Keine Telefonüberwachung für öffentliche Bedienstete durch den Dienstgeber   

erstellt am
17. 04. 09

Datenschutzrat fordert klare Bestimmungen im Abgabenänderungsgesetz 2009 für Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung
Wien (bpd) - Drei Schwerpunkte bestimmten die Sitzung des Datenschutzrates am 16.04. Zum einen war dies ein Bericht über das Treffen mit Datenschutzexperten in Bezug auf mögliche Vereinbahrungen für ein „Prüm-like (Austausch und Übermittlung österreichischer Polizeidaten) Abkommen“ zwischen Österreich und den USA. Zum anderen ging es um ein Bundesgesetz, mit dem klar gestellt werden soll, inwieweit öffentliche Bedienstete im IT-Bereich vom Dienstgeber überwacht werden dürfen, sowie um das Abgabenänderungsgesetz 2009 mit dem Steuerhinterziehungen bekämpft werden sollen.

Hinsichtlich des „Prüm-like Abkommens“ habe der Datenschutzrat einmal mehr festgehalten, dass von österreichischer Seite darauf gedrängt werden müsse, dass auch von den USA vor einem Vertragsabschluss entsprechende datenschutzrechtliche Regelungen sicher zu stellen seien, sagte der Vorsitzende des Datenschutzrates Dr. Harald Wögerbauer

Hinsichtlich der Kontrollrechte des öffentlichen Dienstgebers in Bezug auf seine Bediensteten wurde vom Datenschutzrat problematisiert, dass entgegen dem Erstentwurf nun auch die Telefongespräche erfasst werden sollen. Der Datenschutzrat regte an, dass – wenn dies möglich ist – eine Überwachung der Telefongespräche auszunehmen sei.

Bezüglich des Abgabenänderungsgesetzes – der Schaden durch Steuerhinterziehung bewegt sich in diesem Bereich in Milliardenhöhe – wurde gefordert, dass die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, die in diesem Gesetz enthalten sind, einer klaren Zweckbestimmung zu unterliegen haben, sagte Wögerbauer abschließend.
     
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