Hinterfragen von Strafrahmen als laufender Prozessg   

erstellt am
23. 04. 09

Wien (bmj) - In einem Gespräch mit den Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN, 21.4.09) nahm Justizministerin Claudia Bandion-Ortner unter anderem zum Budget und der Diskussion über die Höhe der Strafrahmen Stellung.

"Auch wir müssen unseren Beitrag zur Krise leisten“, sagte die Bundesministerin zum Budget und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Justiz „über relativ knappe Ressourcen“ verfügt: „Ich habe daher ein Entlastungspaket geschnürt, um Richter und Staatsanwälte von bürokratischen Aufgaben zu entlasten.“ So sei etwa daran gedacht, bestimmte Verständigungspflichten zu reduzieren oder Senatszusammensetzungen zu überdenken.

Zu den Gerichtsgebühren merkte die Ministerin an, dass die letzte Erhöhung 1997 Platz gegriffen habe. Der Rechtsstaat müsse dem Bürger aber etwas wert sein und mit den Gebühren würden etwa die Rechtsprechung und der Strafvollzug finanziert.

Zur Kritik, dass Vermögensdelikte vergleichsweise viel härter bestraft werden als Straftaten gegen Leib und Leben sagte Bandion-Ortner, dass im Regierungsprogramm eine Evaluierung der Strafrahmen vorgesehen ist. Allerdings sollte „man nicht vergessen, dass Vermögensdelikte genauso in menschliche Schicksale eingreifen und diese Delikte nicht verharmlosen.“ Das Hinterfragen der Strafrahmen sei allerdings ein laufender Prozess: „Es ändern sich ja auch gesellschaftliche Wertigkeiten im Lauf der Zeit.“

Ein Weg sei etwa die Anhebung der Mindeststrafen, wie sie beim zweiten Gewaltschutzpaket etwa bei den Sexualdelikte erfolgt sei. Auf Taten mit Todesfolge steht nun lebenslange Freiheitsstrafe. Man könne aber auch höhere Strafen bei Bilanzfälschungenüberlegen, wo viel Leid angerichtet werde.

Zu den geltenden Korruptionstatbeständen merkte die Ministerin an, dass diese zu wenig präzise seien: "Eine Arbeitsgruppe arbeitet mit Hochdruck an einer Reform. Es hat auch Gespräche mit dem Sport und der Wirtschaft gegeben." Man werde den Amtsträger-Begriff und die Geringfügigkeitsgrenzen präzisieren. Auch die soziale Adäquanz wird eine Rolle spielen, eine Essenseinladung muss weiterhin sozial adäquat sein." Ob es neue Prozessmittel - Stichwort Kronzeugen-Regelung - geben wird, ist Gegenstand einer Expertengruppe.
     
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