EU-Parlament: EU-Asylsystem verbessern und Rechte von Asylbewerbern stärken
Brüssel (europarl) - Das Europäische Parlament hat über ein Maßnahmenpaket zur
Verbesserung des EU-Asylsystems und zur Stärkung der Asylbewerberrechte abgestimmt. Die Abgeordneten sprechen
sich unter anderem für mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, die Schaffung eines europäischen
"Asyl-Support Office", angemessene Aufnahmebedingungen sowie kostenlose Rechtsberatung für Asylbewerber
aus.
Das Asylpaket besteht aus insgesamt fünf Verordnungen und Richtlinien. Als erster Teil der Gesetzgebung wurde
der Bericht von Antonio MASIP HIDALGO (SPE, Spanien) mit großer Mehrheit angenommen. Dieser fordert angemessene
Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bezug auf Wohnen, Nahrung, Kleidung, medizinische Versorgung, finanzielle
Vorteile, der Freizügigkeit und den Zugang zu Arbeit. Der Text enthält auch Bestimmungen über den
Schutz von gefährdeten Personen wie Minderjährigen, schwangeren Frauen und Opfer von Folter und Gewalt.
Haftbestimmungen
Nach den neuen Regelungen soll über die Anwendung von Haft von Fall zu Fall entschieden werden. Asylbewerber
sollten zudem nicht in Gefängnissen, sondern in speziell hierfür vorgesehenen Einrichtungen untergebracht
werden. Auch müssten rechtliche Garantien gegen willkürliche Inhaftierungen eingeführt werden. Die
Inhaftierung von unbegleiteten Minderjährigen müsse verboten werden.
Kostenlose Rechtsberatung für Asylbewerber
Die Gesetzgebung soll zudem darauf hinwirken, dass allein Justizbehörden Haftbefehle ausstellen können.
Verwaltungsbehörden hingegen sollen nur in dringenden Fällen Migranten verhaften dürfen. Ihre Entscheidung
soll aber in jedem Fall von den zuständigen Justizbehörden innerhalb von 72 Stunden bestätigt werden;
wird keine Entscheidung gefällt, muss der Asylbewerber sofort freigelassen werden. Inhaftierte Asylbewerber
müssen in einer ihnen bekannten Sprache darüber informiert werden, dass sie Anspruch auf eine kostenlose
Rechtsberatung und Vertretung haben, so die Abgeordneten. Ihnen steht nach der neuen Regelung zudem medizinische
Versorgung und eine angemessene psychologische Unterstützung zu.
Die Abgeordneten glauben auch, dass die administrativen Verfahren für die Prüfung von Asylanträgen
schneller durchgeführt werden müssen und dass Verzögerungen, die nicht die Schuld der Asylbewerber
sind, eine Verlängerung der Haft nicht rechtfertigen.
Darüber hinaus ist das EP der Ansicht, dass die Asylbewerber innerhalb von sechs Monaten nachdem ein Antrag
auf internationalen Schutz gestellt worden ist, eine Arbeitserlaubnis erhalten müssen. Minderjährige
müssen innerhalb von drei Monaten Zugang zu Bildung erhalten.
Gefährdete Personen
Mitgliedstaaten müssen nach den neuen Regelungen prüfen, ob der Antragsteller besondere Bedürfnisse
hat: dabei geht es vor allem um gefährdete Personen, darunter Minderjährige, schwangere Frauen und Opfer
von Folter, Gewalt und Genitalverstümmelung bei Frauen. Folteropfer müssten so schnell wie möglich
in ein Pflege-Zentrum eingewiesen werden, so das Parlament. Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, auch
bei der Familienzusammenführung zu helfen.
Neufassung der "Dublin-Verordnung"
Ein weiterer Bericht von Jeanine HENNIS-PLASSCHAERT (ALDE, Niederlande) betrifft die Novelle der seit 2003 bestehenden
sog. "Dublin-Verordnung". Diese gewährleistet den freien Zugang zur Asyl-Antragstellung sowie die
rasche Antragsbearbeitung. Sie soll zudem unterbinden, dass die Antragsteller sich in mehreren Mitgliedsstaaten
bewerben. Der Bericht fordert, höhere Standards für den Schutz von Asylbewerbern zu garantieren und schlägt
Maßnahmen zur Verbesserung der Situationen derjenigen Mitgliedstaaten vor, die durch einen verstärken
Zustrom von Asylsuchenden unter besonderem Druck stehen. So soll es nun Fristen geben, um die Verfahren effizienter
und schneller zu machen.
Durch die neue Verordnung müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle Rechte von Asylbewerbern,
die internationalen Schutz genießen, voll umgesetzt werden: dazu gehört das Recht der Berufung gegen
Entscheidungen, einschließlich des Rechtes auf Prozesskostenhilfe, sowie die Familienzusammenführung.
Zudem bestätigt der Bericht das rechtliche Prinzip, dass niemand verhaftet werden darf, nur weil er um internationalen
Schutz bittet.
