"Gleichbehandlung im Gehaltsschema"  

erstellt am
26. 03. 09

Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2008 liegt dem Nationalrat vor
Stagnation beim Frauenanteil in höheren Positionen
Wien (pk) - Die Bundesregierung hat dem Nationalrat jedes zweite Jahr einen umfassenden Bundes-Gleichbehandlungsbericht vorzulegen. Dieser gliedert sich in zwei Teile; der erste informiert über den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Zeitraum Jänner 2006 bis Juli 2007), der zweite Teil berichtet über die Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission im Zeitraum März 2006 bis März 2008 (III-35 d.B.). Erfasst wurden dabei nicht nur die einzelnen Ressorts, sondern auch der Rechnungshof, die Höchstgerichte, die Volksanwaltschaft, die Präsidentschaftskanzlei, die Parlamentsdirektion sowie das AMS. Aufgrund des außerordentlich umfangreichen Datenmaterials handelt es sich um eine auszugsweise Darstellung, heißt es in der Einleitung (7. Bericht der Bundesregierung zum Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst).


Frauenanteil von 38,3 % auf 40,1 % gestiegen
Den einzelnen Ressortberichten vorangestellt ist eine Gesamtübersicht der Voll- und Teilzeitbeschäftigten des Bundes. Demnach ist im Jahr 2007 der prozentuelle Anteil an Frauen in allen angeführten Dienststellen im Vergleich zum Jahr 2005 gestiegen, und zwar von 38,3 % (insgesamt 66.178 Personen) auf 40,1 % (60.862 Personen).

Den höchsten Frauenanteil weist wie schon im letzten Bericht der Verfassungsgerichtshof mit 72,2 % auf, gefolgt vom AMS (64,1 %), dem Sozialministerium (64 %) und der Volksanwaltschaft (59,6 %). Die Schlusslichter bilden wie schon in den früheren Jahren das Landesverteidigungsressort (12,5 %) sowie das Innenministerium (20 %). In allen anderen Bereichen liegt der Frauenanteil zumindest über 37 %. Vergleiche mit den Daten aus dem Jahr 2005 sind aufgrund der teilweise neuen Ressortverteilung etwas schwierig. Bei den übrigen Dienststellen war die größte Steigerung beim Verwaltungsgerichtshof (plus 4,6 %) feststellbar, die stärksten Rückgänge beim Verfassungsgerichtshof (minus 5,2 %) und der Parlamentsdirektion (minus 4,5 %).

Kaum Steigerung beim Anteil der Frauen in höherwertiger Verwendung
Interessant ist natürlich die Frage, inwiefern sich nicht nur der Frauenanteil generell, sondern vor allem jener, der sich auf die höherwertigen Verwendungen bezieht, verändert hat. Im letzten Bericht wurde noch darauf hingewiesen, dass die AutorInnen auf keine einheitliche Definition für "höherwertige Verwendung" zurückgreifen können und die Vergleichbarkeit dadurch sehr schwierig sei. Dieses Problem hat sich in der Zwischenzeit offenbar gelöst, denn der Bericht 2008 enthält ganz konkrete Zahlen: Der Prozentanteil von Frauen in höherwertiger Verwendung beträgt 27,3 %. Gegenüber dem Jahr 2005 hat es daher nur eine Steigerung um 0,1 % gegeben.

Was die einzelnen Ressorts betrifft, so waren nicht unbedingt jene Dienststellen, in denen viele weibliche Beschäftigte arbeiteten, die Spitzenreiter, was Frauen in höheren Positionen angeht. Die Liste führte zwar wieder der Verfassungsgerichtshof (66,7 %) an, dann folgten allerdings das Unterrichtsministerium (50,3 %), das Gesundheitsministerium (47,1 %) und das Bundeskanzleramt (44,3 %).

In der Folge gibt es auch noch ein Kapitel darüber, welche Vorschläge die Ressorts zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen haben und welche Maßnahmen sie planen oder bzw. schon durchgeführt haben. Darunter zu finden sind unter anderem spezielle Angebote bei der Aus- und Fortbildung, die Förderung des beruflichen Aufstiegs, des Wiedereinstiegs und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, spezielle Arbeitszeitmodelle, frauenspezifische Veranstaltungen etc. Besonders innovativ zeigte sich zum Beispiel das Sozialministerium, wo es etwa eine Mobbingpräventionsstrategie gibt, eine geschlechtergerechte Gesundheitsförderung umgesetzt wurde und männliche Mitarbeiter zur Inanspruchnahme des Elternkarenzurlaubs ermuntert werden.

