Der Kampf der EU gegen die globale Finanz- und Wirtschaftskrise   

erstellt am
20. 03. 09

Bericht über finanzpolitische Vorhaben der EU 2009 liegt vor
Wien (pk) - Finanzminister Josef Pröll hat dem Parlament kürzlich das finanzpolitische Arbeitsprogramm der EU-Kommission und des Rates für 2009 vorgelegt ( III-42 d.B.). Angesichts der Krise auf den Finanzmärkten unterstreicht die Kommission einleitend ihre Absicht, alles zu unternehmen, um das Vertrauen der Marktteilnehmer wiederherzustellen und einen gemeinsamen europäischen Ansatz für die Ausgestaltung der künftigen internationalen Finanzarchitektur auszuarbeiten. Laufende legislative Vorhaben (Eigenkapitalvorschriften für Banken, Solvabilität bei Versicherungen, Investmentfonds, Einlagensicherung, Rating-Agenturen) wollen Kommission und Ratspräsidentschaft rasch zu Ende führen und Regulierungs- und Aufsichtslücken bei Hedgefonds und Private-Equity-Firmen schließen. Außerdem kündigt die EU-Kommission eine Evaluierung und Anpassung Ihrer Empfehlungen für die Gestaltung von Managergehältern an.

Im Hinblick auf die Krise der Realwirtschaft hat der Europäische Rat im Dezember 2008 ein 200 Mrd. Euro-Konjunkturpaket, das 1,5 % des EU-BIP ausmacht, beschlossen. Es sieht neben nationalen Maßnahmen von 170 Mrd. Euro oder 1,3 % des BIP auch Maßnahmen auf EU-Ebene in der Höhe von 30 Mrd. Euro oder 0,2 % des BIP vor. Die Konjunkturpakete der Mitgliedstaaten werden eng aufeinander abgestimmt und mit den Lissabon-Prioritäten (Beschäftigung, Unternehmertum, Infrastruktur, Energie, Forschung und Innovation) verknüpft. Die Europäische Investitionsbank erhöht ihre Darlehen zugunsten von KMU, erneuerbaren Energien und saubere Verkehrsmittel 2009 und 2010 um 30 Mrd. Euro. Inwieweit zusätzliche Mittel aus dem EU-Haushalt für Investitionen in Infrastruktur und Energieeffizienz bereit gestellt werden können, wird geprüft.

Bis Mitte Februar haben die Mitgliedstaaten der EU für 2009 131 Mrd. Euro oder rund 1 % des BIP (Euro-Zone: 97 Mrd. Euro) und für 2010 81 Mrd. Euro oder 0,6 % des BIP (Euro-Zone: 70 Mrd. Euro) zur Konjunkturbelebung bereitgestellt. Dazu kommen automatische Stabilisatoren mit 1,75 % des BIP. Die Kosten der Konjunkturmaßnahmen werden für 2009 und für 2010 auf 3 bis 4 % des BIP geschätzt. Österreich liegt gemäß den Berechnungen der EU-Kommission mit seinen direkten (fiskalischen) Maßnahmen in Höhe von jeweils 1,8 % des BIP sowohl 2009 als auch 2010 EU-weit an zweiter Stelle.

Nach mehreren Jahren der Budgetkonsolidierung führt die aktuelle Krise nun zu einem signifikanten Anstieg der öffentlichen Budgetdefizite und der Staatsverschuldung in Europa. EU-Prognosen zufolge wird sich das Budgetdefizit in der EU-27 heuer und im nächsten Jahr mit 4,4 % oder 4,8 % des BIP gegenüber 2008 mehr als verdoppeln und die Gesamtverschuldung bis 2010 auf über 70 % steigen. Für die Euro-Zone wurden für 2009 und 2010 Defizite von mehr als 4 % und ein Anstieg der Staatsverschuldung auf 75 % des BIP prognostiziert. Viele Mitgliedstaaten werden die 3 %-Defizitgrenze 2009 und 2010 deutlich überschreiten. Die EU-Kommission wird dem Ecofin-Rat empfehlen, übermäßige Defizite zu beseitigen. Auch Finanzminister Pröll tritt dafür ein, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes konsequent anzuwenden. Ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits ist einzuleiten, wenn die 3 %-Obergrenze überschritten wird. Ausnahmen seien nur bei "außergewöhnlichen Umständen" sowie bei "vorübergehenden" Überschreitungen "nahe bei 3%" gerechtfertigt.

