"Antrittsalter ergibt sich aus der Invaliditätspension"
Wien (bzö) - "Hier tritt einmal mehr das wahre soziale Gewissen der ÖVP und mancher Experten
zu Tage", so BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner zur Forderung bei der Hacklerregelung doch Einschränkungen
zu machen. "Wer 40 oder 45 Jahre gearbeitet und in das Versicherungssystem eingezahlt hat, hat genug geleistet
und es sich verdient, ohne Abschläge in Pension gehen zu können", so Haubner, in deren Regierungszeit
der sozialpolitische Meilenstein Hacklerregelung - übrigens gemeinsam mit der ÖVP- umgesetzt wurde. "Offenbar
will die ÖVP die Pensionen für alle Menschen, die in ihrem Leben jahrzehntelang hart gearbeitet haben,
massiv kürzen".
Die Regierung verkaufe die Menschen für blöd, wenn sie behaupte, dass die Hacklerregelung daran schuld
sei, wenn Neopensionisten zwischen 57 und 59 Jahren in Pension gehen. Dieses Antrittsalter ergebe sich nämlich
aus der Invaliditätspension. "Der Pensionsantritt aufgrund der Hacklerregelung ist erst mit 60 Jahren
möglich", stellt Haubner richtig. Weiters weist die BZÖ-Sozialsprecherin die Darstellung dass "die
Falschen", nämlich "privilegierte Angestellte", von der Hacklerregelung profitieren würden,
zurück. "Hier handelt es sich großteils nicht um privilegierte Angestellte, sondern um Arbeiter,
die mit 14 Jahren ins Berufsleben eingestiegen sind, handwerkliche Berufe ausgeübt haben und erst im späteren
Berufsleben als Angestellte übernommen wurden." Haubner kündigt heftigen Widerstand des BZÖ
gegen die Pensionskürzungspläne der ÖVP an. "Wir stehen im Gegensatz zu SPÖ und ÖVP
auch weiterhin auf der Seite der Hackler. Wer 40 oder 45 Jahre gearbeitet und in das Versicherungssystem eingezahlt
hat, hat genug geleistet und es sich verdient, ohne Abschläge in Pension gehen zu können", so Haubner
abschließend. |