Bundes-Gleichbehandlungskommission behandelte 40 Anträge
Der zweite Teil des Berichts gibt Auskunft über die Tätigkeit des Senates I der Gleichbehandlungskommission (B-GBK) des Bundes im Zeitraum 1. März 2006 bis 1. März 2008. Dieser Senat ist für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesdienst sowie für Fälle der Mehrfachdiskriminierung zuständig. Erst durch die Novelle des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 2008 wurde vorgesehen, dass in Hinkunft auch der Senat II (zuständig für Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung) einen Bericht vorzulegen hat.

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK), die in zwei Senaten entscheidet, ist bei der Bundesministerin für Frauen, Medien und Regionalpolitik im Bundeskanzleramt eingerichtet. Sie ist eine besondere Verwaltungseinrichtung des Bundes, die wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund angerufen werden kann. Auf Antrag oder von Amts wegen haben die Senate Gutachten zu erstatten, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt. Die B-GBK hat dann nur die Möglichkeit nachzufragen, ob den Empfehlungen der Kommission nachgekommen wurde, kann aber keine Sanktionen verhängen. Alle Gutachten sind auf der Homepage des BKA im vollen Wortlaut und in anonymisierter Weise (http://www.bka.gv.at) veröffentlicht.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 40 Anträge behandelt, wobei 35 weibliche Bedienstete und 5 männliche Bedienstete betrafen; die Anträge wurden entweder von den Betroffenen oder von der jeweiligen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen des Ressorts eingebracht.


Was die Verteilung nach Ressorts angeht, so hatten folgende Ministerien die meisten Anträge zu verzeichnen: das Innenministerium (7 Anträge), das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (6 Anträge), das Bundesministerium für Justiz (6 Anträge) und das Finanzministerium (5 Anträge). Die überwiegende Mehrheit der Fälle bezieht sich dabei auf den beruflichen Aufstieg, wie aus der Zusammenfassung der einzelnen Anträge zu schließen ist. Als weitere Diskriminierungstatbestände wurden unter anderem sexuelle Belästigung, Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes oder des Benachteiligungsgebotes angeführt.

Ein Beispiel für den Diskriminierungstatbestand "beruflicher Aufstieg" ist etwa die Nichtberücksichtigung der Bewerbung einer Antragstellerin um den Arbeitsplatz der Kommandantin einer Polizeiinspektion, wo die B-GBK zur Auffassung gelangt ist, dass es sich um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und eine Verletzung des Frauenförderungsgesetzes gehandelt hat. Die Antragstellerin hatte die Dienststelle bereits über sechs Monate lang "vertretungsmäßig" geführt, wobei es keine Beanstandungen gab. In der Begründung der Personalentscheidung des Dienstgebers waren letztendlich die Kenntnisse des männlichen Mitbewerbers im Bereich des Kriminaldienstes besonders wichtig, obwohl mangels einer Dokumentation davon auszugehen ist, dass ein Vergleich der einzelnen Qualifikationen nicht vorgenommen wurde.

 

 Offener Brief des ÖAAB an die Sozialpartner
Wien (öaab) - Dem ÖAAB ist die entgeltmäßige Gleichbehandlung von Frauen und Männern ein dringliches Anliegen. Aus diesem Grund ersuchen ÖAAB-Bundesobmann und Zweiter NR-Präsident Fritz Neugebauer sowie ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Werner Amon die Sozialpartner in einem offenen Brief, Lösungsvorschläge zu diesem Thema zu erarbeiten.

An die Sozialpartner:
Präsident Erich Foglar/ÖGB
Präsident Dr. Christoph Leitl/WKÖ
Präsident Mag. Herbert Tumpel/AK
Präsent ÖkR Gerhard Wlodkowski/LWK

Offener Brief betreffend Gleichbehandlung von Frauen und Männern

Sehr geehrter Herr Präsident Foglar!
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Leitl!
Sehr geehrter Herr Präsident Mag. Tumpel!
Sehr geehrter Herr Präsident ÖkR Wlodkowski!

Aufgrund der auch medialen Debatte der letzten Tage, und den unterschiedlichen Studien zum Thema Gleichbehandlung von Frauen und
Männern bei Gehältern, ersuchen wir Sie dringend, den Punkt "Gleichbehandlung im Gehaltsschema" bei Ihrem nächsten
sozialpartnerschaftlichen Zusammentreffen auf die Agenda zu nehmen. Ziel dabei sollte sein, eine adäquate und gangbare Möglichkeit zu
finden, wie in Zukunft, die in den einschlägigen Studien behauptete Ungleichbehandlung in Bezug auf die Bezahlung von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zu verhindern wäre.

