Wien (oenb) - Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes
(BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz
in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen
Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der
marginale Zinssatz) verändert, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit
der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben.
Der Basiszinssatz beträgt derzeit 0,88 % und wird – aufgrund des vom EZB-Rat am 7. Mai 2009 gefassten Beschlusses,
den Fixzinssatz für die ab dem 15. Oktober 2008 nun im Wege eines Mengentenders abzuwickelnden wöchentlichen
Hauptrefinanzierungs-geschäfte per 13. Mai 2009 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,00 % zu senken, sowie unter Berücksichtigung
der bereits am 2. April 2009 vom EZB-Rat beschlossenen Absenkung des Fixzinssatzes für das wöchentliche
Hauptrefinanzierungsgeschäft um 0,25 Prozentpunkte, – ab dem 13. Mai 2009 0,38 % betragen.
Aufgrund der vom EZB-Rat am 7. Mai 2009 gefassten geldpolitischen Beschlüsse, mit Wirkung vom 13. Mai 2009
den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,50 Prozentpunkte auf 1,75 % zu senken, vermindert
sich (unter Berücksichtigung der seit der letzten Referenzsinsatzänderung erfolgten Zinsbeschlüsse
des EZB-Rates) laut 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF mit
Wirksamkeit vom 13. Mai 2009 der Referenzzinsatz um 0,75 Prozentpunkte auf 2,00 %. |