Staatliche Beihilfen: Prüfung staatlicher Beihilfen wird vereinfacht und beschleunigt   

erstellt am
29. 04. 09

Brüssel (cec.europa) - Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Beihilfenkontrolle angenommen. Es umfasst einen Verhaltenskodex und eine Mitteilung über ein vereinfachtes Verfahren und soll dazu beitragen, die Beihilfeverfahren auf allen Stufen effizienter, transparenter und berechenbarer zu gestalten. Auf diese Weise soll auch die freiwillige Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten gestärkt werden. Sowohl im Verhaltenskodex als auch in der Mitteilung über das vereinfachte Verfahren wird den Mitgliedstaaten empfohlen, im Vorfeld der Anmeldung von Beihilfemaßnahmen systematischer Kontakt mit der Kommission aufzunehmen, damit mögliche Schwierigkeiten schon frühzeitig ausgeräumt werden können. Ferner wird eine verbesserte Planung sowohl für schwierige als auch für unkomplizierte Beihilfesachen vorgeschlagen. Die Annahme des Vereinfachungspakets ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Reformprogramms, das die Kommission 2005 in ihrem „Aktionsplan Staatliche Beihilfen“ (siehe IP/05/680) angekündigt hatte.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Das Vereinfachungspaket für die Beihilfenkontrolle wird der Wirtschaft zugutekommen, denn die Mitgliedstaaten und die Kommission werden schon in einem früheren Stadium intensiver zusammenarbeiten, so dass Beihilfeentscheidungen schneller erlassen werden können. Mit der Annahme des Verhaltenskodex und der Mitteilung über ein vereinfachtes Verfahren erfüllt die Kommission ihre im Rahmen des „Aktionsplans Staatliche Beihilfen“ gemachte Zusage, die Beihilfeverfahren zu modernisieren und zu vereinfachen.“

Mit dem Vereinfachungspaket soll die Untersuchung unproblematischer Beihilfemaßnahmen ebenso erleichtert und beschleunigt werden wie die Prüfung komplexer Beihilfesachen, die neue Fragen aufwerfen, und die Bearbeitung von Beschwerden. Dies entspricht der Zielsetzung des „Aktionsplans Staatliche Beihilfen“ aus dem Jahr 2005 (siehe IP/05/680), dem zufolge die Beihilfeverfahren vereinfacht sowie effizienter und berechenbarer gestaltet werden sollen. Das Vereinfachungspaket wurde mit den Mitgliedstaaten und den übrigen betroffenen Akteuren eingehend erörtert (siehe IP/08/1950). Die Vorschläge der Kommission fanden dabei breite Unterstützung.

Im Verhaltenskodex wird dargelegt, wie Beihilfeverfahren in der Praxis ablaufen sollten, wobei Dauer, Transparenz und Berechenbarkeit im Mittelpunkt stehen. Vorgesehen ist auch eine Reihe freiwilliger Vereinbarungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, um die Beihilfeverfahren in jedem einzelnen Verfahrensabschnitt zu straffen und berechenbarer zu gestalten.

Der Verhaltenskodex gilt für alle Beihilfesachen, die weder unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (siehe IP/08/1110) noch unter die Mitteilung über ein vereinfachtes Verfahren fallen.

Der Verhaltenskodex setzt auf ein gemeinsames Engagement der Kommission und der Mitgliedstaaten. Auf der einen Seite wird die Kommission systematischer Kontakte im Vorfeld der Anmeldung anbieten, damit die offiziellen Anmeldungen möglichst korrekt und vollständig sind. Bei Beihilfemaßnahmen, die wesentliche Neuerungen beinhalten oder besonders komplex oder dringlich sind, wird der Ablauf des Verfahrens einvernehmlich geplant. Die Kommission wird sich ferner nach Kräften bemühen, ihre Informationsersuchen zu bündeln. Auf der anderen Seite sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, Informationsersuchen der Kommission zügiger und vollständiger zu beantworten. Zu diesem Zweck wird im Verhaltenskodex vorgeschlagen, die geltenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen strikt anzuwenden, damit die Mitgliedstaaten zügig reagieren und die Verfahren vorangebracht werden. Gemäß dem Verhaltenskodex soll auch die Bearbeitung von Beschwerden verbessert werden. So sollen ungefähre Fristen angegeben und die Beschwerdeführer besser informiert werden.

Durch das vereinfachte Verfahren will die Kommission die Bearbeitung unkomplizierter Beihilfesachen verbessern. Dazu gehören beispielsweise Beihilfemaßnahmen, die ganz offensichtlich mit den geltenden horizontalen Instrumenten oder der gefestigten Entscheidungspraxis der Kommission im Einklang stehen. Die Kommission möchte dafür sorgen, dass Beihilfen, die eindeutig mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind, binnen eines Monats nach Übermittlung einer vollständigen Anmeldung genehmigt werden. In der Mitteilung sind beispielhaft Maßnahmen aufgeführt, die grundsätzlich für das vereinfachte Verfahren in Frage kommen. Dazu gehören bestimmte KMU-, Umweltschutz-, Innovations- sowie Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen.

Dieses neue Verfahren soll die Beihilfenkontrolle nicht nur beschleunigen, sondern auch mehr Transparenz gewährleisten. So wird von jeder Maßnahme, die ein Mitgliedstaat nach dem vereinfachten Verfahren bei der Kommission anmeldet, vorab eine Zusammenfassung auf der Website der Kommission veröffentlicht, so dass die betroffenen Akteure eine zusätzliche Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Keine dieser Neuerungen gilt für Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten im Kontext der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise anmelden. Für diese Maßnahmen wurden interne Ad-hoc-Verfahren eingeführt, damit die Kommission sie vordringlich prüfen kann.

Der Verhaltenskodex und die Mitteilung können auf Englisch, Französisch und Deutsch auf der folgenden Website der Kommission abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/competition/state_aid/reform/reform.html

Die übrigen Sprachfassungen werden dort in Kürze eingestellt.
     
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