Wien (fpd) - NAbg. Dr. Gerhard Kurzmann, steirischer Landesparteiobmann und Menschenrechtssprecher der FPÖ,
sieht in der Vorratsdatenspeicherung eine Gefährdung der Grundrechte: "Das österreichische Sicherheitspolizeigesetz
(SPG), das die Überwachung der Bevölkerung ermöglicht, steht ganz eindeutig in Konflikt mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)!"
Die Europäische Menschenrechtskonvention - mittlerweile über ein halbes Jahrhundert alt - ist aktuell
wie nie. Obwohl sie sich in Österreich im Verfassungsrang befindet, steht ein einfaches Bundesgesetz - nämlich
das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) - in Konflikt mit dieser. Der Menschenrechtssprecher der FPÖ, Dr. Gerhard
Kurzmann, argumentiert wie folgt: "Die Grundrechte sind aus einem jahrhundertelangen Kampf entstanden und
sollten daher jenen gewichten Stellenwert bekommen, der ihnen zusteht. Eine Vorratsdatenspeicherung, die im SPG
erlaubt wird, steht eindeutig im Konflikt mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention."
Der von Kurzmann angesprochene 8. Artikel der EMRK garantiert das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Dieses ist durch die so genannte Vorratsdatenspeicherung - also eine flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-,
Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung - massiv bedroht. Kurzmann verweist auf einen
aktuellen Beschluss aus Deutschland, wo die Situation um die Datenspeicherung der österreichischen sehr ähnlich
ist: "Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung ganz eindeutig der
EMRK widerspricht. Das Gericht sieht eine solche Datenaufzeichnung in einer Demokratie nicht vor und erklärte
die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung daher als ungültig an. Dieses Urteil ist ganz eindeutig als richtungsweisend
zu sehen!".
Der Menschenrechtssprecher der FPÖ sieht das österreichische Sicherheitspolizeigesetz daher als problematisch
an. Das ist auch der Grund dafür, dass die FPÖ sich eindeutig gegen dieses Gesetz ausgesprochen hat.
Abschließend fordert Kurzmann die Regierungsparteien auf, "das SPG mit sofortiger Wirkung zu ändern.
Eine solche Überwachung der Bevölkerung ist mit der EMRK nicht vereinbar." |