Schutz der Privatsphäre oberstes Gebot - Maximal sechs Monate Speicherdauer!
Wien (sk) - SPÖ-Datenschutzsprecher Johann Maier begrüßte ausdrücklich die Vorgangsweise
von Infrastrukturministerin Doris Bures in Sachen Vorratsdatenspeicherung. "Ministerin Bures ist ein Garant
dafür, dass die datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards gewahrt bleiben", betonte Maier
am 16.04. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst und unterstützte die Ministerin, die heute auf die bevorstehende
EU-Klage Österreichs reagierte. In diesem Zusammenhang hob Maier insbesondere die von Bures eingesetzte, ExpertInnen-Kommission
des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte positiv hervor, die bis September 2009 einen Entwurf erarbeiten
soll. "Es ist ein Qualitätsmerkmal der Politik von Ministerin Bures, diese sensible Angelegenheit nicht
übers Knie zu brechen", so Maier.
Für viele ÖsterreicherInnen ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungsrechtlich bedenklich, greift sie
unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein. Um Grundrechtsbeeinträchtigungen
so gering wie möglich zu halten, unüberschaubare Datenfluten und massive Zugangskosten zu vermeiden,
darf sich in Österreich die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nur am Anlass und Zweck der Richtlinie orientieren.
Das bedeutet, dass ein Eingreifen nur dann gerechtfertigt ist, wenn schwere Straftaten wie zum Beispiel Terrorismus
und organisierte Kriminalität vorliegen. Außerdem muss sich Österreich auf die EU-rechtlich vorgesehenen
Speicheruntergrenzen stützen. In diesem Zusammenhang betonte Maier besonders, dass auch Bures in Anlehnung
an das deutsche Modell der maximal sechsmonatigen Speicherdauer handelt. Datenübermittlungen an Strafverfolgungsbehörden
dürfen laut Maier grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Für einen Missbrauch dieser
Vorratsdaten seien überdies wirksame und abschreckende Sanktionen vorzusehen.
"Wie bereits in der Vergangenheit mehrmals betont, lehne ich einen Datenzugriff im Rahmen der allgemeinen
Kriminalitätsbekämpfung oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sowie eine bis 12-monatige
Speicherung aus grundrechtlicher Sicht nachdrücklich ab", erklärte Maier abschließend. |