Geografische Lage, Unterschiede im Lohnniveau und wirtschaftliche Situation als Gründe
Wien (bmsk) - Der Brief mit der Begründung für die Verlängerung der Übergangsregelungen
für die am 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Mitgliedsstaaten wurde am 29.04. von Sozialminister Rudolf Hundstorfer
an EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla in Brüssel übergeben. Außenminister Michael Spindelegger
und Sozialminister Rudolf Hundstorfer begründen die Verlängerung der Übergangsregelungen für
die 10 EU-Staaten bis 30. April 2011 mit der besonderen Situation Österreichs. Demnach sei mit "schweren
Störungen des österreichischen Arbeitsmarktes" zu rechnen, falls der Arbeitsmarkt für alle
neuen Mitgliedsstaaten sofort völlig geöffnet wird.
So wäre Österreich aufgrund seiner geografischen Lage und Nähe zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten
wesentlich stärker als andere Mitglieder der EU von einer erhöhten Arbeitsmigration aus diesen Staaten
betroffen. Die Unterschiede zwischen den Lohnniveaus Österreichs und seiner 2004 der EU beigetretenen Nachbarländer
würden eine Zuwanderung weiterhin attraktiv erscheinen lassen, so Hundstorfer und Spindelegger. "Es wird
noch Jahre dauern, bis die Unterschiede verschwunden sind. Das Bruttosozialprodukt pro Kopf betrug für die
EU-10 im Jahr 2000 46 Prozent von jenem der EU-15, 2007 erreichte es 55 Prozent. Die Löhne in den Nachbarländern
entwickeln sich positiv, die Kluft wird kleiner, aber sie ist noch da", betonten die beiden Minister. Bei
einer ungesteuerten und raschen Zuwanderung könnten sich angesichts der großen Einkommensunterschiede
kurzfristig negative Verdrängungs- und Verteilungswirkungen besonders in einzelnen Regionen ergeben.
Die aktuelle wirtschaftliche Krise zeige auch tiefgreifende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Der Anstieg der
Beschäftigung sei in Österreich zum Stillstand gekommen. Steigendes Arbeitskräfteangebot und sinkende
Beschäftigung führen zu einem entsprechenden Anstieg der Arbeitslosigkeit. Es sei leider davon auszugehen,
dass sich dieser Umstand in den nächsten Monaten nicht ändern wird, unterstrichen der Außen- und
der Sozialminister. Hier wäre eine weitere Öffnung des Arbeitsmarktes kontraproduktiv, da jene Wirtschaftsbereiche
besonders stark von der Krise betroffen sind, in denen bereits jetzt viele AusländerInnen beschäftigt
sind.
Der österreichische Arbeitsmarkt ist aber trotz der Übergangsregelungen nicht abgeschottet, versichern
Spindelegger und Hundstorfer. Die Übergangsregelungen wurden konsequent genutzt, um den Arbeitsmarktzugang
für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten bedarfsgerecht zu steuern. Mit einer Reihe von Ausnahme-
und Sonderregelungen für WissenschaftlerInnen, Führungskräfte, Schlüsselpersonal, Pflegekräfte
und Fachkräfte in 67 Berufen sowie im Rahmen bilateraler Grenzgänger- und Praktikantenabkommen mit Ungarn
und Tschechien wurde der Arbeitsmarkt schrittweise geöffnet. Durch die zielgerichtete Anwendung der Übergangsregelungen
sei es gelungen, dass die neu zugelassenen Arbeitskräfte zu ordnungsgemäßen Lohn- und Arbeitsbedingungen
beschäftigt wurden, schlossen Spindelegger und Hundstorfer. |