Senkung des Basiszinssatzes und des Referenzzinssatzes   

erstellt am
08. 05. 09

Wien (oenb) - Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben.

Der Basiszinssatz beträgt derzeit 0,88 % und wird – aufgrund des vom EZB-Rat am 7. Mai 2009 gefassten Beschlusses, den Fixzinssatz für die ab dem 15. Oktober 2008 nun im Wege eines Mengentenders abzuwickelnden wöchentlichen Hauptrefinanzierungs-geschäfte per 13. Mai 2009 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,00 % zu senken, sowie unter Berücksichtigung der bereits am 2. April 2009 vom EZB-Rat beschlossenen Absenkung des Fixzinssatzes für das wöchentliche Hauptrefinanzierungsgeschäft um 0,25 Prozentpunkte, – ab dem 13. Mai 2009 0,38 % betragen.

Aufgrund der vom EZB-Rat am 7. Mai 2009 gefassten geldpolitischen Beschlüsse, mit Wirkung vom 13. Mai 2009 den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,50 Prozentpunkte auf 1,75 % zu senken, vermindert sich (unter Berücksichtigung der seit der letzten Referenzsinsatzänderung erfolgten Zinsbeschlüsse des EZB-Rates) laut 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF mit Wirksamkeit vom 13. Mai 2009 der Referenzzinsatz um 0,75 Prozentpunkte auf 2,00 %.
     
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