Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat am 20.03. einen Vorschlag für einen
Ratsbeschluss vorgelegt, der den Geltungsbereich des 1990 geschlossenen Zollabkommens zwischen der EU und der Schweiz
erweitern soll. Hierdurch soll das Abkommen mit den neuen EU-Sicherheitsmaßnahmen für den Gütertransport
in Einklang gebracht werden. Mit dem vorgeschlagenen Abkommen soll die Verpflichtung wegfallen, beim bilateralen
Handel zwischen der Schweiz und der EU dem Zoll vorab auf elektronischem Weg sicherheitsrelevante Informationen
zu übermitteln. In der Zwischenzeit wird die Schweiz beim Handel mit Drittländern Sicherheitsmaßnahmen
anwenden, die denen der EU entsprechen. Damit werden reibungslose Handelsströme zwischen der Schweiz und der
EU und gleichzeitig ein hoher Grad an Sicherheit in der Versorgungskette gewährleistet. Der Vorschlag muss
vor der Unterzeichnung, die voraussichtlich bis 1. Juli 2009 stattfinden wird, vom Ministerrat und vom Schweizerischen
Bundesrat gebilligt werden.
Hierzu erklärte László Kovács, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion: „Der Vorschlag
der Kommission unterstreicht die besonderen bilateralen Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Schweiz sowie
das starke beiderseitige Interesse, im Zollbereich gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden. Das Abkommen
bedeutet eine vollständige gegenseitige Anerkennung der sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und damit faktisch
die Ausweitung des Gebiets, in dem die Maßnahmen der EU für die Zollsicherheit gelten."
Zur Erhöhung der Sicherheit im internationalen Warenhandel hat die EU 2006 neue Maßnahmen zur Verbesserung
der Standards bei der Zollkontrolle eingeführt IP/06/1821). Hierzu zählen Regeln und Fristen für
Handelsunternehmen zur Übermittlung von Vorabinformationen für alle Waren, die in das EU-Zollgebiet oder
aus dem EU-Zollgebiet verbracht werden (elektronische Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen), ein EU-System zur Risikoanalyse
und zum Risikomanagement sowie Erleichterungen für sogenannte „zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte (ZWB)".
Angesichts der besonderen geografischen Lage der Schweiz in der Mitte der Europäischen Union und ihres hohen
Handelsvolumens mit der EU schlägt die Kommission vor, gleichwertige Zollsicherheitsvorschriften und –kontrollen
einzuführen. Damit kann die Verpflichtung wegfallen, für den Warenhandel zwischen der EU und der Schweiz
Vorabinformationen zu übermitteln.
Beim Handel mit Drittländern wird die Schweiz Zollsicherheitsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Zollvorschriften
anwenden. Für Waren, die aus Drittländern in die Schweiz oder aus der Schweiz in Drittländer verbracht
werden, gelten dann gleichwertige Vorschriften für die vorherige Einfuhr- bzw. Ausfuhranmeldung und für
Sicherheitskontrollen wie bei Überquerung der EU-Außengrenzen. Außerdem wird die Schweiz die EU-Sicherheitsvorschriften
für „zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte" anwenden.
Ferner werden die EU und die Schweiz die Gleichwertigkeit des jeweils anderen Risikomanagementsystems anerkennen
und auf eine gemeinsame Rahmenregelung für das Risikomanagement, gegebenenfalls einschließlich des Austauschs
risikorelevanter Informationen, hinarbeiten.
Das am 20.03. vorgeschlagene Abkommen soll am 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Hintergrund
In den letzten Jahren haben an jedem Tag durchschnittlich 23 000 Lkw und 4 400 Eisenbahnwagons die Grenze zwischen
der Schweiz und den benachbarten EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Italien, Österreich und Frankreich passiert.
2007 überquerten insgesamt 1 026 900 Lkw die Autobahngrenzstelle Basel/Weil mit einem der wichtigsten Zollämter
an der deutsch-schweizerischen Grenze. Dabei fuhren zwischen 1 200 und 2 000 Lkw über die Grenze von Norden
nach Süden und zwischen 1 900 und 3 000 in entgegengesetzter Richtung. Damit fielen insgesamt 402 400 Einfuhranmeldungen,
492 500 Ausfuhranmeldungen und 685 600 Versandvorgänge an. Zusätzlich zum Güterverkehr belief sich
das Personenbeförderungsaufkommen in dem Jahr auf insgesamt 11 Mio. Kraftfahrzeuge; das sind 31 000 Kfz täglich
bzw. alle drei Sekunden ein Fahrzeug. |