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Europawahl 2009: Wahltag und Stichtag im Ministerrat beschlossen |
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Die Europawahl 2009 wird am 7. Juni 2009 stattfinden. Das wurde am 10. März 2009 im Ministerrat
beschlossen. Wien (bmi) - In der 12. Woche (16.-20.03.) wurden der Wahltermin und der Stichtag (31. März 2009) vom Hauptausschuss des Nationalrates bestätigt und danach im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Bei der Europawahl 2009 sind nicht nur österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens ab Wahltag 16 Jahre alt werden, wahlberechtigt, sondern auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, wenn sie den Hauptwohnsitz in Österreich haben und eine förmliche Erklärung abgegeben haben, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen zu wollen. Die dafür notwendige Eintragung in die Europa-Wählerevidenz bei der zuständigen Hauptwohnsitz-Gemeinde können EU-Bürgerinnen und EU-Bürger noch bis zum Stichtag, 31. März 2009, beantragen. Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können an der Europawahl teilnehmen, wenn sie bis zum 30. April 2009 in die Europa-Wählerevidenz der zuständigen Gemeinde eingetragen worden sind. Für ihre Eintragung ist ebenfalls eine förmliche Erklärung erforderlich, dass sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen Bei der Europawahl am 7. Juni 2009 kommen bereits die kürzlich vom Gesetzgeber beschlossenen Vereinfachungen bei der Briefwahl zur Anwendung: Das Ausfüllen eines Datums, eines Ortes oder einer Uhrzeit ist bei der eidesstattlichen Erklärung nicht mehr notwendig. Nur noch die eigenhändige Unterschrift ist auf der Wahlkarte vorgesehen. Auch der Postweg ist bei Ausübung der Briefwahl nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Die Portokosten wird der Bund übernehmen. |
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Informationen: http://www.bmi.gv.at | ||
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