Reform der internationalen Finanzarchitektur
Die G-20 haben im letzten November Grundsätze für die künftige Ausgestaltung der internationalen Finanzarchitektur festgelegt: Stärkung der Finanzmarkttransparenz, Verbesserung der Finanzmarktregulierung und Finanzmarktintegrität, Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und Reform der internationalen Finanzinstitutionen. Als Ziele gelten eine umfassende und angemessene Regulierung aller Finanzinstitutionen und Finanzprodukte, bessere Bewertungsmethoden, besseres Risikomanagement und bessere Anreize (Stichwort: Managergehälter), die Entschärfung prozyklischer Effekte im Regulierungssystem und Stärkung von Aufsicht und Überwachung über "Standard-Setter" und Ratingagenturen.

Die Kooperation der Finanzmarktaufsichtsbehörden soll national und international verstärkt, der Schutz der Investoren verbessert und der Informationsaustausch auch mit Staaten, in denen ein Bankgeheimnis gilt, gefördert werden. Eine Reform der Bretton Woods-Institutionen (IWF, Weltbankgruppe) soll deren Rolle bei der globalen Governance verbessern und in enger Abstimmung mit dem Financial Stability Forum eine wirksamere Krisenvorsorge und ein wirksameres Krisenmanagement sicherstellen.

Die EU wird ihre Position für das Treffen der G-20 in London auf dem Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs nach Vorbereitung durch den Ecofin-Rat festlegen. Konsens besteht für eine deutliche finanzielle Stärkung des IWF, damit dieser wirksamer zur Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkrisen beitragen kann. Die Überwachungsfunktion des IWF soll gestärkt und die Kooperation zwischen IWF und Financial Stability Forum verbessert werden. Eine Quotenreform soll die Repräsentativität des IWF erhöhen. Bei der Finanzmarktaufsicht soll das Konzept der "colleges of supervisors" forciert werden. Die Finanzmärkte sollen stärker reguliert werden.

Finanzminister Josef Pröll unterstützt die Stärkung der Bretton Woods-Institutionen (IWF, Weltbankgruppe) bei der multilateralen Überwachung, beim Krisenmanagement und bei der Krisenvorsorge sowie die Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den verschiedenen Gremien, die für Finanzmarktfragen zuständig sind (Internationale Finanzinstitutionen, G-20, G-7, Financial Stability Forum, "Standard-Setter"). Außerdem tritt er dafür ein, die Schwellen- und Entwicklungsstaaten stärker in die internationalen Institutionen einzubeziehen und die Finanzmärkte angemessen zu regulieren.

Stabilisierung des Bankensektors
Zwei Drittel aller Mitgliedstaaten haben bislang umfangreiche Bankenhilfspakete (Re-Kapitalisierung, Liquiditätshilfen, Garantien für Interbankgeschäfte, Erhöhung der Einlagensicherung) beschlossen. Das Volumen der Unterstützungen beträgt 6 % des BIP der EU-27, die Garantiezusagen 19 % des BIP der EU-27. Alle Mitgliedstaaten haben auch die Einlagensicherung zeitlich befristet erhöht und so einen Zusammenbruch des Kreditmarktes verhindert. Das Vertrauen zu den Banken konnte aber noch nicht vollständig wiederhergestellt werden. Aus der Unklarheit darüber, bei welchen Banken sich beschädigte Vermögenswerte ("impaired assets") befinden, resultiert eine zunehmend restriktive Kreditvergabe an die Realwirtschaft. Für eine Ergänzung der Bankenhilfspakete um "aktivseitige" Maßnahmen stehen zwei Konzepte zur Auswahl: Bad Banks oder staatliche Versicherungssysteme. In jedem Fall wird die EU-Kommission weiterhin dafür sorgen, dass die konkrete Ausgestaltung der Bankenhilfe mit dem EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrecht in Einklang steht.

Legislative Vorhaben der Europäischen Union
Schon im November 2008 veröffentlichte die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf für ein rechtsverbindliches Registrierungs- und Aufsichtssystem für Rating-Agenturen, die - so die allgemeine Ansicht - erheblich zur aktuellen Finanzmarktkrise beigetragen haben, da sie Verschlechterungen in der Marktentwicklung nicht rechtzeitig in ihren Bewertungen berücksichtigt haben. Der tschechische Vorsitz plant, das Dossier noch im 1. Halbjahr abzuschließen.

