Berlakovich: Sicherheitsinteressen Österreichs beim AKW-Mochovce müssen gewahrt bleiben   

erstellt am
09. 04. 09

Österreich veröffentlicht Fachstellungnahme zum Umweltverträglichkeitsverfahren über die Atomreaktoren Mochovce 3 und 4
Wien (bmlfuw) - Das Lebensministerium hat zur geplanten Fertigstellung vozwei seit 1985 in Bau befindlichen Reaktoren am Standort Mochovce eine Fachstellungnahme in Auftrag gegeben, die heute veröffentlicht wird. Sie ist ein aktiver Beitrag Österreichs im Umweltverträglichkeitsprüfungs- Verfahren, das die slowakische Republik derzeit zu den Atomreaktoren Mochovce 3 und 4 durchführt. „Wir werden im UVP-Verfahren zu Mochovce alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die uns zur Verfügung stehen und uns für die Sicherheitsinteressen der Österreicherinnen und Österreicher einsetzen“, betonte Umweltminister Niki Berlakovich.

Kernpunkte der Fachstellungnahme im Rahmen des UVP-Verfahrens sind die Reaktorsicherheit, eventuelle grenzüberschreitende Auswirkungen bei Unfällen sowie energie- und elektrizitätswirtschaftliche Aspekte. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Die Fertigstellung der beiden Atomreaktoren Mochovce 3 und 4 durch das italienisch-slowakische Energieunternehmen ENEL/SE ist nicht unstrittig, da die beiden Reaktoren in ihrer ursprünglichen Auslegung nicht den heutigen technologischen Sicherheits-Standards entsprechen. Die Slowakei hat nun im Rahmen des UVP-Verfahrens ein Scoping-Dokument zur öffentlichen Stellungnahme aufgelegt. Dieses wurde im Auftrag des Lebensministeriums durch das Österreichische Ökologieinstitut und die Österreichische Energieagentur begutachtet. Das UVP-Verfahren selbst wird in Österreich durch das Österreichische Umweltbundesamt betreut.

Die Ergebnisse der Fachstellungnahme sind ab heute Nachmittag unter www.umweltbundesamt.at abrufbar. Sie weisen Unklarheiten bezüglich der elektrischen Leistungserhöhung von fast 22 Prozent aus, darüber hinaus beanstandet das Lebensministerium in seiner Fachstellungnahme auch nukleartechnische Aspekte. Demnach sollte die Umweltverträglichkeitserklärung wesentlich genauere Beschreibungen der Anlage und der Betriebsbedingungen enthalten, darüber hinaus fehlen wesentliche Teile, wie die Diskussion von Unfällen. Auch sicherheitstechnisch bedeutende Änderungen gegenüber dem ursprünglich bewilligten Projekt sollten detaillierter dargestellt und durch Ergebnisse aus der Sicherheitsanalyse nachvollziehbar belegt werden.

Ein Manko sind auch die fehlenden Ergebnisse und Methoden für die Bewertung der Widerstandsfähigkeit der nuklearen Anlage gegenüber externen Ereignissen (z. B. Terroranschläge, Flugzeugabstürze) sowie die fehlende Mengenangabe über betriebliche Abfälle und abgebrannten Kernbrennstoff nach Beendigung des Leistungsbetriebes. Darüber hinaus wird im slowakischen UVP-Scoping Dokument weder eine energiewirtschaftliche Begründung für das Projektvorhaben geliefert, noch Alternativvarianten zur Fertigstellung der Atomreaktoren Mochovce 3 und 4 angegeben, was jedoch eines der Ziele der Umweltverträglichkeitsprüfung nach slowakischem Recht darstellt. „Wir werden den weiteren Verlauf des UVP-Verfahrens zur Fertigstellung der beiden Atomreaktoren genau im Auge behalten und weiterhin die Klärung unvollständiger Daten vehement einfordern“, so Umweltminister Niki Berlakovich abschließend.
     
Informationen: http://www.umweltbundesamt.at    
     
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