EUGH-Urteil macht leichte Anpassungen notwendig
Wien (bmukk) - Die Buchpreisbindung in Österreich sichert die Vielfalt des Angebots von deutschsprachigen
Büchern am heimischen Markt. Sie verhindert durch Mindestpreise für Bücher - die durch die
Verleger festgelegt werden - einen destruktiven Preiswettbewerb und damit verbunden eine Gefährdung der Existenz
kleiner Verlage und Buchhandlungen. Autoren speziell im Bereich der Qualitätsliteratur sind davon abhängig,
dass ihre Titel nicht nur dem ökonomischen Diktat und Preiskampf ausgesetzt sind. Der Europäische Gerichtshof
hat in seinem heutigen Urteil anerkannt, dass Maßnahmen wie die Buchpreisbindung gerechtfertigt sind, weil
sie dem Schutz von Büchern als Kulturgut dienen.
Das Urteil vom 30.04. fordert den österreichischen Gesetzgeber allerdings zu Detailänderungen auf. Das
Problem besteht laut dem Urteil lediglich darin, dass für deutschsprachige Bücher aus anderen Mitgliedsstaaten
kein eigener österreichischer Mindestpreis festgelegt werden kann, sondern der Mindestpreis aus dem Verlagsstaat
auch in Österreich angewendet werden muss. Die daraus resultierenden notwendigen Detailänderungen werden
allerdings nicht den Kern der Buchpreisbindung - das Verhindern eines ruinösen Wettbewerbs im Bereich des
Buchmarktes - betreffen. Kulturministerin Claudia Schmied betont: "Die Buchpreisbindung ist von zentraler
Bedeutung. Wir werden das Urteil so umsetzen, dass die kulturpolitischen Ziele der Buchpreisbindung in vollem Umfang
gewahrt bleiben", so Schmied. |