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Vorratsdatenspeicherung |
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erstellt am
16. 04. 09
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Bures
will maximal sechs Monate Speicherdauer
"Größtmöglicher Schutz persönlicher Daten"
Wien (bmvit) - Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission der Europäischen
Union (EU) gegen Österreich kommt nicht unerwartet. Aus Sicht des Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie (BMVIT) ist die Vorratsdatenspeicherung, mit ihren gravierenden Auswirkungen auf Datenschutz und
Schutz der Privatsphäre, aber viel zu sensibel, um hier eine Regelung übers Knie zu brechen. So wird
am Zeitplan festgehalten, dass zunächst vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte bis zum September ein
Entwurf ausgearbeitet wird, der höchsten datenschutzrechtlichen Standards entspricht; mit einer Umsetzung
der EU-Richtlinie ist in der ersten Jahreshälfte 2010 zu rechnen.
Infrastrukturministerin Doris Bures hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Februar, in
dem das EU-rechtskonforme Zustandekommen der Richtlinie bestätigt wurde, das Boltzmann-Institut für Menschenrechte
beauftragt, für die telekommunikationsrechtlichen Belange einen Entwurf zu erarbeiten. Dem BMVIT geht es dabei
um eine "Mindestumsetzung", was die Speicherdauer betrifft, und um die größtmögliche
Wahrung der datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards. Die Experten des Boltzmann-Instituts arbeiten
bereits daran, der Entwurf wird voraussichtlich im September vorliegen. Mit der Umsetzung ist in der ersten Jahreshälfte
2010 zu rechnen.
Infrastrukturministerin Doris Bures bekräftigt, dass im Umgang mit personenbezogenen Daten größte
Sorgfalt geboten sei. "Da es sich um eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne dass es Verdachtsmomente
gegen eine bestimmte Person gibt und damit jeder Einzelne betroffen ist, ist es mir besonders wichtig, dass wir
hier eine Regelung finden, die den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellt. |
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Fichtenbauer: Unerträglicher Grundrechtseingriff
Es gehe nicht an, dass die Europäische Kommission langsam, aber stetig jene Grundrechte
aushöhle, die sie eigentlich zu schützen verpflichtet sei.
Wien (fpd) - Der Justizsprecher der FPÖ, NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer, begegnet der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens
der EU-Kommission gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit Unverständnis
und spricht sich für einen Prozess gegen diese unerträgliche Grundrechtsverletzung aus.
Wie schon der FPÖ-Menschenrechtssprecher Dr. Gerhard Kurzmann im März betont habe, handle es sich bei
der geplanten Datenspeicherung um eine massive Verletzung des in Artikel 8 der Menschenrechtskonvention garantierten
Grundrechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens, so Fichtenbauer. Es gehe nicht an, dass die Europäische
Kommission langsam, aber stetig jene Grundrechte aushöhle, die sie eigentlich zu schützen verpflichtet
sei. Der freiheitliche Justizsprecher verweist darauf, dass es Aufgabe der Kommission sei, als Hüterin der
Verträge sicherzustellen, dass alle Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, auch und vor
allem die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die auch von der Europäischen
Union zu achten sei.
Die Vorratsdatenspeicherung sei jedenfalls ein unerträglicher Grundrechtseingriff und erster Schritt zum gläsernen
Menschen, der aus freiheitlicher Sicht völlig inakzeptabel sei. Fichtenbauer plädiert daher dafür,
dem Vertragsverletzungsverfahren gelassen entgegenzusehen und gegebenenfalls einen Prozess beim Europäischen
Gerichtshof in Straßburg zu führen. |
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