Wien (bmf) - Ab dem Jahr 2009 garantiert der Bund ein Mindestvolumen aus Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmitteln
in Höhe von jährlich 93 Millionen Euro. 300.000 Feuerwehrfrauen und -männer leisten tagtäglich
einen unschätzbaren Beitrag für das Allgemeinwohl, da ihre Tätigkeiten weit über den abwehrenden
und vorbeugenden Brandschutz hinausgehen. Gerade in Notlagen für Mensch und Tier, aber auch bei Hilfeleistungen
bei Schadens- sowie Katastrophenfällen ist stets Verlass auf unsere Feuerwehren. Finanzminister Josef Pröll:
"Die gesellschaftspolitische Bedeutung der Feuerwehren in Österreich kann nicht hoch genug geschätzt
werden, daher soll deren finanzielle Absicherung auch entsprechend gewährleistet sein." Aus diesem Grund
wurde im heutigen Ministerrat eine diesbezügliche Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996 beschlossen.
"Für die Jahre 2009 bis 2011 garantiert der Bund ein Mindestvolumen aus Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmitteln
in Höhe von 93 Millionen Euro jährlich, die direkt unseren Feuerwehren zu Gute kommen", so Pröll.
Wenngleich das Feuerwehrwesen Sache der Länder ist, erfolgt dessen Finanzierung auch durch Abgaben und Abgabenanteile,
die vom Bund eingehoben werden, und zwar zum einen über die Feuerschutzsteuer, zum anderen über Anteile
des Katastrophenfonds.
Die Höhe dieser Mittel hängt unmittelbar vom Aufkommen der Feuerschutzsteuer sowie der für die Dotierung
des Katastrophenfonds wesentlichen Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ab. Daher ist die jeweilige
Dotierung sowohl von konjunkturellen Einflüssen als auch von Steuerreformen abhängig.
"Gerade in Zeiten wie diesen ist diese Garantie für die Feuerwehren notwenig, damit sie auch weiterhin
ihre so wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen können. An dieser Stelle möchte ich
allen Mitgliedern, Aktiven und Ehrenamtlichen bei den Feuerwehren für Ihren großartigen Einsatz besonders
danken", schloss Pröll. |