Laut den aktuellen Daten der EU-Kommission ist die Einkommensschere innerhalb der EU nur in Estland noch größer als in Österreich. Mit dem Argument, dass viele Frauen hierzulande in Teilzeitjobs arbeiten, ist das schlechte Abschneiden sicher nicht ausreichend erklärbar. Es
sollten daher die Gehaltsstrukturen sämtlicher heimischer Unternehmen, also nicht nur jene von staatlichen oder staatsnahen Betrieben, einer entsprechenden Prüfung unterzogen werden.

Ein Vorschlag unsererseits wäre beispielsweise eine bestehende unabhängige Institution, wie den Rechnungshof oder die leichbehandlungskommission, mit dieser Aufgabe zu befassen oder eine neue Einrichtung, die sozialpartnerschaftlich besetzt sein könnte,
zur Überprüfung etwaiger Gehaltsdiskriminierungen einzurichten. Diese
sollte - zumindest stichprobenartig - prüfen, ob es in Unternehmen zu Ungleichbehandlungen kommt und gegebenenfalls, bei wiederholten
Verstößen, Sanktionen ergreifen können, um eine weitere Diskriminierung zu vermeiden.

Jedenfalls glauben wir, dass diese Frage klassisch in das Aufgabengebiet der Sozialpartner gehört und daher ersuchen wir Sie um Lösungsvorschläge.

Mit freundlichen Grüßen
II. NR-Präsident Fritz Neugebauer Abg.z.NR Werner Amon, MBA

 

 Heinisch-Hosek: Initiative des ÖAAB ist zu begrüßen
Etwa 15 Prozent der Gehaltsunterschiede bestehen, weil eine Frau eine Frau ist
Wien (sk) - "Endlich kommt Bewegung in die Diskussion um die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen. Daher ist die Initiative des ÖAAB sehr zu begrüßen", sagte Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek in Reaktion auf den offenen Brief des ÖAAB an die Sozialpartner zum Thema "Gleichbehandlung im Gehaltsschema". Es gebe vielerlei Gründe für die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen; sei es die hohe Teilzeitquote bei Frauen oder die spezifischen Karriereverläufe (Babypause), führte die Frauenministerin aus. "Alleine 12 bis 15 Prozent der Gehaltsunterschiede ergeben sich nur aus dem Umstand, dass eine Frau eine Frau ist", so Heinisch-Hosek und verwies dabei auf den Einkommensbericht des Rechnungshofes und die Daten der EU-Kommission. "Das müssen wir dringend angehen".

Als ersten Schritt würde sie vorschlagen, mit transparenten Einstiegsgehältern zu beginnen. "In jedem Betrieb sollte ersichtlich sein, mit welchem Gehalt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter starten", erläuterte Heinisch-Hosek ihren Vorschlag. Transparente Einstiegsgehälter würden Berufseinsteigerinnen bei Gehaltsverhandlungen helfen und könnten für Mädchen und junge Frauen eine Orientierungshilfe bei der Berufswahl sein.

Die Ministerin machte klar, dass sie für die Gespräche mit den Sozialpartnern sehr offen sei und es jetzt darum gehe, Ideen zu sammeln, um die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringen. "Endlich reden wir über konkrete Schritte, wie wir zur Gleichbehandlung bei den Gehältern kommen. Das ist im Sinne der Frauen ein erfreulicher Schritt", schloss Heinisch-Hosek. Die Ministerin habe die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung zum Thema "Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt" zu einem Runden Tisch eingeladen. Alle würden an einem Strang ziehen und nun gehe es darum, im Sinne der Frauen in unserem auch substantiell etwas weiterzubringen, schloss die Ministerin.

 

 Schittenhelm erfreut über Steigerung des Frauenanteils im Bund
Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2008 heute im Ausschuss
Wien (övp-pk) - Der gestiegene Frauenanteil beim Bund ist erfreulich, im Bereich der höheren Tätigkeiten ist allerdings noch viel zu tun, sagte die Obfraustellvertreterin im Gleichbehandlungsausschuss, ÖVP-Abg. Dorothea Schittenhelm, am 26.03. zum Bundes-Gleichbehandlungsbericht. Der Bericht, mit dem sich heute der Gleichbehandlungsausschuss befasst, informiert unter anderem über den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst im Zeitraum Jänner 2006 bis Juli 2007. Erfasst wurden dabei nicht nur die einzelnen Ressorts, sondern auch der Rechnungshof, die Höchstgerichte, die Volksanwaltschaft, die Präsidentschaftskanzlei, die Parlamentsdirektion sowie das AMS.

