Gerichtliche Strafbestimmung im Arzneimittelgesetz notwendig!
Wien (sk) - SPÖ-Anti-Dopingexperte und Konsumentenschutzsprecher Johann Maier präsentierte
heute im Rahmen einer Pressekonferenz alarmierende Zahlen, die einen Anstieg an grenzüberschreitender Arzneimittelkriminalität
signalisierten und forderte daher die Beschränkung des Internethandels EU-weit mit Arzneimitteln auf hoheitlich
kontrollierten Plattformen für ausschließlich akkreditierte Apotheken. "Das Internet begünstigt
Arzneimittelkriminalität", erklärte Maier und verwies darauf, dass dopingrechtliche und arzneimittelrechtliche
Bestimmungen gezielt mit Hilfe des Internets umgangen werden, so Maier am 26.03. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Sämtliche ExpertInnen gehen davon aus, dass der Handel mit gefälschten Arzneimitteln zukünftig zunehmen
wird. "Im Jahr 2008 konnten Dank der österreichischen Zollfahndung mehr als 140.000 Tabletten, Kapseln
und Ampullen beschlagnahmt werden", so Maier. Unter den 144.494 Einzelstücken waren zahlreiche Dopingmittel,
die - meist als Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder Kosmetika - falsch deklariert waren (2007:
ca. 35.900 Einzelstücke). "Diese Dopingmittel und gefälschten Arzneimittel bedeuten eine massive
Gesundheitsgefahr für Leib und Leben", so Maier.
Maier bezeichnete den Handel mit gefälschten Arznei- und Dopingmitteln als Teil der organisierten Kriminalität.
Die österreichische Zollfahndung hat bei Postfachangeboten, Internetangeboten und -bestellungen hinsichtlich
Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Vitaminpräparaten zahlreiche Beschlagnahmungen durchgeführt.
Die aktuellen Zahlen ergaben sich aus Ermittlungen aus dem Jahr 2008. Die Sendungen wurden als Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel,
Vitaminpräparate, Diättabletten, Kräuter, Geschenke, Kosmetikartikel, Hilfsmittel deklariert. Maier
appellierte, entsprechend dem Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP strafrechtliche Bestimmungen
im Arzneimittelgesetz zur Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität in Anbetracht des Gefahrenpotenzials
so rasch wie möglich dem Parlament vorzulegen.
"Mit Verwaltungsstrafbestimmungen ist der organisierten Arzneimittelkriminalität nicht beizukommen",
so Maier abschließend. |