % des Jahrestarifs und der Tagestarif nicht
mehr als 2 % des Jahrestarifs betragen.
Einbeziehung der Staukosten
Die Gebühren für externe Kosten müssen sich an den Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung,
den Kosten verkehrsbedingter Lärmbelastung oder beiden orientieren.
Auf stauanfälligen Straßenabschnitten dürfen die Gebühren für externe Kosten während
der Zeiträume, in denen diese Straßenabschnitte in der Regel überlastet sind, auch die Verkehrsstaukosten
beinhalten.
Einnahmen vorrangig für Straßenverkehrssektor nutzen
Die Mitgliedstaaten, in denen Gebühren für externe Kosten erhoben werden, stellen sicher, dass die Einnahmen
aus diesen Gebühren "vorrangig zweckgebunden" verwendet werden. Dadurch sollen die durch den Straßenverkehr
verursachten Kosten wenn möglich eingedämmt und vermieden werden. Darüber hinaus können sie
etwa für Maßnahmen zweckgebunden werden, die auf die Verringerung des CO2-Ausstoßes und die Verbesserung
der Energieeffizienz von Straßenverkehrsfahrzeugen sowie die Entwicklung und Verbesserung bestehender Straßeninfrastrukturen
oder Entwicklung alternativer Infrastrukturen für die Verkehrsnutzer abzielen.
Ab 2011 werden in jedem Mitgliedstaat mindestens 15 % der Einnahmen aus den externen Kosten und aus Infrastrukturgebühren
für die finanzielle Unterstützung von Vorhaben der Transeuropäischen Verkehrsnetze verwendet, um
die Nachhaltigkeit des Verkehrs zu verbessern. Dieser Prozentsatz erhöht sich schrittweise, so das EP.
359 Abgeordnete stimmten für die Richtlinie, 256 dagegen, 86 enthielten sich der Stimme. |
|
|
|
Bures begrüßt weiteren Schritt zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene
Änderungen der Wegekostenrichtlinie vom Europäischen Parlament angenommen
Wien (bmvit) - Durch das Abstimmungsergebnis im Plenum des Europäischen Parlaments wurde die
Position Österreichs gestärkt, zeigt sich Verkehrsministerin Doris Bures erfreut. Der Vorschlag des Verkehrsausschusses
wurde heute im europäischen Parlament mit deutlicher Mehrheit angenommen. Österreich, mit seiner besonders
durch den Transit belasteten Alpenregion, konnte sich im Parlament mit seinen Forderungen auf einen Alpenzuschlag
durchsetzen.
Hinter diesem Beschluss stehen intensive Verhandlungen des BMVIT und der sozialdemokratischen EU-Parlamentsfraktion.
"Dies ist ein Beweis, dass auch ein kleines Land wie Österreich etwas bewirken kann", so Bures,
die davon ausgeht, dass dieses Ergebnis die Verhandlungsposition Österreichs gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten
unterstützt. "Wir sind dadurch unserem Ziel der Kostenwahrheit im Verkehr und der Verlagerung des Güterverkehrs
von der Straße auf die Schiene einen weiteren Schritt näher gekommen", so Bures. |
|
|
|
Karas: Voller Erfolg für rot-weiß-rote Anliegen in der Verkehrspolitik
Höhepunkt von zehn Jahren erfolgreicher Arbeit von Verkehrsexperten Reinhard Rack
Straßburg (övp-pd) - "Österreich hat seine Anliegen in der Verkehrspolitik erneut durchsetzen
können. Dank der hervorragenden Arbeit unseres Kollegen Reinhard Rack, der seit über zehn Jahren an vorderster
Stelle engagiert und kompetent an der Weiterentwicklung der europäischen Verkehrspolitik mitwirkt, konnten
wir alle österreichischen Forderungen in der Transitpolitik durchsetzen", freut sich ÖVP-Europaklubobmann
Mag. Othmar Karas über das Abstimmungsergebnis im Europaparlament zur Wegekostenrichtlinie.
"Die Möglichkeit, Lärm, Luftverschmutzung und Staus als externe Kosten in die Berechnung der LKW-Maut
aufzunehmen und dazu noch die Zustimmung des Europaparlaments, dass die Brennermaut zusätzlich in voller Höhe
bestehen bleiben kann, sind ein schlagender Beweis dafür, dass das Europaparlament im Interesse der Menschen
entscheidet - und Österreich mit dem ÖVP-Europaklub eine höchst effiziente Stimme in diesem Parlament
hat", betonte Karas.
"Was wir 1992 im Transitvertrag gefordert hatten, ist heute übererfüllt. Die Erfolge der vergangenen
fünfzehn Jahre sind zum größten Teil im Europaparlament entstanden und durchgesetzt worden. Der
ÖVP-Europaklub und allen voran Reinhard Rack tragen daran einen großen Anteil", so Karas weiter.
"Österreich und der ÖVP-Europaklub haben in dieser Plenarwoche erneut zahlreiche Erfolge erzielt.
