Bandion-Ortner besuchte deutsche Amtskollegin   

erstellt am
01. 04. 09

Wien (bmj) - "Wir haben in vertrauensvoller und besonders konstruktiver Atmosphäre wichtige Themen der justiziellen Zusammenarbeit in Europa angesprochen", zeigte sich Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner nach ihrer Rückkehr aus Berlin am 01.04. mit dem Verlauf des Besuchs bei ihrer deutschen Amtskollegin Brigitte Zypries äußerst zufrieden.

Neben der Frage der Laiengerichtsbarkeit kamen Erfahrungen mit dem Korruptionsstrafrecht und Projekte zur Bekämpfung der Kinderpornographie zur Sprache. Dabei konnte die österreichische Delegation wertvolle Anregungen zur Präventionsarbeit in der Justiz aufnehmen: "Denn natürlich ist es besser, Taten zu verhindern als zu strafen", betonte Bandion-Ortner.

Die beiden Justizministerinnen trafen im Rahmen ihres Zusammentreffens konkrete Arbeitsvereinbarungen. Österreich wird den Vorschlag Deutschlands, bei der Bewertung von Rechtsinstrumenten zur justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union in Strafsachen projektbezogen und zielorientiert anstatt allzu breit vorzugehen, unterstützen. "Es ist wichtig, zu wissen, auf welche Weise beispielsweise die Bestimmungen über den Europäischen Haftbefehl in den einzelnen Mitgliedstaaten rechtlich und faktisch umgesetzt werden und wo Möglichkeiten zur Verbesserung bestehen" sagte die österreichische Justizministerin. Demgegenüber sei ein Ansatz, der ganze Strafrechtssysteme der Mitgliedstaaten einer umfassenden Evaluierung unterziehen möchte, aus Kosten-Nutzen-Sicht weniger vorteilhaft.

Die schon bisher gepflogene Zusammenarbeit bei den Arbeiten zur Schaffung einer europäischen Privatgesellschaft soll zum Nutzen der Interessen beider Länder fortgesetzt und intensiviert werden. Bandion-Ortner: "Insbesondere das Erfordernis einer grenzüberschreitenden Tätigkeit einer solchen Gesellschaft und die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sind hier sowohl für Deutschland als auch für Österreich von Bedeutung.

Bei den in Verhandlung stehenden Richtlinien der Europäischen Union zum Gesellschaftsrecht- wo Österreich und Deutschland gleiche Standpunkte vertreten - soll die erfolgreiche Koordination der beiden Länder weitergeführt werden. Nach Angaben des Justizministeriums sind bei den bisherigen Entwürfen zu den Richtlinien über nationale und grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Kapitalerhaltungen noch Verbesserungen notwendig, um den Anforderungen an Transparenz und Rechtschutz zu genügen.
     
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