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Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2008 liegt dem Nationalrat vor |
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Stagnation beim Frauenanteil in höheren Positionen Wien (pk) - Die Bundesregierung hat dem Nationalrat jedes zweite Jahr einen umfassenden Bundes-Gleichbehandlungsbericht vorzulegen. Dieser gliedert sich in zwei Teile; der erste informiert über den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Zeitraum Jänner 2006 bis Juli 2007), der zweite Teil berichtet über die Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission im Zeitraum März 2006 bis März 2008 (III-35 d.B.). Erfasst wurden dabei nicht nur die einzelnen Ressorts, sondern auch der Rechnungshof, die Höchstgerichte, die Volksanwaltschaft, die Präsidentschaftskanzlei, die Parlamentsdirektion sowie das AMS. Aufgrund des außerordentlich umfangreichen Datenmaterials handelt es sich um eine auszugsweise Darstellung, heißt es in der Einleitung (7. Bericht der Bundesregierung zum Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst). Frauenanteil von 38,3 % auf 40,1 % gestiegen Den einzelnen Ressortberichten vorangestellt ist eine Gesamtübersicht der Voll- und Teilzeitbeschäftigten des Bundes. Demnach ist im Jahr 2007 der prozentuelle Anteil an Frauen in allen angeführten Dienststellen im Vergleich zum Jahr 2005 gestiegen, und zwar von 38,3 % auf 40,1 %. Den höchsten Frauenanteil weist wie schon im letzten Bericht der Verfassungsgerichtshof mit 72,2 % auf, gefolgt vom AMS (64,1 %), dem Sozialministerium (64 %) und der Volksanwaltschaft (59,6 %). Die Schlusslichter bilden wie schon in den früheren Jahren das Landesverteidigungsressort (12,5 %) sowie das Innenministerium (20 %). In allen anderen Bereichen liegt der Frauenanteil zumindest über 37 %. Vergleiche mit den Daten aus dem Jahr 2005 sind aufgrund der teilweise neuen Ressortverteilung etwas schwierig. Bei den übrigen Dienststellen war die größte Steigerung beim Verwaltungsgerichtshof (plus 4,6 %) feststellbar, die stärksten Rückgänge beim Verfassungsgerichtshof (minus 5,2 %) und der Parlamentsdirektion (minus 4,5 %). Kaum Steigerung beim Anteil der Frauen in höherwertiger Verwendung Interessant ist natürlich die Frage, inwiefern sich nicht nur der Frauenanteil generell, sondern vor allem jener, der sich auf die höherwertigen Verwendungen bezieht, verändert hat. Im letzten Bericht wurde noch darauf hingewiesen, dass die AutorInnen auf keine einheitliche Definition für "höherwertige Verwendung" zurückgreifen können und die Vergleichbarkeit dadurch sehr schwierig sei. Dieses Problem hat sich in der Zwischenzeit offenbar gelöst, denn der Bericht 2008 enthält ganz konkrete Zahlen: Der Prozentanteil von Frauen in höherwertiger Verwendung beträgt 27,3 %. Gegenüber dem Jahr 2005 hat es daher nur eine Steigerung um 0,1 % gegeben. Was die einzelnen Ressorts betrifft, so waren nicht unbedingt jene Dienststellen, in denen viele weibliche Beschäftigte arbeiteten, die Spitzenreiter, was Frauen in höheren Positionen angeht. Die Liste führte zwar wieder der Verfassungsgerichtshof (66,7 %) an, dann folgten allerdings das Unterrichtsministerium (50,3 %), das Gesundheitsministerium (47,1 %) und das Bundeskanzleramt (44,3 %). In der Folge gibt es auch noch ein Kapitel darüber, welche Vorschläge die Ressorts zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen haben und welche Maßnahmen sie planen oder bzw. schon durchgeführt haben. Darunter zu finden sind unter anderem spezielle Angebote bei der Aus- und Fortbildung, die Förderung des beruflichen Aufstiegs, des Wiedereinstiegs und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, spezielle Arbeitszeitmodelle, frauenspezifische Veranstaltungen etc. Besonders innovativ zeigte sich zum Beispiel das Sozialministerium, wo es etwa eine Mobbingpräventionsstrategie gibt, eine geschlechtergerechte Gesundheitsförderung umgesetzt wurde und männliche Mitarbeiter zur Inanspruchnahme des Elternkarenzurlaubs ermuntert werden. Bundes-Gleichbehandlungskommission behandelte 40 Anträge Der zweite Teil des Berichts gibt Auskunft über die Tätigkeit des Senates I der Gleichbehandlungskommission (B-GBK) des Bundes im Zeitraum 1. März 2006 bis 1. März 2008. Dieser Senat ist für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesdienst sowie für Fälle der Mehrfachdiskriminierung zuständig. Erst durch die Novelle des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 2008 wurde vorgesehen, dass in Hinkunft auch der Senat II (zuständig für Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung) einen Bericht vorzulegen hat. Die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK), die in zwei Senaten entscheidet, ist bei der Bundesministerin für Frauen, Medien und Regionalpolitik im Bundeskanzleramt eingerichtet. Sie ist eine besondere Verwaltungseinrichtung des Bundes, die wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund angerufen werden kann. Auf Antrag oder von Amts wegen haben die Senate Gutachten zu erstatten, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt. Die B-GBK hat dann nur die Möglichkeit nachzufragen, ob den Empfehlungen der Kommission nachgekommen wurde, kann aber keine Sanktionen verhängen. Alle Gutachten sind auf der Homepage des BKA im vollen Wortlaut und in anonymisierter Weise (www.bka.gv.at) veröffentlicht. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 40 Anträge behandelt, wobei 35 weibliche Bedienstete und 5 männliche Bedienstete betrafen; die Anträge wurden entweder von den Betroffenen oder von der jeweiligen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen des Ressorts eingebracht. Was die Verteilung nach Ressorts angeht, so hatten folgende Ministerien die meisten Anträge zu verzeichnen: das Innenministerium (7 Anträge), das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (6 Anträge), das Bundesministerium für Justiz (6 Anträge) und das Finanzministerium (5 Anträge). Die überwiegende Mehrheit der Fälle bezieht sich dabei auf den beruflichen Aufstieg, wie aus der Zusammenfassung der einzelnen Anträge zu schließen ist. Als weitere Diskriminierungstatbestände wurden unter anderem sexuelle Belästigung, Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes oder des Benachteiligungsgebotes angeführt. Ein Beispiel für den Diskriminierungstatbestand "beruflicher Aufstieg" ist etwa die Nichtberücksichtigung der Bewerbung einer Antragstellerin um den Arbeitsplatz der Kommandantin einer Polizeiinspektion, wo die B-GBK zur Auffassung gelangt ist, dass es sich um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und eine Verletzung des Frauenförderungsgesetzes gehandelt hat. Die Antragstellerin hatte die Dienststelle bereits über sechs Monate lang "vertretungsmäßig" geführt, wobei es keine Beanstandungen gab. In der Begründung der Personalentscheidung des Dienstgebers waren letztendlich die Kenntnisse des männlichen Mitbewerbers im Bereich des Kriminaldienstes besonders wichtig, obwohl mangels einer Dokumentation davon auszugehen ist, dass ein Vergleich der einzelnen Qualifikationen nicht vorgenommen wurde. |
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Informationen: http://www.parlinkom.gv.at | ||
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