Datenschutzrat fordert klare Bestimmungen im Abgabenänderungsgesetz 2009 für Maßnahmen
zur Betrugsbekämpfung
Wien (bpd) - Drei Schwerpunkte bestimmten die Sitzung des Datenschutzrates am 16.04. Zum einen war
dies ein Bericht über das Treffen mit Datenschutzexperten in Bezug auf mögliche Vereinbahrungen für
ein „Prüm-like (Austausch und Übermittlung österreichischer Polizeidaten) Abkommen“ zwischen Österreich
und den USA. Zum anderen ging es um ein Bundesgesetz, mit dem klar gestellt werden soll, inwieweit öffentliche
Bedienstete im IT-Bereich vom Dienstgeber überwacht werden dürfen, sowie um das Abgabenänderungsgesetz
2009 mit dem Steuerhinterziehungen bekämpft werden sollen.
Hinsichtlich des „Prüm-like Abkommens“ habe der Datenschutzrat einmal mehr festgehalten, dass von österreichischer
Seite darauf gedrängt werden müsse, dass auch von den USA vor einem Vertragsabschluss entsprechende datenschutzrechtliche
Regelungen sicher zu stellen seien, sagte der Vorsitzende des Datenschutzrates Dr. Harald Wögerbauer
Hinsichtlich der Kontrollrechte des öffentlichen Dienstgebers in Bezug auf seine Bediensteten wurde vom Datenschutzrat
problematisiert, dass entgegen dem Erstentwurf nun auch die Telefongespräche erfasst werden sollen. Der Datenschutzrat
regte an, dass – wenn dies möglich ist – eine Überwachung der Telefongespräche auszunehmen sei.
Bezüglich des Abgabenänderungsgesetzes – der Schaden durch Steuerhinterziehung bewegt sich in diesem
Bereich in Milliardenhöhe – wurde gefordert, dass die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, die in diesem
Gesetz enthalten sind, einer klaren Zweckbestimmung zu unterliegen haben, sagte Wögerbauer abschließend. |