Brüssel (europarl) - Das Europäische Parlament hat die neue Verordnung
zu biometrische Identifikatoren und Visumanträgen verabschiedet. Die Verordnung ist der vierte Teil des sog.
Visum-Informationssystems-Pakets (VIS). Die Verordnung sieht vor, dass zukünftig Fingerabdrücke und Fotos
von Personen genommen werden, die einen Visumsantrag stellen. Betrug und Missbrauch sollen so besser bekämpft
werden. Zudem sollen das so genannte Visa-Shopping verhindert sowie die Verfahren der Visumbeantragung beschleunigt
werden.
Das EP billigte den Gemeinsamen Standpunkt des EU-Ministerrates ohne Änderungen, da dieser die Änderungen
aus der Ersten Lesung des EP berücksichtigt. Das Gesetzgebungsverfahren ist somit abgeschlossen. Die Verordnung
tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Fingerabdrücke und Fotos
Die Verordnung schreibt fest, dass die Mitgliedstaaten biometrische Identifikatoren – Gesichtsbild und zehn flache
Fingerabdrücke – der Personen, die einen Visumantrag stellen, erfassen müssen. Auf diese Weise sollen
Betrug und Missbrauch besser bekämpft werden, da biometrische Identifikatoren die Fälschung von Visa
erschweren. Zudem sollen das so genannte Visa-Shopping verhindert sowie die Verfahren der Visumbeantragung beschleunigt
werden.
"Die Integration biometrischer Identifikatoren in das VIS ist ein wichtiger Schritt zur Verwendung neuer Elemente,
die eine verlässlichere Verbindung zwischen dem Visuminhaber und dem Reisepass herstellen, damit keine falschen
Identitäten verwendet werden können. Daher sollte das persönliche Erscheinen des Antragstellers
– zumindest bei der ersten Beantragung eines Visums – zu den Grundvoraussetzungen für die Erteilung eines
Visums gehören, wobei gleichzeitig die biometrischen Identifikatoren im VIS erfasst werden", so der Verordnungstext
im Wortlaut.
Abnahme von Fingerabdrücken ab einem Alter von 12 Jahren
Im ursprünglichen Kommissionsvorschlag war vorgesehen, dass für die Zwecke von Visumanträgen bei
Kindern ab einem Alter von sechs Jahren Fingerabdrücke abgenommen werden sollten. Das Europäische Parlament
hat dies jedoch abgelehnt. Die Verordnung sieht nun vor, dass Fingerabdrücke vorerst erst ab einem Alter von
zwölf Jahren abgenommen werden.
Datenübermittlung
Aufgrund der vom Europäischen Parlament geäußerten Bedenken enthält der die Verordnung strengere
Bestimmungen hinsichtlich der Sicherheit der Datenübertragung zwischen zum einen dem vertretenen Mitgliedstaat
und dem vertretenden Mitgliedstaat und zum anderen zwischen dem Mitgliedstaat und dem externen Dienstleistungserbringer.
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass der mit dem externen Dienstleistungserbringer zu schließende
Vertrag einschlägige Datenschutzbestimmungen enthält; die Einhaltung der Bestimmungen wird von den Konsularbeamten
kontrolliert. Auch bei einer Auslagerung tragen die Mitgliedstaaten weiterhin die Verantwortung für die Einhaltung
der Datenschutzbestimmungen.
Entgegennahme und Bearbeitung von Visumanträgen
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Visumanträgen sind verschiedene Möglichkeiten
vorgesehen. Neben den diplomatischen Missionen und den konsularischen Vertretungen umfassen diese auch die gemeinsame
Unterbringung, gemeinsame Visumantragstellen, die Vertretung in beschränktem Umfang und die Auslagerung an
einen externen Dienstleistungserbringer. Eine weitere Möglichkeit, nämlich die Zusammenarbeit mit Honorarkonsuln,
ist im Laufe der Verhandlungen hinzugefügt worden. |