Dringlichkeitsantrag im Gemeinderat
St. Pölten (mss) - Die NÖ Landeshauptstadt St. Pölten kann als wirklich "folgsam"
eingestuft werden. 80 Prozent der Empfehlungen des Rechnungshofes wurden umgesetzt. Das Land Vorarlberg etwa kam
bisher nur 17% der Empfehlungen nach. Die Follow-up-Überprüfung wurde Montag dem St. Pöltner Gemeinderat
als Dringlichkeitsantrag vorgelegt.
Mit den seitens der Landeshauptstadt ergriffenen organisatorischen Maßnahmen zugunsten einer stärker
themen- und aufgabenbezogenen Aufbauorganisation in Verbindung mit einer geplanten räumlichen Konzentration
der Dienststellen wurden die Empfehlungen des RH weitgehend umgesetzt, heißt es in dem Bericht des Rechnungshofes.
Vizebürgermeisterin Susanne Kysela (SPÖ): "Alles in allem ist auch das Follow-up zu dem bereits
vorhandenen ersten Prüfbericht ein Beweis dafür, dass wir sehr gut unterwegs sind. Immerhin erfolgten
die 80 Prozent Umsetzungen binnen zwei Jahren. Die Empfehlung der Zusammenlegung der Sekretariate von Jugendhilfe
und Sozialhilfe wurde geprüft, bewährt sich aber in der Praxis nicht. Beide Bereiche sind sehr komplex
und haben völlig verschiedene Aufgabengebiete."
"Einige Punkte sind erst in Umsetzung, da haben wir aktuelle Veränderungen abgewartet", betont
Bürgermeister Mag. Matthias Stadler. "Im Seniorenheim etwa ist der Zubau der Dementenstation im Finale,
dann wird man die Integrierung der IT-Agenden erledigen. So auch das Thema "Einbindung des Kundenverwaltungsprogrammes",
das wegen der Reorganisation der Stadtwerke und der Gründung der St. Pölten Fernwärme GesmbH. noch
nicht umgesetzt ist."
Stadtrat Mag. Bernhard Wurzer (ÖVP): "Die Verwaltung kommt durchaus gut weg, man kann da ein Lob aussprechen".
Er regt mehr Flexibilität beim leistungsgerechten Besoldungsschema an und wünscht sich eine Diskussion
über einen Leistungskatalog des Magistrates betreffend zwingender eigener Aufgaben bzw. was man vergeben könnte.
Gemeinderat Hermann Nonner (Liste Nonner) meinte: "An und für sich stellt der Bericht ein gutes Zeugnis
aus".
Im Bereich "Anlassbezogene finanzielle Zuwendungen an Bedienstete" sieht die Stadt
St. Pölten im Gegensatz zum RH keine Notwendigkeit einer Änderung, da im Vergleich mit dem Gehaltsschema
des Landes dort weit höhere Einstiegsbezüge gewährt werden. Außerdem, so der Magistrat, sind
finanzielle Besserstellungen ohnedies an Kriterien, wie eine sehr gute Dienstbeschreibung, gebunden. |