Staatliche Beihilfen   

erstellt am
26. 03. 09

Befristete Änderung österreichischer Risikokapitalregelung zur Unterstützung der Realwirtschaft genehmigt
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat nach den EG-Beihilfevorschriften einer österreichischen Rahmenmaßnahme zugestimmt, mit der die von der Kommission am 18. Oktober 2007 genehmigte Risikokapitalinvestitionsregelung „Eigenkapitalgarantien“ vorübergehend geändert wird (siehe Beihilfe N 160/2007). Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen mit dem Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise im Einklang stehen (siehe IP/08/1993). So ist die Maßnahme insbesondere zeitlich befristet und hält die Investitionsschwellen ein. Daher ist sie mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag vereinbar, dem zufolge Beihilfen zulässig sind, wenn sie der Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats dienen. Die Maßnahme gilt bis zum 31. Dezember 2010.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte in diesem Zusammenhang: „Das besonders für junge Unternehmen wichtige Risikokapital ist während der aktuellen Krise knapp geworden. Mit der befristeten Genehmigung höherer Investitionstranchen hat Österreich gezeigt, wie die Mitgliedstaaten den Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen der Kommission nutzen können, um ihre Anstrengungen zur Bewältigung der Krise zu verstärken, ohne den Wettbewerb unverhältnismäßig stark zu verfälschen“.

Die österreichische Maßnahme erfüllt die Bedingungen des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zugunsten der Realwirtschaft. Bis zum 31.12.2010 können die maximalen Investitionstranchen im Rahmen dieser Maßnahme innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums von 1,5 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR erhöht werden. Zugleich müssen vorübergehend nur noch 30 % statt bisher 50 % der Risikokapitalinvestitionen von privaten Anlegern aufgebracht werden.

Nach Schätzungen der österreichischen Behörden werden auf der Grundlage dieser Änderungen in den Jahren 2009 und 2010 rund 25 Mio. EUR ausgezahlt werden, um den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern.
     
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