Brüssel (eu-int) - In einem am 14.04. auf ihrer Website veröffentlichten Video fordert Viviane
Reding, EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien, dass die Europäer das Recht haben
müssen zu kontrollieren, wie ihre personenbezogenen Angaben genutzt werden. Die Kommission werde unverzüglich
tätig werden, wenn EU-Mitgliedstaaten nicht dafür sorgen, dass neue Technologien – wie verhaltensorientierte
Werbung, intelligente RFID-Chips oder Websites zur sozialen Vernetzung – dieses Recht wahren.
„Die Europäer müssen das Recht haben, selbst zu bestimmen, wie ihre persönlichen Daten genutzt werden“,
meinte Viviane Reding, EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien. Sie gab mehrere Bereiche
bekannt, in denen die Kommission zum Handeln bereit ist, um dieses Recht zu wahren. Technologische Trends machten
es zunehmend leichter, personenbezogene Angaben zu nutzen und auch zu missbrauchen. Die EU werde tätig werden,
sollten es Mitgliedstaaten versäumen, die EU-Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre umzusetzen, warnte
sie und betonte, dass die Einwilligung einer Person erforderlich sei, bevor ihre personenbezogenen Daten verarbeitet
werden dürfen.
„Die europäischen Datenschutz-Vorschriften sind absolut eindeutig: Personenbezogene Daten dürfen nur
mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Person verwendet werden. Wir dürfen diesen Grundsatz keinesfalls
aufgeben und unsere Kommunikation überwachen, kontrollieren und speichern lassen, nur weil wir angeblich ‚für
uns interessantere’ Werbung erhalten sollen! Ich werde nicht tatenlos zusehen, wenn ein EU-Staat seinen Pflichten
in diesem Bereich nicht nachkommt“, so Viviane Reding in ihrer Videoansprache.
Die EU-Kommissarin gab auch zu bedenken, dass die neue RFID-Technik (Radio Frequency Identification) – Mikrochips,
die in Produkte eingebaut werden und von dort Funksignale abgeben, – nur dann ihr wirtschaftliches Potenzial entfalten
werde, wenn sie vom und nicht am Verbraucher genutzt werde und dieser also nicht zum bloßen Objekt dieser
Technik degradiert werde. „Kein Europäer sollte einen Chip in seinen Sachen mit sich führen, ohne genau
darüber informiert zu sein, für was dieser verwendet wird, und ohne ihn jederzeit entfernen oder ausschalten
zu können.“
Frau Reding appellierte zudem an Betreiber von Websites zur sozialen Vernetzung, den Schutz der Privatsphäre
im Internet zu erhöhen: „Die Privatsphäre muss meiner Meinung nach für Betreiber von Internetseiten
zur sozialen Vernetzung und ihre Nutzer eine hohe Priorität haben. Ich vertrete die Auffassung, dass zumindest
die Online-Profile von Minderjährigen unbedingt standardmäßig als „privat“ eingestuft und für
Internet-Suchmaschinen unzugänglich sein müssen. Die Europäische Kommission hat bereits Betreiber
von Websites zur sozialen Vernetzung aufgefordert, mit Profilen von Minderjährigen im Wege der Selbstkontrolle
sorgsam umzugehen. Ich bin bereit, neue Regeln dafür aufzustellen, falls dies erforderlich ist.“
Hintergrund
Die EU-Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der
elektronischen Kommunikation verlangt von den EU-Mitgliedstaaten, dass sie die Vertraulichkeit der Nachrichten
sicherstellen, indem sie das Abfangen und Überwachen untersagen, wenn die betroffenen Nutzer keine Einwilligung
gegeben haben (Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2002/58/EG). Gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie muss
eine Person eine solche Einwilligung ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage geben,
bevor ihre personenbezogenen Angaben verarbeitet werden (Artikel 2 Buchstabe h der Richtlinie 95/46/EG).
Im vergangenen Februar hat die Kommission eine Vereinbarung zwischen 17 führenden Anbietern von Websites zur
sozialen Vernetzung ausgehandelt, mit der der Schutz der Privatsphäre, insbesondere von Minderjährigen,
bei der Nutzung solcher Internetseiten verbessert werden soll (IP/09/232). In dieser Vereinbarung erkennen die
Betreiber ihre Verantwortung für die Sicherheit von Kindern an und verpflichten sich, Nutzer dazu zu ermuntern
und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre persönlichen Daten und ihre Privatsphäre vor Risiken zu
schützen. Noch in diesem Monat werden die Anbieter die Kommission über ihre jeweiligen Sicherheitsstrategien
und die Umsetzung der Grundsätze der Vereinbarung unterrichten. |