Ausdehnung des Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch
Bern (ejpd) - Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ersucht die Kantone, Stellung zu nehmen
zur Frage, ob sie die Unterzeichnung der neuen Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung
und sexuellem Missbrauch befürworten. Im Weiteren werden sie gebeten bis am 30. Juni 2009 Auskunft darüber
zu geben, ob ihre Gesetzgebung den Anforderungen der Konvention betreffend Prävention, Opferschutz und Interventionsprogrammen
genügt.
Die neue Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die
ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Die bisher noch nicht
in Kraft getretene Konvention ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs
umfassend strafbar erklärt. Die Vertragsstaaten werden insbesondere dazu verpflichtet, sexuellen Missbrauch
von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen
unter Strafe zu stellen.
Beitritt zur Konvention erfordert Anpassung des Strafgesetzbuchs
Die Konvention geht weiter als das geltende schweizerische Strafrecht, da sie in Teilbereichen den strafrechtlichen
Schutz auf Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ausdehnt. Ein Beitritt der Schweiz bedingt deshalb verschiedene
Anpassungen des Strafgesetzbuches (StGB). Namentlich ist die Inanspruchnahme sexueller Dienste von 16- bis 18-jährigen
Jugendlichen gegen Geld oder sonstige Vergütungen strafbar zu erklären. Zudem müssen die strafrechtlichen
Bestimmungen zur Kinderpornografie entsprechend erweitert werden. Neben den Straftatbeständen enthält
die Konvention Bestimmungen über Prävention, Opferschutz und Interventionsprogrammen, die ausschliesslich
oder teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. |