Unter dem Titel "Solvabilität II" hat die Kommission Eigenkapitalvorschriften für Versicherungen vorgeschlagen, die ein - der Eigenkapital-Richtlinie für Banken vergleichbares - neues Eigenmittelregime von Versicherungen und Änderungen im Aufsichtsrecht bringen. Strittig sind Bestimmungen für das Gruppenunterstützungssystem - eine Einigung zwischen Rat und Parlament soll noch unter tschechischem Vorsitz erfolgen.

Eine Änderung der Eigenkapitalrichtlinie für Banken soll die Stabilität des Finanzsystems erhöhen und die Aufsicht von EU-weit tätigen Kreditinstituten verbessern. Noch vor dem Sommer 2009 soll eine Einigung mit dem Parlament über Änderungen beim Management von Großveranlagungen, über eine Harmonisierung der Behandlung von Hybridkapital und über eine effizientere Beaufsichtigung grenzüberschreitender Bankengruppen erzielt werden. Mängel bei der Verbriefung und beim Liquiditätsrisikomanagement sollen behoben werden.

Die Richtlinie über die Einlagensicherung zielt darauf ab, Anlegern im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank die Einlagen in höchstmöglichem Ausmaß so schnell wie möglich auszubezahlen. Eine Einigung zwischen Rat und EU-Parlament ist noch vor dem Sommer 2009 geplant.

Ein Änderungsvorschlag der Kommission zur Modernisierung der Investmentfondsrichtlinie soll die Behördenzusammenarbeit verbessern und es der Investmentfondsindustrie ermöglichen, Vermögenswerte verschiedener Fonds zu "poolen", Fonds grenzüberschreitend zu fusionieren und zu verwalten. Die tschechische Präsidentschaft strebt darüber eine Einigung mit dem Parlament an.

In der Diskussion über ermäßigte Mehrwertsteuersätze soll der Ecofin-Rat noch vor dem Frühjahrsgipfel klären, ob die zeitliche Befristung (bis Ende 2010) für Sonderregelungen bei arbeitsintensiven Dienstleitungen entfallen und die Begünstigung auf weitere lokal erbrachte Dienstleistungen ausgeweitet werden sollen. Österreich steht dieser Ausweitung negativ gegenüber. Sie lasse keine Wachstums- und Beschäftigungseffekte, aber budgetäre Kosten erwarten, sei nicht treffsicher und berge das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen, heißt es im Bericht des Finanzministers.

Besteuerung von Zinserträgen
Die Kommission hat bei der Besteuerung von Zinserträgen Umgehungsmöglichkeiten festgestellt und schlägt eine Änderung der diesbezüglichen Richtlinie zur Ausweitung ihres Anwendungsbereichs und neue Definitionen der Begriffe "Zinsen" und "wirtschaftlicher Eigentümer" vor. Die Möglichkeit, statt eines automatischen Informationsaustausches eine Quellenbesteuerung anzuwenden, soll aufrecht bleiben. Eine politische Einigung im Ecofin-Rat ist für Juni geplant. Auch Österreich will steuerliche "Schlupflöcher" schließen, fordert aber Gleiches in Drittstaaten sowie abhängigen und assoziierten Gebieten, um Wettbewerbs- und Standortnachteile für die EU zu vermeiden.

Thema Steuerbetrug - keine Mehrheit für Reverse Charge Modell
In ihrem Kampf gegen den Steuerbetrug legt die EU ihren Schwerpunkt auf die Mehrwertsteuer, wobei neben einer Verbesserung des bestehenden Systems auch eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und die Besteuerung innergemeinschaftlicher Leistungen zur Diskussion stehen. Gegen weitergehende Maßnahmen nehmen viele Mitgliedstaaten eine reservierte Haltung ein, daher wurde das Pilotprojekt für das von Österreich präferierte Reverse Charge Modell nicht durchgeführt.

EU-Budget wird überprüft, Österreich für mehr Zukunftsinvestitionen
Im Herbst 2008 hat die EU-Kommission die Ergebnisse eines Konsultationsprozesses mit den Mitgliedsländern zur Überprüfung des EU-Haushaltes vorgelegt. Für 2009 wird ein Abschlussbericht der Kommission erwartet, der die Grundlage weiterer Verhandlungen über den Finanzrahmen nach 2013 bilden soll. Österreich setzt sich für eine Ausgabenobergrenze bei 1 % des BIP der EU-27 und Zukunftsinvestitionen in den europäischen Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort und für die Förderung der ländlichen Entwicklung ein.
     
Informationen: http://www.parlinkom.gv.at    
     
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