Hundstorfer fordert von EU schärfere Bestimmungen für Einkäufe im Internet   

erstellt am
07. 04. 09

Verbesserungen beim Rücktrittsrecht und mehr Transparenz
Wien (bmask) - Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer verlangt von der EU schärfere Bestimmungen bei Internet-Geschäften. "Der heute präsentierte Bericht des Internet-Ombudsmanns, der mit plus 61 Prozent ein explosionsartiges Ansteigen der Beschwerden in den ersten drei Monaten dieses Jahres ausweist, macht einmal mehr deutlich, dass der Abzocke im Internet europaweit mit noch schärferen Konsumentenschutzbestimmungen Einhalt geboten werden muss", erklärt der Konsumentenschutzminister. Hundstorfer will daher zivilrechtliche Schranken, die das Problem von vornherein entschärfen sollen, bei den Verhandlungen zur Verbraucherrechte-Richtlinie in Brüssel einbringen. Dies entspricht auch einem Auftrag aus dem Regierungsübereinkommen. Der Internet-Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungs- und Beratungsstelle, die vom BMASK und von der Arbeiterkammer gefördert wird.

Hundstorfers Forderungen betreffen eine:

  • Verbesserung der Transparenzvorgaben bei Vertragsabschluss sowie eine
  • substantielle Verbesserung des derzeitig geltenden Rücktrittsrechts durch ein unbefristetes Rücktrittsrecht, wenn den Informationsverpflichtungen über den Preis und über das Rücktrittsrecht nicht entsprochen wurde.


Die vorgeschlagenen Regeln sollen nach Ansicht des Konsumentenschutzministers lediglich einen Standard festlegen, der für seriöse Unternehmen ohnehin eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte. In diesem Sinn appelliert Hundstorfer an die Wirtschaft, die Verbesserungsvorschläge mitzutragen.

Eine Verbesserung des Rücktrittsrechts ist dabei die beste Maßnahme gegen "Abzocke- Varianten", da VerbraucherInnen damit unmittelbar und sofort, ohne Notwendigkeit der Befassung von Gerichts- und Verwaltungsbehörden eine Sanktion bei unklaren Modalitäten des Vertragsabschlusses setzen können. Für seriöse Unternehmen soll das Rücktrittsrecht so gestaltet werden, dass es für die Unternehmen berechenbar endet, und sie möglichst rasch Klarheit über den definitiven Geschäftsabschluss haben.

Darüber hinaus wird die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruches im Zusammenhang mit UWG-Klagen, wie er in Deutschland bereits besteht, weiterhin zu diskutieren sein.

Zudem werden alle laufenden Maßnahmen, wie

  • Verbraucheraufklärung über die Konsumenteninformationsstellen sowie das Safer-Internet Programm, insbesondere in Schulen,
  • die finanzielle Unterstützung des Vereins "Internet-Ombudsmann" als Anlaufstelle für betroffene VerbraucherInnen,
  • die Beauftragung von Unterlassungsklagen gegen die Abzocke-Praktiken beim VKI, sowie
  • eine Vernetzung mit der Staatsanwaltschaft fortgeführt.


Sprunghafter Anstieg der Beschwerden im 1.Quartal 2009
Der heute präsentierte Bericht des Internet-Ombudsmannes weist einen sprunghaften Anstieg der Beschwerden von Konsumenten und Konsumentinnen bei Internet-Geschäften auf. Langten im Gesamtjahr 2008 im Schnitt monatlich 618 Beschwerdefälle beim Internetombudsmann ein, so waren allein im März dieses Jahres über 1.000 Beschwerden zu verzeichnen. "Das Internet bietet für die Konsumenten und Konsumentinnen große Vorteile, wie zum Beispiel eine leichtere Vergleichbarkeit von Preisen und mehr Transparenz. Trotzdem müssen wir verstärkt daran arbeiten jene gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass der Einkauf im Internet nicht zur Falle wird", so Konsumentenschutzminister Hundstorfer abschließend.

     
Informationen: http://www.ombudsmann.at    
     
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