"Es ist erfreulich, dass im Jahr 2007 der prozentuelle Anteil an Frauen in allen angeführten Dienststellen im Vergleich zum Jahr 2005 von 38,3 Prozent (66.178 Personen) auf 40,1 Prozent (60.862 Personen) gestiegen ist", so Schittenhelm. Im Finanzministerium beziehungsweise im Landwirtschaftsministerium beträgt der Frauenbeschäftigungsanteil zwischen 44,3 und 46 Prozent, im Außenministerium ist der Anteil von Frauen und Männern mit 48 Prozent beinahe ausgeglichen, hob die ÖVP-Abgeordnete positive Beispiele hervor. Das Wissenschaftsministerium kommt mit einem Anteil von 54,3 Prozent sogar deutlich über die Parität hinaus, zeigte sich Schittenhelm erfreut.

Nicht zufriedenstellend ist für die Abgeordnete allerdings die geringe Steigerung beim Anteil der Frauen in höherwertiger Verwendung: Der Prozentanteil von Frauen in höherwertiger Verwendung beträgt lediglich 27,3 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2005 hat es daher nur eine Steigerung um 0,1 Prozent gegeben. Hervorzuheben sei allerdings das Finanzministerium, das mit einer Steigerung von sieben Prozent von Frauen in höherwertiger Verwendung positiv heraus sticht.

Besonders freut es die Frauenvorsitzende der ÖVP-Parlamentsfraktion, dass eine langjährige Forderung der ÖVP-Frauen, nämlich Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen in Unternehmen durch eine neu zu schaffende sozialpartnerschaftlich besetzte Einrichtung überprüfen zu lassen, breite Unterstützung erfährt. "Das erscheint mir als effizientes Mittel, um Diskriminierungen auch in der Privatwirtschaft in Zukunft zu vermeiden", so Schittenhelm.

Die ÖVP-Abgeordnete weiter: "Obwohl in den vergangenen Jahren vielfältigste Maßnahmen zur Frauenförderung im Arbeitsbereich gesetzt wurden, ist noch viel zu tun. Erklärtes Ziel der ÖVP-Frauenpolitik ist es, auch weiterhin die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Berufs- und Arbeitswelt zu erreichen."

 

 Schwentner: Versagen von SPÖ und ÖVP bei Einkommenspolitik
Grüne fordern Gleichbehandlungs-Bilanz für Unternehmen
Wien (grüne) - "Eine Studie nach der anderen, ob vom Rechnungshof oder von der EU, belegt das haarsträubende und nachhaltige Versagen der Regierungsparteien bei der Einkommensgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Nun beginnen ÖVP und SPÖ aus ihrer Bedrängnis heraus mit einem Wettlauf um die beste Ankündigungspolitik zur Schließung der Einkommensschere. Konkrete Maßnahmen sind jedoch leider wieder keine dabei", zeigt sich Judith Schwenter, Frauensprecherin der Grünen, enttäuscht. Während Frauenminsterin Gabriele Heinisch-Hosek auf Bewegung in der Diskussion zur Einkommensschere wartet und zu einem Runden Tisch mit dem Thema "Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt" lädt, schickt der ÖAAB einen offenen Brief an die SozialpartnerInnen, mit der Bitte, Möglichkeiten zur Verhinderung der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern beim Einkommen zu finden. "Anstatt dem Problem der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt mit wirksamen Maßnahmen zu begegnen, wird die Arbeit an die SozialpartnerInnen delegiert. Es ist unwahrscheinlich, dass es dadurch zu einer schnellen Lösung kommt. Denn Wirtschaftskammerpräsident Leitl hat erst letzte Woche davon gesprochen, dass ihm das Problem der Einkommensdiskriminierung von Frauen in der Wirtschaft unbekannt sei", so Schwentner

Auch die Forderung der Frauenministerin, die Einstiegsgehälter transparent zu machen, sei nicht ausreichend. "Das Problem der nicht existenzsichernden Teilzeitjobs und die Aufstiegsdiskriminierung in Unternehmen wird dadurch nicht erfasst. Notwendig wäre eine verpflichtende Gleichbehandlungs-Bilanz für Unternehmen, die einfach und transparent zeigt, wie ein Unternehmen im Bereich betrieblicher Gleichbehandlung da steht", fordert Judith Schwentner.

 

 Tumpel: In der Krise auf die Gleichstellung nicht vergessen!
Pressekonferenz am 27. März 2009
Wien (ak) -
Obwohl Frauen in Sachen Bildungsabschluss mit den Männern längst gleichgezogen haben, schlägt sich das nicht adäquat in den beruflichen Perspektiven nieder. Im Gegenteil: Frauen sind nach wie vor vielfältigen Benachteiligungen ausgesetzt. Die Krise und die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt darf uns nicht abbringen, die noch immer großen Herausforderungen bei der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bewältigen. Eine Analyse der aktuellen Situation der Frauen in der Arbeitswelt und die Forderungen der AK sind Gegenstand einer Pressekonferenz am 27. März 2009 unter dem Motto "In der Krise auf die Gleichstellung nicht vergessen!".
 

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