Österreich wollte mehr
Wien (bgf) - Eine Neufassung der EU-Spielzeugrichtlinie wurde heute Montag im Rat Bildung, Jugend
und Kultur angenommen und wird demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neue Richtlinie ist
in vielen Bereichen ausführlicher gefasst als die 20 Jahre alte Vorgängerversion und bringt auch Verbesserungen
im Hinblick auf die Verantwortung für die Produktsicherheit. Österreich stimmte aus mehreren Gründen
gegen die Annahme des Vorschlags.
Ziel der Neufassung waren klarere Vorschriften für Hersteller, Importeure und Händler von Spielzeug,
eine Stärkung der Kontrolle und letztlich die Verbesserung der Sicherheit von Spielzeug durch Aktualisierung
wesentlicher Sicherheitsanforderungen. Allerdings weist die neue Richtlinie aus österreichischer Sicht Schwachstellen
auf. Vor allem bei kanzerogenen, mutagenen und reproduktionsgefährdenden Stoffen (CMR), bei allergenen Duftstoffen
und bestimmten Schwermetallen hatte Österreich eine Verbesserung zum derzeit geltenden Recht verlangt, sich
aber nicht durchgesetzt.
Für Österreich war auch die unabhängige Prüfung durch Drittstellen eine zentrale Forderung
für einen höheren Sicherheitsstandard von Spielzeug. Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller
selbst, dass sein Produkt mit den Sicherheitsanforderungen übereinstimmt. Die angemessene Forderung Deutschlands
und Österreichs, dieses Verfahren durch eine verpflichtende unabhängige Prüfung von Produkten und
Qualitätsmanagementsystem im Herstellerbetrieb zu objektivieren, fand nach langen Diskussionen letztlich leider
keine Mehrheit. Im Gegensatz zur EU haben die USA bei ihrer neuen Spielzeugregelung (14.8.2008) eine solche Prüfung
aufgenommen. Freiwillige Qualitätssiegel (wie etwa das GS-Zeichen,"geprüfte Sicherheit") sind
aber möglich, diese werden nach Prüfung von einer unabhängigen Stelle vergeben.
Grundsätzlich bleibt also die unabhängige Kontrolle Sache der staatlichen Marktüberwachung, die
allerdings erst ansetzen kann, wenn das Produkt bereits im Handel ist. Verstärkte Aktivitäten dieser
Behörden und neue Berichtspflichten an die Europäische Kommission sind aber vorgesehen.
Österreich stimmte aus den genannten Gründen gegen die Annahme des Vorschlags in der nun beschlossenen
Form. Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr unterliegt in Österreich dem Lebensmittelsicherheits-
und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Das LMSVG muss nun um eine geänderte Verordnung ergänzt werden,
um die neuen rechtlichen EU-Vorgaben in Österreich zu übernehmen. Österreich hat dafür nun
zwei Jahre Zeit, allerdings nur wenig nationalen Umsetzungsspielraum. Der Grundsatz, dass in Verkehr befindliches
Spielzeug sicher sein muss, blieb auch in der neuen Richtlinie erhalten. "Über diese Generalklausel werden
wir versuchen, die neuen EU- Spielzeugvorgaben in Österreich bestmöglich im Sinne der Sicherheit der
Kinder umzusetzen", so Gesundheitsminister Alois Stöger am 11.05.. |