Neben meinem Bericht zur EU- Bankenrichtlinie und dem Erfolg von Paul Rübig bei der neuen Roaming-Verordnung
trägt nun auch die Wegekostenrichtlinie die Handschrift von Reinhard Rack und damit eine klare rot-weiß-rote
Note", sagte Karas. "Kompetenz, Erfahrung und Engagement schaffen Erfolge. Das beweist sich heute deutlich."
"Die europäische Verkehrspolitik ist heute viel weiter, als wir das vor zehn Jahren gedacht hätten.
Die Modernisierung der LKW bis auf Euro VI, die Anerkennung sensibler berg- und stadtnaher Regionen auch in der
Verkehrspolitik und jetzt die Internalisierung wichtiger externer Kostenfaktoren sind alles Erfolge des Europäischen
Parlaments", sagte Karas abschließend. |
|
|
|
Lichtenberger: LKW-Maut in EU auf der Kriechspur zur Kostenwahrheit
Die Schiene hat nach dieser Entscheidung weiterhin einen Nachteil in der Konkurrenz mit
der Straße
Wien (grüne) - „Die heutige Abstimmung über die Anrechnung von externen Kosten für den Schwerverkehr
auf der Straße hat zumindest diese Möglichkeit im Prinzip festgeschrieben, viel mehr aber leider nicht.
Die gegenwärtige Krise war die große Ausrede für die EVP, die Privilegien für den Schwerverkehr
auf der Straße zu bewahren und die Schiene weiter zu benachteiligen. Damit bewegt sich der Güterverkehr
nur auf der Kriechspur zur Kostenwahrheit", kritisiert Eva Lichtenberger, verkehrspolitische Sprecherin der
Grünen/EFA im Europäischen Parlament. Die Schiene hat nach dieser Entscheidung weiterhin einen Nachteil
in der Konkurrenz mit der Straße, weil die Schienenmaut verbindlich vorgeschrieben ist und auf jedem Streckenkilometer
und für jede Lokomotive gilt. Sie ist in der Höhe nahezu unbegrenzt.
Zu viele Kosten für den Steuerzahler
Mit der Neuregelung können die Mitgliedsstaaten zumindest die Kosten für Lärm und Luftverschmutzung
den Verursachern anlasten, allerdings mit einer strengen Obergrenze, was die Höhe betrifft. Ein Erfolg ist,
dass in Bergregionen die externen Kosten zusätzlich berücksichtigt werden dürfen. Kosten wie jene
des Klimawandels oder Unfallfolgekosten bleiben aber nach wie vor unberücksichtigt und müssen von den
Steuerzahlern getragen werden. Die heftig umstrittene Anrechnung der Kosten für Staus wurde angenommen, obwohl
sie im Vorfeld vor allem von den Konservativen heftig attackiert worden war. "Das ist eine wichtige Möglichkeit
für hoch belastete Straßen Maßnahmen zu treffen, die vor allem im Umfeld von städtischen
Siedlungsräumen wichtig sind", so Lichtenberger.
Kompromiss statt Ideallösung
Einige Staaten schaffen es nach wie vor, ihre Privilegien zu wahren, auch wenn sie dem Sinn der Regelung direkt
widersprechen. Die Ermäßigung für Vielfahrer, die zum Beispiel in Italien gilt, wollten die Grünen
gestrichen haben, leider fand sich dafür keine Mehrheit.
Die Grünen haben letzten Endes zugestimmt, weil die Gefahr, dass die Konservativen in trauter Einigkeit mit
einigen Liberalen und Sozialisten aus Spanien, Portugal und Irland die gesamte Regelung kippen könnten, einfach
zu groß war. "Mit dieser Zustimmung haben wir erreicht, dass das Tor für bessere Regelungen in
der Zukunft weiterhin geöffnet bleibt", schließt Lichtenberger. |
|
|
|
Beyrer: Österreichische Unternehmen bei Maut nicht über Gebühr
belasten!
IV-GS Beyrer: Ja zur Ökologisierung - nein zu Wettbewerbsverzerrung und untragbarer
Belastung für österreichische Unternehmen
Wien (pdi) - "Selbstverständlich muss auch der Verkehr seinen Beitrag zum Umweltschutz
leisten, doch eine ständig steigende und ausschließliche Belastung des Güterverkehrs ist gerade
in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nicht tragbar" so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(IV) Mag. Markus Beyrer anlässlich der Abstimmung der Novelle der Wegekostenrichtlinie im Europäischen
Parlament. Schon heute trägt der Straßengüterverkehr in Österreich die höchsten Belastungen
in Europa. Dabei bewegt sich Österreich beim Modal Split, also der Aufteilung Schiene Straße, vor allem
dank der Bemühungen der Bahn bereits im europäischen Spitzenfeld.
Besonders die Anlastung der Staukosten ist zu hinterfragen, da nicht der LKW, sondern schlecht ausgebaute Infrastruktur
und Spitzenbelastungen des Individualverkehrs für die meisten Staus verantwortlich sind. "Es muss bei
der Umsetzung der Richtlinie besonders darauf geachtet werden, dass Maßnahmen zur Stauvermeidung fokussiert
werden und die externen Kosten allen Verkehrsteilnehmern angelastet werden, also auch dem Individualverkehr.