Die Abgeordneten weisen zudem darauf hin, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt
werden muss. Dazu sollen Teams aus nationalen Experten gebildet werden, um diejenigen Mitgliedstaaten zu unterstützen,
die mit einer besonders großen Anzahl von Asylanträgen konfrontiert sind. Auch soll dafür gesorgt
werden, dass eine Person, die internationalen Schutz genießt, von einem anderen Mitgliedstaat aufgenommen
werden kann, als dem, der die Aufnahme ursprünglich genehmigte - auch um die Lasten zwischen den Ländern
besser zu verteilen. Die entsprechenden Rechtsverordnungen sollen bis Anfang 2012 umgesetzt werden. Auch im Falle
von unbegleiteten Minderjährigen soll die Zusammenführung mit der Familie erleichtert werden. Wenn Überstellungen
erfolgen, müssten diese unter Wahrung der Grundrechte und der Menschenwürde stattfinden, so die Abgeordneten;
außerdem müssten dem Asylsuchenden ausreichend Informationen in einer ihm verständlichen Sprache
zur Verfügung stehen.
Verbesserung der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac
Das Dublin-System kann nicht ohne ein System zur Identifizierung von Ausländern funktionieren, die bereits
in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Dieses System ist Eurodac, ein digitales Set-up
für den Vergleich von Fingerabdrücken, das bereits 2003 eingeführt wurde. Die allgemeine Funktionsweise
des Systems hinsichtlich der verschiedenen Phasen der Operation und der Festlegung von Datenschutzvorschriften
soll verbessert werden. So werden die Mitgliedstaaten beispielsweise verpflichtet, solche Daten zu löschen,
die nicht mehr benötigt werden. Der Bericht von Nicolae Vlad POPA (EVP-ED, Rumänien) unterstützt
diesen Vorschlag.
Ein Büro, um den Mitgliedstaaten zu helfen
Schließlich hat das Parlament auch den Bericht von Jean LAMBERT (Grüne/EFA, Großbritannien) zur
Schaffung eines europäischen "Asyl-Support Office" angenommen. Dieses Gremium wird Experten-Hilfe
bei der Umsetzung der EU-Asylpolitik bereitstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern.
Die Abgeordneten plädieren dafür, dass dieses Büro in Zusammenareit mit dem UN-Hochkommissar für
Flüchtlinge und Nichtregierungsorganisationen Aus- und Fortbildungsprogramme im Bereich Asyl entwickelt. Das
Büro solle auch ein Frühwarnsystem einrichten, um den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission
zu ermöglichen, große Zuströme von Bewerbern rechtzeitig voraussehen zu können.
Die Verordnung wird durch einen weiteren Beschluss begleitet, der vorsieht, dass die Finanzierung des Asyl Support
Office durch umgeschichtete Mittel aus dem Europäischen Flüchtlingsfond erfolgt. Dies wird in dem ebenfalls
verabschiedeten Bericht von Barbara DÜHRKOP DÜHRKOP (SPE, Spanien) festgelegt. |
Stadler: Swoboda, Karas, Mölzer und Co. für Asylwahnsinn verantwortlich
Österreichische EU-Abgeordnete haben Interessen Österreichs verraten
Wien (bzö) - Der BZÖ-Spitzenkandidat bei den EU-Wahlen am 7. Juni, Mag. Ewald Stadler,
zeigte sich empört über das Verhalten der österreichischen EU-Abgeordneten von SPÖ, ÖVP,
FPÖ, Grünen und Martin bei der Abstimmung zur neuen Asylrichtlinie. "Die Damen und Herren Abgeordneten
in Brüssel sind dafür verantwortlich, dass zukünftig jeder Asylwerber nach sechs Monaten Aufenthalt
in Österreich automatisch eine Arbeitsgenehmigung erhalten soll, Asylwerber EU-Staatsbürgern gleichgestellt
werden und sich Asylwerber aussuchen können, in welchem Land ihr Asylverfahren abgewickelt werden soll. Diese
Politiker haben die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher verraten und sind schuld am künftigen
Asylwahnsinn und einer noch nie da gewesenen Einwanderungswelle nach Österreich", kritisierte Stadler.
Stadler verwies auf das heuchlerische Verhalten von SPÖ, ÖVP und FPÖ. "Dass die Grünen
und Herr Martin die Vertreter der Asylanten und nicht der Österreicher sind, ist keine Überraschung.
Die SPÖ-Vertreter haben auch größtenteils für die Asylrichtlinie gestimmt und damit ihren
Spitzenkandidaten Swoboda desavouiert. Die ÖVP tut völlig überrascht, hat sich aber nie dagegen
gewehrt. Der Gipfel ist aber das Verhalten von FPÖ-Mölzer, der seinen Status als faulster Abgeordneter
wieder einmal unter Beweis gestellt hat und der Abstimmung überhaupt ferngeblieben ist. Die FPÖ und Mölzer
sind dafür verantwortlich, wenn in den kommenden Jahren Asylantenströme nach Österreich kommen",
betonte Stadler.
"Das BZÖ hat als erste Partei vor diesem Asylwahnsinn der EU gewarnt. SPÖ, ÖVP und FPÖ
war dies völlig egal. Sie haben die EU-Asylrichtlinie widerstandslos zu Kenntnis genommen und sie sogar noch
unterstützt. Bis jetzt hat Österreich keinen einzigen Vertreter der heimischen Interessen in Brüssel.
Das wird sich nach dem 7. Juni mit dem Einzug des BZÖ in das EU-Parlament ändern. Ich werde als Volksanwalt
in Brüssel mit aller Kraft die Anliegen und Interessen der Österreicherinnen und Österreicher kompromisslos
ehrlich, überzeugend konsequent und garantiert unbestechlich vertreten und verteidigen", so Stadler. |