Die rechtlichen Folgen von Müdigkeit am Steuer   

erstellt am
30. 04. 09

Von der Führerscheinabnahme bis zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung – wer die Anzeichen von Müdigkeit ignoriert und einen Unfall mit Personenschaden verursacht, wird zur Verantwortung gezogen
Wien (kfv) - An den kommenden langen Mai-Wochenenden werden wieder viele Österreicher die Gelegenheit für einen Kurzurlaub nützen. Bei allzu langen Touren gelangen manche Fahrzeuglenker an ihre physischen Grenzen und riskieren das kurze, aber umso fatalere Einnicken am Steuer. Die Unfallursachenstatistik des Innenministeriums geht davon aus, dass etwa sechs Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle auf Müdigkeit zurückzuführen sind. Wegen der schweren Nachweisbarkeit muss angenommen werden, dass der tatsächliche Anteil weit höher liegt. Übermüdet ein Fahrzeug zu lenken erhöht aber nicht nur das Unfallrisiko, es kann auch weitreichende rechtliche Konsequenzen haben. „Nach dem Stand der Forschung nickt ein gesunder Mensch nicht ein, ohne zuvor Müdigkeitsanzeichen wahrgenommen zu haben“, sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). „Daher trifft den Lenker bei durch Übermüdung verursachten Unfällen mit Personenschaden auch ein Verschulden, weil dem Fahrer sein Zustand bewusst war oder bewusst sein musste und er dadurch fahrlässig gehandelt hat.“ Die rechtlichen Konsequenzen für private Lenker erstrecken sich von verwaltungsrechtlichen bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen.

Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts – Führerscheinabnahme und Geldstrafe
Die Straßenverkehrsordnung (§ 58 Abs 1 StVO) schreibt vor, dass nur ein Fahrzeug lenken darf „wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag.“ Übermüdung wird nach dieser Bestimmung als typischer Fall eines körperlichen oder psychischen Mangels gesehen, der die Lenkfähigkeit beeinträchtigt – egal ob die Müdigkeit vor oder erst während der Fahrt eintritt. Jeder Lenker ist selbst dafür verantwortlich, diese Vorschrift auch einzuhalten. Wird dagegen verstoßen, kann die Polizei den Führerschein vorläufig abnehmen und eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro verhängen. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrzeuglenker bei einer Anhaltung Verhaltensformen zeigt, aus denen man auf eine mangelnde Fahrtüchtigkeit wegen Übermüdung schließen kann.

Konsequenzen nach dem Strafrecht – unter Umständen droht die Haft
Strafrechtlich ist das Lenken eines Fahrzeuges im übermüdeten Zustand von Bedeutung, wenn es dadurch zu einem Unfall mit Personenschaden kommt. Als Haftungsgrundlagen für den Lenker kommen die Straftatbestände der fahrlässigen Tötung (Strafdrohung bis zu einem Jahr), der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (Strafdrohung bis zu drei Jahren), der fahrlässigen Körperverletzung (Strafdrohung je nach Verletzungsschwere bis zu sechs Monaten, bei gefährlichen Verhältnissen bis zu zwei Jahren), der Gefährdung der körperlichen Sicherheit (Strafdrohung bis zu drei Monaten) und der fahrlässigen Gemeingefährdung (Strafdrohung bis zu einem Jahr) in Frage. Zur tatsächlichen Anwendung der jeweiligen Strafvorschriften kommt es dann, wenn nicht nur ein Verkehrsunfall verschuldet wurde, sondern die Müdigkeit, die zum Unfall geführt hat, dem Lenker auch bewusst gewesen ist oder bewusst sein musste. Daher sind in jedem Fall die Umstände zu prüfen, die zum Einschlafen eines Fahrzeuglenkers geführt haben.

Klare Symptome – Müdigkeit lässt sich nicht ignorieren
Übermüdung äußert sich mit klaren Symptomen: Es treten Augen- und Sehprobleme sowie Kopfschmerzen auf, die Gliedmaßen beginnen zu zittern und werden schwer, Schultern und Rücken beginnen zu schmerzen. Dazu kommen Konzentrationsmängel, Geräuschempfindlichkeit, Reizbarkeit und eine wesentlich langsamere Informationsverarbeitung. Im Fahrverhalten zeigt sich die Ermüdung durch Fahrfehler, wie etwa zu geringen Abstand zum Vordermann, unangemessene Bremsmanöver oder unregelmäßige Geschwindigkeit. Ab einem bestimmten Ermüdungsgrad sind diese Anzeichen so ausgeprägt, dass sie selbst einem unaufmerksamen und ungeübten Fahrer nicht mehr entgehen können. „Weil Kaffee und Energy Drinks nicht helfen, ist es klüger, eine Fahrpause einzulegen statt einen Unfall mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen zu riskieren“, rät Thann. „Lieber später ankommen, als gar nicht.“
     
Informationen: http://www.kfv.at    
     
zurück