Da nach dem Wunsch der europäischen Abgeordneten in Bergregionen sowohl ein Querfinanzierungszuschlag plus
die externen Lärm-, Schadstoff- und Staukosten eingehoben werden und nicht wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen
gegengerechnet werden sollen, muss die Österreichische Industrie mit weiteren Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich
zum europäischen Ausland kämpfen. Weiters kommt eine Verdoppelung bzw. Verfünffachung der Schadstoff-
und Lärmkosten in den Bergregionen hinzu.
Das Transportgewerbe muss endlich als wesentlicher Teil des Wirtschaftssystems anerkannt werden. Es ist nicht nur
ein Barometer für die konjunkturelle Lage - die Transportwirtschaft wird von den Produktionsrückgängen
besonders hart getroffen - es ist auch das Um und Auf in einem gemeinsamen Europa und schafft Arbeitsplätze
und Wertschöpfung. Der ständig gescholtene Transitverkehr macht dabei nur einen minimalen Teil der Fahrten
aus, der überwiegende Teil ist auf Binnen, Ziel- und Quellverkehr zurückzuführen. "Nicht ausländische
Unternehmen werden von einer massiven Mauterhöhung getroffen, sondern die heimischen Unternehmen" so
Beyrer abschließend. |
|
|
|
Haberzettl: Krisenstimmung darf nicht den Blick in die Zukunft verstellen
Haberzettl: EU-Parlament muss die Weichen für nachhaltige Verkehrspolitik stellen
und Umweltaufschläge berücksichtigen
Wien (vida/ögb) - Ein Schritt in die richtige Richtung sei die Entscheidung des Verkehrsausschusses
des Europäischen Parlaments vor wenigen Wochen gewesen, "externer Kosten", die durch Lärm und
Luftverschmutzung entstehen, in der EU-Wegekostenrichtlinie zu berücksichtigen, stellt Wilhelm Haberzettl,
Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida, im Vorfeld der anstehenden Abstimmung des EU-Parlaments
in dieser Angelegenheit fest. "Es liegt nun an allen 785 ParlamentarierInnen, zumindest diesen Minimalkonsens
zu unterstützen und nicht auf die Jammerrufe der IndustrievertreterInnen nach einer weiteren Rücknahme
von europäischen umwelt- und verkehrspolitischen Zielen zu hören. Die derzeitige Wirtschaftskrise ist
ernst, man darf sich durch sie aber dennoch nicht den Blick in die Zukunft verstellen lassen", unterstrich
Haberzettl am Mittwoch.++++
"Im Sinne eines fairen Wettbewerbs zwischen allen Verkehrsträgern und der im Güterverkehrsbereich
beschäftigten ArbeitnehmerInnen sind Fortschritte in dieser Sache unabdingbar", so Haberzettl, der auch
Präsident der Europäischen Transportarbeiter Föderation (ETF) ist, weiter. Insbesondere müsse
es den einzelnen Mitgliedsstaaten ermöglicht werden, die Verursacher für alle Kosten durch Luftverschmutzung,
Lärm, Unfallfolgeschäden und Stau aufkommen zu lassen, betonte Haberzettl.
"Ich fordere deshalb alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, bei dieser Entscheidung an ihre
Wählerinnen und Wähler zu denken und auch die Berücksichtigung von Klimaschutzkosten im Rahmen der
Wegekostenrichtlinie zu unterstützen, obwohl dies der zuständige Verkehrsausschuss leider mehrheitlich
abgelehnt hat", fügte der Gewerkschafter hinzu.
"Wir brauchen in Europa die volle Kostenwahrheit im Verkehr - die Schweiz ist hier bereits Musterschüler.
Warum wollen die anderen europäischen Länder noch weiterhin die Allgemeinheit und nicht die Verursacher
die Rechnung für Folgeschäden zahlen lassen", fragt sich Haberzettl, der diese Forderung seit einem
Jahrzehnt als Gewerkschafter erhebt.
In die Wegekostenrichtlinie aufgenommen werden, soll aber auch die Forderung nach ausreichenden und zufriedenstellenden
Park- und Rastplätzen auf Autobahnen für Lkw-FahrerInnen. "Dies ist unverzichtbar für die Einhaltung
der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-FahrerInnen, wodurch auch die Zahl der Unfälle sinken würde.
Die ETF und der Internationalen Verband der Straßentransporteure haben gemeinsam auf EU-Ebene dazu Ideen
entwickelt, die ebenfalls von den EU-Abgeordneten unterstützt werden sollten", appelliert Haberzettl.
"Wenn heute in Straßburg abgestimmt wird, dann hoffe ich, dass die Mitglieder des Europäischen
Parlaments den Mut haben, die Weichen in Richtung eines ersten kleinen Schritts zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik
im Sinne der Europäerinnen und Europäer zu stellen", schloss Haberzettl. |
|
Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
|
|
zurück |
|
|