"Österreichisches Anti-Doping-Gesetz greift und erfordert keine Änderungen"
Wien (bmj) - In einer gemeinsamen Pressekonferenz im Justizministerium betonten Justizministerin
Mag. Claudia Bandion-Ortner und Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka am 08.04. die Wichtigkeit der internationalen
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Dopings. Lopatka, der das 2008 beschlossene Anti-Doping-Gesetz federführend
vorangetrieben hatte: "In den letzten Tagen wurde uns auf anschauliche Weise vor Augen geführt, wie richtig
und erfolgreich eine Verschärfung des Anti-Doping-Bundesgesetzes und die Implementierung der unabhängigen
NADA Austria waren. Damit haben wir im letzten Jahr den Boden für einen effizienten Anti-Doping-Kampf in Österreich
gelegt." Er bedankte sich bei Justiz- und Innenministerin, die seine Anregung, eine SOKO Doping in enger Zusammenarbeit
mit der Staatsanwaltschaft einzurichten, aufgegriffen hätten und skizzierte seine Vorstellungen für die
Zukunft. So sei eine stärkere Koordination auf internationaler und vor allem europäischer Ebene unumgänglich.
"Leider gibt es große Unterschiede bei den rechtlichen Bestimmungen. Den Kampf gegen Doping kann man
aber nur international gewinnen." In diesem Zusammenhang erwähnte er das "Weißbuch Sport"
der EU-Kommission, in dem empfohlen wird, den Handel mit verbotenen Dopingsubstanzen in der gesamten EU genauso
zu verfolgen wie den illegalen Drogenhandel. Für Österreich schlug Lopatka die Einführung eines
Anti-Doping-Passes an allen Sportschulen vor, der neben anderen Maßnahmen dazu dienen soll, mehr Bewusstsein
bei der Jugend zu schaffen.
Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner betonte, dass sie das Sportministerium als Verbündeten im Kampf
gegen Doping sehe, eine strafrechtliche Belangung von Sportlern nur aufgrund des Dopens aber als problematisch
ansehe. Denn der einzelne Sportler könne bereits jetzt im Rahmen des sportrechtlichen Verfahrens für
bestimmte Dauer oder lebenslang von der Ausübung des Sports ausgeschlossen werden: "Das greift in seine
Interessen weit mehr ein als eine vergleichbar geringe Geld- oder Freiheitsstrafe." Eine mehrjährige
Sperre könne schließlich gleichbedeutend sein mit dem Karriere-Ende. Im Strafrecht sei der dopende Sportler
schon jetzt zu belangen, etwa wegen Betrug, wenn er einen Sponsorvertrag mit der Erklärung abgeschlossen hat,
nicht zu dopen. Die geltenden Straftatbestände seien also jedenfalls ausreichend, um nachteilige Auswirkungen
von Doping auf andere Personen sachgerecht zu ahnden. Vorstellbar ist für die Ministerin im Bereich des Sportrechts
allerdings ein zusätzliches punitives Element, das die Rückzahlung bereits erhaltener Förderungen
vorsehe. Betreffend die Akteneinsicht bei Dopingfällen hielt Bandion-Ortner fest, dass diese grundsätzlich
möglich sei, wenn rechtliches Interesse bestehe und sofern die laufenden Ermittlungen dadurch nicht gefährdet
werden. Das habe im Einzelfall - auch für die NADA - natürlich die verfahrensführende Staatsanwaltschaft
zu entscheiden. Sie werde aber Gespräche über eine verstärkte Kooperation zwischen NADA und Staatsanwaltschaft
führen.
Zur Internationalen Zusammenarbeit gegen Doping bemerkte Bandion-Ortner, dass für sie Mindeststandards in
den nationalen Strafrechtsbestimmungen vorstellbar wären. Die Bundesministerin schloss mit einem Appell: "Gemeinsam
gegen Doping heißt: Die richtigen Schritte mit Maß und Ziel gegen die Doping-Netzwerke setzen. Prävention
und Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Vorbilder. Sportrecht und Strafrecht sind die Werkzeuge für einen
erfolgreichen Kampf gegen Doping!" |